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Energieeffizienz-Netzwerke: Weitere Informationen

Im Dezember 2014 haben Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks gemeinsam mit 18 beteiligten Verbänden der Wirtschaft eine Vereinbarung über die Einführung von Energieeffizienz-Netzwerken (Initiative Energieeffizienz-Netzwerke) unterzeichnet. Damit soll bis 2020 der "freiwillige, systematische und zielgerichtete Erfahrungsaustausch von Unternehmen aus einer Region oder Branche" über Netzwerke gefördert werden. Für den BDEW unterzeichnete die Vereinbarung Hauptgeschäftsführerin Hildegard Müller.

Ziel der Vereinbarung ist die Initiierung und Durchführung von rund 500 neuen Energieeffizienz-Netzwerken bis Ende 2020. Dazu zählen alle Netzwerke, die sich nach dem 3. Dezember 2014, dem Tag der Unterzeichnung der Vereinbarung, neu gründen oder sich nach den Vorgaben der Initiative neu aufstellen.

Entstanden ist die Idee der Netzwerkinitiative aus den Erfahrungen mit einem Pilotvorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Zeitraum 2009 bis 2013 (30 Pilot-Netzwerke). Ein Netzwerk im Sinne der Initiative besteht in der Regel aus acht bis fünfzehn Mitgliedern. Sie schließen sich für einen begrenzten Zeitraum, mindestens aber zwei Jahre, zusammen, um gemeinsam Energieeinsparpotentiale zu finden und im Unternehmen zu heben. Grundlage hierfür ist eine Energieberatung, mit der entsprechende Empfehlungen erarbeitet werden. Netzwerke können branchenspezifisch oder auch branchenübergreifend gebildet werden. Möglich sind auch unternehmensinterne oder durch die Bundesländer geförderte Netzwerke. Innerhalb eines Netzwerks werden unter der Leitung eines Moderators Erfahrungen über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz untereinander ausgetauscht und ein gemeinsames Einsparziel entwickelt. Im Ergebnis erzielen die Teilnehmer eines Netzwerks deutlich überdurchschnittliche Energieeinsparungen.

Alle Aktionen und Maßnahmen innerhalb eines Netzwerkes sind, wie auch generell die Teilnahme an einem Netzwerk, freiwillig; die Initiative macht lediglich Vorgaben für den organisatorischen Rahmen. Der BDEW unterstützt seine Mitgliedsunternehmen bei der Einrichtung und Organisation der Netzwerke und vertritt ihre Interessen innerhalb der Netzwerkinitiative.

Bei der Entwicklung der Vereinbarung war es für den BDEW wichtig, für die Unternehmen der Energiewirtschaft alle Optionen zur Beteiligung an den Netzwerken offen zu halten und diskriminierungsfrei zu gestalten. Sie können als Moderatoren oder Initiatoren auftreten, sie können aber auch ihre Fachkompetenz bei der technischen Beratung der Netzwerkteilnehmer einbringen oder weitere Effizienzdienstleistungen anbieten. Einige Unternehmen können hier bereits auf Erfahrungen aus dem Pilotvorhaben des BMU zurückgreifen. Eine erste Beschreibung der Netzwerkarbeit findet sich in der Umsetzungshilfe des BDEW (Login).

Der BDEW stellt für seine Mitgliedsunternehmen neben einer Handlungsempfehlung hierzu weiteres Material bereit, um sie bei der Beteiligung an der Netzwerkinitiative zu unterstützen. Aus Sicht des BDEW liefern die Netzwerke zahlreiche Anknüpfungspunkte für Energieunternehmen. So sind viele Gewerbe- und Industriekunden (außer KMU) von der Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes betroffen und werden in 2015 ein Energieaudit absolvieren müssen. Für Netzwerkteilnehmer bieten sich bei der Umsetzung der Auditpflicht zahlreiche Vorteile, unter anderem können durch Synergien Kostenvorteile erreicht werden. Neben einer verstärkten Kundenbindung bietet die Mitwirkung in einem Netzwerk weitere Optionen, auch werthaltige Dienstleistungen bei den Netzwerkpartnern zu platzieren.

Insbesondere bei bereits bestehenden Netzwerken ist der Aufwand, die Netzwerkstruktur an die Vorgaben der Initiative anzupassen, in der Regel nur gering. Besondere Chancen sieht der BDEW auch für die bestehenden Energiegemeinschaften. Sie können mit ihren gebündelten Dienstleistungsangeboten die Netzwerkarbeit wirksam unterstützen.

Die Initiative Energieeffizienz-Netzwerke stellt zudem unter anderem Musterformulierungen für Gründungsvereinbarungen zur Verfügung. (siehe unten)

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