Die Europäische Kommission hat am 10. Februar 2021 ihre Vorhabenplanung „Roadmap/Inception Impact Assessment“ für die für Ende 2021 angekündigten Legislativvorschläge zur Überarbeitung der Gasbinnenmarkt-Richtlinie und -Verordnung veröffentlicht.
Neben einer Anpassung an relevante Aspekte der aktualisierten Strombinnenmarkt-Richtlinie und -Verordnung geht es dabei vor allem um den Rechts- und Regulierungsrahmen für klimaneutrale Gase, insbesondere Wasserstoff.
Die formal vorgesehene Konsultation bis zum 10. März 2021 wurde vom BDEW genutzt, um die Roadmap zu kommentieren und auf fehlende Aspekte hinzuweisen.
Roadmap der EU-Kommission
Aufbauend auf der Energy System Integration- und der Wasserstoffstrategie sieht die Kommission in der Roadmap den Einsatz klimaneutraler Gase ausschließlich in den „hard-to-abate“-Sektoren, insbesondere in der energieintensiven Industrie und dem Schwerlastverkehr. Für das Jahr 2050 geht die Kommission davon aus, dass noch 20 Prozent des Energieverbrauchs durch gasförmige Energieträger abgedeckt werden, davon zwei Drittel klimaneutrale Gase und ein Drittel Erdgas mit CO2-Abscheidung (CCS/U).
Vor diesem Hintergrund benennt die Kommission folgende Ziele für die Anpassung des Rechts- und Regulierungsrahmens für Gas:
• Kosteneffiziente Entwicklung einer Wasserstoffinfrastruktur und eines wettbewerblichen Marktes, ggf. durch eine frühzeitige Schaffung eines EU-weiten Rahmens für den Aufbau, die Umwidmung und die Regulierung von Wasserstoffnetzen und Klärung der Marktrolle bei Power-to-Gas-Anlagen;
• Erleichterung der dezentralen Erzeugung klimaneutraler Gase, unter anderem durch Schaffung eines Level-Playing Fields mit Blick auf Handelbarkeit sowie Netz- und Marktzugang;
• Stärkung der Verbraucherrechte und Gewährleistung von Wettbewerb, Transparenz und Versorgungssicherheit, unter anderem Angleichung an die Regelungen aus der neu gefassten Strombinnenmarkt-Richtlinie und Berücksichtigung der Auswirkungen unterschiedlicher Gasqualitäten; sowie
• Eine stärker integrierte und ganzheitliche Infrastrukturplanung für Gas-, Wasserstoff-, Strom- sowie Wärmemärkte.
BDEW positioniert sich und zeigt fehlende Aspekte auf
Aus Sicht des BDEW ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Europäische Kommission nun in die Phase der Ausarbeitung konkreter Legislativvorschläge eintritt. Die Vorhabenplanung verpasst allerdings, alle notwendigen Aspekte zur Schaffung von Rahmenbedingungen für den Hochlauf klimaneutraler Gase zu adressieren. Ebenfalls kritisiert der BDEW, dass Technologieoffenheit und die Potenziale der Nutzung klimaneutraler Gase in allen Sektoren, insbesondere im Wärmemarkt, unberücksichtigt bleiben.
Zentrale Punkte der BDEW-Stellungnahme sind darüber hinaus:
• die Anerkennung der Rolle des Energieträgers Gas und seiner Infrastruktur aufzunehmen;
• das Potenzial von erneuerbarem und dekarbonisiertem Wasserstoff in allen Sektoren einschließlich des Wärmemarkts und der Beimischung von Wasserstoff ins Gasnetz zu beachten;
• einen verlässlichen Rechts- und Regulierungsrahmens für den europäischen Wasserstoffmarkt und die Wasserstoffinfrastruktur durch die grundsätzliche Übertragung der etablierten Gasregelungen auf Wasserstoff und die Integration in die Gasbinnenmarkt-Richtlinie und -Verordnung zu schaffen;
• den Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft u.a. durch ein technologieoffenes Level-Playing Field mit sektorübergreifender CO2-Bepreisung, die Erschließung von Absatzmärkten unter Berücksichtigung aller Sektoren sowie die Einführung handelbarer Herkunftsnachweise für klimaneutrale Gase zu unterstützen;
• die Angleichung der Gasrichtlinie an die Stromrichtlinie mit möglichst gleichlautenden verbraucherrechtlichen Regelungen, sofern für Gas sinnvoll umsetzbar zu gestalten und
• die Umsetzung einer integrierten Betrachtung von Gas- und Wasserstoff-Infrastrukturen und
• die Abstimmung der Netzentwicklungsplanung mit Strom und Wärme
Nächste Schritte
Voraussichtlich noch Ende März 2021 wird die Kommission eine vertiefte 12-Wochen-Konsultation mit konkreten Fragen zur Überarbeitung der Gasbinnenmarkt-Richtlinie und -Verordnung und zum Rechts- und Regulierungsrahmen für Wasserstoff starten. Der BDEW wird sich auch hier einbringen. Für Mitte Mai plant die Kommission zudem einen eintägigen Stakeholder-Workshop.
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