Seit ihrer Einrichtung im Januar 2009 berät die BfEE das BMWi bei der Entwicklung konkreter Energieeffizienzmaßnahmen sowie bei der Konzeption und Umsetzung politischer Strategien. Die Begleitung und Durchführung wissenschaftlicher Studien und die Funktion als nationale Markbeobachtungsstelle für Energiedienstleistungen sind dabei wichtige Aufgaben, die im Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) geregelt sind. Die BfEE ist im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA angesiedelt.
Während der letzten 10 Jahre war die BfEE an der Entwicklung von 11 Förderprogrammen beteiligt und hat mehr als 90 interne und externe Studien und Gutachten sowie zahlreiche Kurzanalysen konzipiert und betreut. Hinzu kommen u. a. Fortschrittsberichte, Berichte für das BMWi wie beispielsweise zu den Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen, die Begleitung der Verhandlungen zu den europäischen Richtlinien und Verordnungen wie Energieeffizienz-Richtlinie EED, Gebäudeeffizienz-Richtlinie EPBD, Governance-Verordnung.
Förderprogramme als Marktanreiz für mehr Energieeffizienz
Dass sich nicht alle Förderangebote gleicher Beliebtheit erfreut haben liegt zum Teil am Pilotcharakter von einigen Programmen. Aber auch an zu komplizierten Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie Nachweispflichten, die potenzielle Investoren oft abschreckt. Erfolgreiche Maßnahmen, wie beispielsweise die Energieeffizienznetzwerke aus Unternehmen und die Förderung kommunaler Netzwerke zeigen, dass sich politische und wirtschaftliche Interessen durchaus in Einklang bringen lassen. Der BDEW setzt sich bei Energieeffizienzmaßnahmen stets für pragmatische, marktkonforme Lösungen sowie eine effektive öffentliche Anreizförderung ein. Dauersubventionen oder Verpflichtungslösungen sollen vermieden werden.
In die Zeit seit Gründung der BfEE fällt auch die intensive Befassung mit der Öffnung der geförderten Energieberatung mit den entsprechenden öffentlichen Listen und Qualifikationsanforderungen. Hier ist aus Sicht des BDEW mit der Zulassung von EVU Mitarbeitern eine erfreuliche Lösung entstanden, die den Markt weiter voran bringen wird. Nun geht es um bundeseinheitliche Kriterien für die Qualitätssicherung der Energieberatung, die eine werthaltige Dienstleistung darstellen muss.
Energiedienstleistungen – ein Wachstumsmarkt
Paragraph 4 EDL-G regelt, dass Energiekunden auf den Rechnungen auf weitergehende unabhängige Angebote hinzuweisen sind. Der BDEW hat mit seinem Marktpartnerverbund der HEA-Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung hierfür eine online-Plattform eingerichtet, die dazu unter https://www.ganz-einfach-energiesparen.de von mehreren hundert Mitgliedsunternehmen verlinkt wird.
Die aus dem EDL-G resultierende Marktbeobachtung des Energiedienstleistungsmarktes ist eine der ganz wesentlichen Aufgaben der BfEE, die ebenfalls vom Beirat begleitet werden. Inzwischen ist dieser Markt im Bereich Contracting, Energiemanagement und Beratung auf mehr als 10 Mrd. Euro p.a. angewachsen und wird durch Energieunternehmen, deren Tochter- und Partnergesellschaften wesentlich weiterentwickelt.
Aktuell stehen Fragen der Förderpolitik, der bundeseinheitlichen Zugangsvoraussetzungen für Energieberater, die zweite Runde der Auditpflicht für Unternehmen sowie die Umsetzung der Energieeffizienzstrategie der Bundesregierung auf der Agenda. Die Veröffentlichung der neuesten Marktergebnisse zum Energiedienstleistungsmarkt erfolgt in Kürze. Dazu werden wir detailliert berichten.
Eine Übersicht der wichtigsten Etappen, Aufgaben, Leistungen der BfEE und seines Beirats finden Sie angehängt an diesen Beitrag weiter unten.