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Energieeffizienzrichtlinie in Kraft getreten - Zeitvorgaben bei der nationalen Umsetzung

20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 14. November ist am 4. Dezember 2012 die neue europäische Energieeffizienzrichtlinie in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun 18 Monate Zeit - also bis zum 5. Juni 2014 -, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie sieht allerdings bereits für das Jahr 2013 verschiedene Pflichten der EU-Staaten vor.

Nachdem die endgültige Fassung der Richtlinie mit der Verabschiedung im europäischen Rat am 4. Oktober (siehe BDEW direkt 11/2012) feststand, sind mit ihrem Inkrafttreten am 4. Dezember 2012 auch die weiteren Termine bis zu ihrer Umsetzung festgeschrieben. Das erste wichtige Datum ist der 30. April 2013. Bis dahin muss jeder Mitgliedstaat sein nationales indikatives Energieeffizienzziel an die europäische Kommission melden. Diese bewertet die gemeldeten nationalen Ziele und gleicht sie mit dem europäischen Ziel eines maximalen Primärenergieverbrauchs von 1.474 Millionen Tonnen Rohöleinheiten (Mio. t RÖE) Primärenergie im Jahr 2020 ab.

Der nächste wichtige Termin ist der 5. Dezember 2013. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten, die sich nicht für ein Einsparverpflichtungssystem, sondern für alternative strategische Maßnahmen entscheiden, den von ihnen gewählten Maßnahmenkatalog zur Erreichung des Einsparziels von jährlich 1,125 Prozent (1,5 Prozent abzüglich 25 Prozent durch Anrechnung z.B. von Vorleistungen oder Einsparungen im Erzeugungsbereich) des gemittelten Endenergieabsatzes der Jahre 2010 bis 2012 an die Kommission melden. Diese Meldung hat allerding rein informativen Charakter; ein Einspruchs- bzw. Ablehnungsrecht für einzelne Maßnahmen durch die Kommission besteht nicht. Solche Maßnahmen zur Erreichung des Einsparziels können zum Beispiel Finanzierungssysteme oder steuerliche Anreize für Effizienzmaßnahmen sein, freiwillige Vereinbarungen zur Effizienzsteigerung oder auch staatlich geförderte bzw. staatlich initiierte Energieberatungsprogramme.

Der letzte Termin für die nationale Umsetzung der Gesamtrichtlinie ist der 5. Juni 2014.  Unter Berücksichtigung des Regelungsumfanges der Energieeffizienzrichtlinie, die mit der Energiedienstleistungsrichtlinie und der KWK-Richtlinie gleich zwei bestehende EU-Richtlinien ersetzt, ist eine vollständige Umsetzung noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 sehr ambitioniert. Ob danach noch die rechtzeitige Umsetzung gelingen kann, ist angesichts der notwendigen Zeit für die Arbeitsaufnahme des neuen Bundestags und der Regierungsbildung ungewiss. Eine ähnliche Terminkonstellation hatte schon bei der Energiedienstleistungsrichtlinie im Jahr 2009 zu einer verspäteten nationalen Umsetzung geführt.

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