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Energiespeicher

Im unterzeichneten Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung werden Energiespeicher als eigenständige Säule des Energiesystems neu definiert.

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© Dorothy Chiron / shutterstock

Im Rahmen der Energiewende brauchen wir neue Speicherkapazitäten, um das schwankende Angebot Erneuerbarer Energien, den Bedarf an netzstabilisierender Flexibilität und an Systemdienstleistungen auszugleichen. Denn ein Ausstieg aus der Energieversorgung auf Basis von Kernenergie und Kohle bedeutet in aller Konsequenz den Einstieg in neue Technologien und den Ausbau alternativer Lösungen. Dazu wurde im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung festgehalten: „Wir werden Speicher als eigenständige Säule des Energiesystems rechtlich definieren“. Dies bietet jetzt die große Chance zur Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie in Hinblick auf Energiespeicher. Der BDEW fordert, die klaren regulatorischen Vorgaben für den Prozess der Energiespeicherung und für Energiespeicher nach den Vorgaben der Strombinnenmarktrichtlinie umzusetzen. Im Zuge einer eigenständigen Speicherdefinition kann nun der energiewirtschaftliche Rahmen für Energiespeicher neu gedacht werden.

Der BDEW fordert: Energiespeicher technologieneutral in der Energiewirtschaft verankern

Obwohl Speicher den Strom nur für eine bestimmte Zeit aufnehmen, um ihn später dem Stromnetz wieder zur Verfügung zu stellen, werden sie aktuell als Letztverbraucher von Strom eingestuft. Dies hat schwerwiegende Folgen. Stromspeicher unterliegen zurzeit grundsätzlich allen Steuer-, Abgaben-, Umlagen- und Entgeltpflichten für Letztverbraucher - obwohl der Strom in das Stromnetz zurückgespeist wird. Die Energie wird also nicht verbraucht, sondern als Strom anschließend an den finalen Verbraucher weitergeleitet. Hier kommt es für die Strommengen ein weiteres Mal - diesmal gerechtfertigt – zur Belastung mit Steuer-, Abgaben-, Umlagen- und Entgeltpflichten für Letztverbraucher. Mit dem heute bestehenden System wird zwischengespeicherte Energie beim Speichervorgang und beim eigentlichen Letztverbrauch – also doppelt - belastet.

Über 10 Jahre hat es gedauert, bis für die relevanten Doppelbelastungen Regelungen geschaffen wurden, um diese Problematik zu lösen. Die Regelungen sind oft äußerst komplex und verweisen jeweils auf unterschiedliche Gesetzestexte. Zur Vermeidung der Doppelbelastung aus der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage verweist z.B. das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz weiter auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Verlässliche Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Investition in Stromspeicher können so nicht geschaffen werden.

Mit der BDEW-Position zur Definition von Energiespeichern hatte der Verband vor einem Jahr die politischen Schritte aufgezeigt, wie Speichertechnologien technologieneutral in der Energiewirtschaft verankert werden sollten, um den technologischen Wandel durch ihr Potenzial zur Unterstützung der Energiewende bestmöglich zu nutzen.

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