Im Artikel 7 der Energieeffizienzlichtlinie werden den Mitgliedstaaten für die Jahre 2014 bis 2020 jährliche Einsparziele vorgegeben. Die Staaten müssen sicherstellen, dass jährlich 1,5 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Endenergieabsatzes der Jahre 2010 bis 2012 eingespart werden. Durch Anrechnung von Vorleistungen seit 2008 oder von Einsparungen, die im von der Richtlinie nicht erfassten Emissionszertifikatehandelssektor erzielt werden, oder durch schrittweise Steigerung der jährlichen Einsparung kann die Einsparverpflichtung um maximal 25 Prozent auf 1,125 Prozent reduziert werden.
Um die Einsparungen zu erreichen, lässt die Richtlinie im Artikel 7 mehrere Optionen zu. Die Mitgliedstaaten können entweder die Energieeinzelhandelsunternehmen und / oder die Energieverteiler verpflichten, die jährlichen Einsparungen bei den Endkunden zu erreichen (Einsparverpflichtungssysteme), oder sie können alternative Maßnahmen ergreifen, die in der Wirkung aber zur gleichen Einsparung führen müssen.
Der BDEW hat hierzu eine Position erarbeitet, die an die Bundesregierung und mit dem Thema befasste Parlamentarier übermittelt wurde. Darin sind drei zentrale Forderungen an die nationale Umsetzung der Richtlinie aufgestellt und erläutert. Der BDEW fordert die Bundesregierung darin dringend auf
- die bisherigen Erfolge Deutschlands bei der Energieeffizienz zu berücksichtigen;
- neue Bürokratie und Energiepreis treibende Einsparverpflichtungssysteme zu vermeiden und
- vorhandene erfolgreiche Instrumente konsequent zu nutzen und weiterzuentwickeln.
Deutschland hat bereits in der Vergangenheit erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Effizienz des Energieeinsatzes in den unterschiedlichen Anwendungsbereichen zu steigern. So gehören die Vorgaben in der über viele Jahre weiterentwickelten Energieeinsparverordnung (EnEV) zu den europaweit strengsten Anforderungen an die energetische Qualität neuer Gebäude. Diese Spitzenposition Deutschlands in Europa ist bei der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zu berücksichtigen. Die Richtlinie bietet die Möglichkeit, solche und ähnliche Vorleistungen durch die Reduzierung der jährlichen Einsparverpflichtung um bis zu 25 Prozent zu berücksichtigen.
Viele Argumente sprechen gegen Einsparverpflichtungssysteme für Energieeinzelhandelsunternehmen oder Energieverteiler. So wären von solch einem System alleine bei den leitungsgebundenen Energieträgern Gas, Strom und Fernwärme 1.412 Stromvertriebe und -verteilnetzbetreiber, 1.074 Gasvertriebe und -verteilnetzbetreiber sowie 610 Fernwärmevertriebe und -verteilnetzbetreiber betroffen. Selbst bereinigt um Querverbundunternehmen und Mehrspartenunternehmen blieben 1.755 potentiell verpflichtete Unternehmen nur bei den leitungsgebundenen Energieträgern. Unternehmen aus den Bereichen Heizöl, Flüssiggas oder auch Biomasse kämen noch hinzu. Allein der Verwaltungsaufwand für die Umsetzung und Kontrolle eines solchen Systems sowohl bei Behörden als auch bei den verpflichteten Unternehmen selbst ist kaum abschätzbar, würde aber sicher für alle Beteiligten zu erheblichen Mehrbelastungen führen. In Verbindung mit den notwendigen Ausgaben für die Durchsetzung der Einsparquoten bei den Kunden führt ein Einsparverpflichtungssystem in jedem Fall zu zusätzlichen Belastungen der Energiepreise.
Das erfolgreiche System aus Fordern und Fördern hat Deutschland hinsichtlich der Effizienz der Energienutzung auf eine Spitzenposition unter den Industrienationen in Europa geführt. Der BDEW sieht daher gute Chancen, die jährlichen Einsparziele durch konsequenten Ausbau und Optimierung des bestehenden Systems aus Fördermaßnahmen und Bau- und Nutzungsvorschriften zu erreichen. Dazu gehört auch, bestehende Hemmnisse für das weitere Wachstum der Dienstleistungsmärkte, insbesondere beim Contracting, abzubauen.
In marktwirtschaftlichem Umfeld entwickelte und angebotene Energiedienstleistungen sind der kosteneffizienteste und kostengerechteste Weg zu mehr Energieeffizienz, da Preise und Leistungen einer Maßnahme direkt zwischen Kunden und Anbieter ausgehandelt werden ohne Umweg über staatliche 'Effizienzbehörden'. Der BDEW tritt dafür ein, diesen Weg konsequent auszubauen und nicht über die Einführung eines Einsparverpflichtungssystems einen künstlichen Parallelmarkt zu schaffen, der den freien Dienstleistungsmarkt behindern und mittelfristig zum Erliegen bringen würde.