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Bürokratie abbauen– Unternehmen entlasten

Unnötige Bürokratie kostet Zeit und Geld

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© Stock-Asso / Shutterstock

Bürokratie bietet Berechenbarkeit und Verlässlichkeit. Zu viel Bürokratie bindet jedoch unnötig Ressourcen und hemmt damit den Umbau zur Klimaneutralität. Die EU-Initiative zur Reduktion der Berichtspflichten um 25 Prozent ist daher der richtige Weg, um Unternehmen zu entlasten und ihnen zu ermöglichen sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Die Ankündigung muss daher auch in der kommenden Legislatur weiter konsequent in die Tat umgesetzt und nicht notwendige Berichtspflichten gestrichen werden.

One in, two out-Prinzip: Plichten reduzieren und Unternehmen entlasten

Alle neuen Vorhaben sollten unter Einbindung der betroffenen Unternehmen unserer Branche frühzeitig einem Bürokratie-Check unterzogen werden. Dringend zu vermeiden sind dabei Inkohärenzen zwischen einzelnen Regelungen, die den Berichtsaufwand für Unternehmen stark erhöhen und Unsicherheiten schaffen. Bereits bestehende europäische Regelungen sollten ebenfalls regelmäßig auf ihre Relevanz überprüft werden. Dazu sollte für jede neue branchenrelevante Regelung mindestens zwei bestehende bürokratische Belastungen nachweisbar wegfallen („one in, two out-Prinzip“). Auf Ebene der Mitgliedstaaten bedeutet Bürokratieabbau zudem, unnötige nationale Umsetzungsübererfüllungen zu vermeiden, die nicht nur den Berichtsaufwand für Unternehmen erhöhen, sondern auch der Harmonisierung im EU-Binnenmarkt schaden.

Genehmigungsverfahren für Beihilfen befristen – Infrastrukturausbau erleichtern

Vor dem Hintergrund des US-amerikanischen Inflation Reduction Act (IRA) ist es essenziell, den Zugang zu europäischen Fördermitteln, wie beispielsweise „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI) oder „Projects of Common Interest“ (PCI) zur Vernetzung europäischer Energieinfrastrukturen, zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dies betrifft auch häufig langwierige beihilferechtliche Genehmigungsverfahren. Unter Wahrung des Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt sollten Verfahren beschleunigt werden, beispielsweise durch die Ergänzung einer klaren Fristvorgabe für die beihilferechtliche Prüfung durch die EU-Kommission. Auch eine Ausweitung der Ausnahmetatbestände für öffentliche Infrastrukturen würde helfen, gerade die Möglichkeiten zur Unterstützung des wichtigen Infrastrukturausbaus zu erleichtern.

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