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Erdgas- und Elektromobilität müssen wichtiger Bestandteil der künftigen EU-Verkehrspolitik werden

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum Weißbuch Verkehr hat die Europäische Kommission mit der Überprüfung der langfristigen Ausrichtung der EU-Verkehrspolitik begonnen. Der BDEW tritt für eine stärkere Berücksichtigung von Erdgas- und Elektromobilität in der künftigen EU-Verkehrspolitik ein.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen einer sogenannten "Halbzeitbewertung" mit der Überprüfung der langfristigen verkehrspolitischen Ausrichtung der Europäischen Union begonnen. In einem Weißbuch für ein integriertes, effizientes und umweltfreundliches Verkehrssystem wurden die Ziele bis 2050 zuletzt im März 2011 festgelegt. Hintergrund für die erneute Befassung sind die Neuausrichtung der Kommission unter ihrem seit November 2014 amtierenden Präsidenten Jean-Claude Juncker (BDEW direkt 11/2014) sowie die Beschlüsse des Europäischen Rates zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 (BDEW direkt 11/2014).

Für den Verkehrssektor definiert das Weißbuch mit Blick auf das Jahr 2050 drei übergeordnete Ziele. Neben der Senkung der CO2-Emissionen um 60 Prozent und einer drastischen Verringerung der Ölabhängigkeit soll die Zunahme von Verkehr bzw. erhöhtem Verkehrsaufkommen begrenzt werden. Umgesetzt werden soll dies laut Weißbuch u.a. durch eine Halbierung der Nutzung konventionell angetriebener Kraftfahrzeuge im urbanen Verkehr bis zum Jahr 2030.

Öffentliche Konsultation zur Vorbereitung der "Halbzeitbewertung"

Ziel der "Halbzeitbewertung" ist eine Bestandsaufnahme der seit der Vorlage des Weißbuchs erzielten Fortschritte. Außerdem möchte die Kommission die Gültigkeit der dem Weißbuch zugrunde gelegten Analysen, Trends, Prioritäten und Zielsetzungen überprüfen, mit Stakeholdern diskutieren und - wo erforderlich - Anpassungen vornehmen. Zur Vorbereitung der "Halbzeitbewertung" hat die Kommisison vom 10. März bis zum 2. Juni 2015 eine öffentliche Konsultation durchgeführt.

Der BDEW hat sich über seine europäischen Verbände Eurelectric und Eurogas an der Konsultation beteiligt, um auch die Anliegen der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft einzubringen.

Teil der Rahmenstrategie für eine Energieunion

Die Überprüfung der verkehrspolitischen Ausrichtung ist Teil des Projekts einer europäischen Energieunion (siehe auch BDEW direkt 3/2015). So beinhaltet die Rahmenstrategie der Kommission vom 25. Februar 2015 das Ziel, die Vorgaben für CO2-Emissionen von PKW und leichten Nutzfahrzeuge weiter zu verschärfen und auch die CO2-Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen und Bussen zu senken. Dafür sollen u.a. alternative Kraftstoffe verstärkt entwickelt und genutzt sowie weitere Maßnahmen zur Förderung des raschen Aufbaus der erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur ergriffen werden. Zudem strebt die Kommission für Europa eine Führungsrolle bei Elektromobilität und Energiespeichern an.

Zur Umsetzung hat die Kommission in ihrer Rahmenstrategie für eine Energieunion bereits eine Reihe konkreter Vorhaben im Verkehrsbereich angekündigt. So plant sie für das Jahr 2017 die Überprüfung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge, die u.a. Vorgaben für die öffentliche Beschaffung von Kraftfahrzeugen beinhaltet. Darüber hinaus will sie 2017 eine Mitteilung über die Verringerung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor mit Fokus auf alternative Kraftstoffe vorlegen. Die Überprüfung des Weißbuchs wird eine Grundlage für diese Vorhaben bilden.

Alternative Kraftstoffe können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den Ausstoß von Treibhausgasen und Luftschadstoffen (SO2, NOx, Feinstaub) zu reduzieren. Zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe hatte das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 9. Januar 2015 den Entwurf einer Ladesäulenverordnung veröffentlicht. Der BDEW hatte in seiner schriftlichen Stellungnahme vom  20. Januar 2015 den Verordnungsentwurf grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig jedoch die Konkretisierung bzw. Anpassung einiger Regelungsvorschläge angemahnt (BDEW direkt 1-2/2015). Mitte März 2015 hat das BMWi den Verordnungsentwurf zur Notifizierung in Brüssel eingereicht. Eine Befassung von Bundeskabinett und Bundesrat soll nach der Sommerpause stattfinden.

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