Die jetzt erzielte Einigung folgt Forderungen des BDEW, dass das erste
Rescaling produkt- und marktabhängig erfolgen sollte, insbesondere mit
Augenmaß bei den (erst 2015) eingeführten komplexen Energielabeln für
Heizung und Warmwasserbereiter. Hierfür wurde die Frist jetzt auf neun
Jahre gesetzt. Schnell umgestellt werden soll dagegen die Weiße Ware:
hier sind nur 15 Monate vorgesehen. Die Frist für alle weiteren
Produktgruppen beträgt sechs Jahre.
Nach dieser Erstumstellung
auf A bis G sind weitere Umskalierungen bei allen Produktgruppen
entsprechend der Marktentwicklung vorgesehen, damit der Geräteanteil in
den besten Klassen nicht zu groß wird.
Produktdatenbank
Für
Januar 2019 ist der Start einer europäischen Produktdatenbank
vorgesehen mit zwei Bereichen. Ein geschützter Bereich soll in erster
Linie der Verbesserung der Marktüberwachung dienen, während ein
öffentlicher Bereich Endverbraucher über das Geräteangebot informieren
soll. Der BDEW hatte sich für eine Stärkung der Marktüberwachung
ausgesprochen, sieht aber eine Datenbank dafür als nicht zielführend an.
Fortgang
Nach
der Einigung der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des
Rates der EU auf einen Relaunch des Energielabels muss die
Rahmenverordnung jetzt noch förmlich von diesen gebilligt werden. Nach
dem voraussichtlichen Inkrafttreten im Juni oder Juli 2017 startet die
produktspezifische Umsetzung: Die ersten Energielabel mit den dann
einheitlichen Klassen A bis G werden frühestens in zwei Jahren im Handel
verfügbar sein.
Der BDEW wird den endgültigen Verordnungstext
analysieren, sobald er vorliegt, und über die Auswirkungen für die
Mitgliedsunternehmen informieren.
Streitpunkt
Streitpunkt bis zum Schluss blieb die konkrete Ausgestaltung des Rescalings (BDEW direkt 3/2017, BDEW direkt 8/2016, BDEW direkt 7/2016, BDEW direkt 9/2015).
Hintergrund
Das
europäische Energielabel soll grundlegend reformiert werden. Geplant
ist u.a. die Rückkehr zu einer einheitlichen Skala von A bis G um die
Verbraucherinformation zu vereinfachen. Am 15. Juli 2015 hatte die
Europäische Kommission daher einen Vorschlag zur Neuordnung der Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) vorgelegt (BDEW direkt 9/2015).
Der BDEW hatte sich mit einem Positionspapier und Gesprächen mit deutschen Abgeordneten aktiv in die Verhandlungen eingebracht BDEW direkt 13/2015).