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Europäische Wasserstoffbank und EU-Aggregationsmechanismus

Kommission konsultiert neues Ausschreibungsdesign. Ergebnisse der ersten Auktion erlauben Verbesserungsspielraum.

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© Scharfsinn/Shutterstock

Nachdem die Ergebnisse der Pilotauktion der Europäischen Wasserstoffbank (eng. European Hydrogen Bank) Ende April bekanntgegeben wurden (s. Ergebnisse hier), fand am 12. Juni in Brüssel ein Workshop im Nachgang an die Stakeholder-Konsultation der Europäischen Kommission zu den Bedingungen der zweiten Ausschreibung statt (s. Präsentation hier). Zuvor hatte sich der BDEW bereits auf Basis von Rückmeldungen der Mitgliedsunternehmen an der Konsultation zu den Ausschreibungsbedingungen beteiligt (s. BDEW-Diskussionspapier hier). Ziel des Instruments bleibt, die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff nicht-biologischen Ursprungs („RFNBO“ – Wasserstoff) in der EU zu unterstützen. Darüber hinaus soll die Wasserstoffbank einen Beitrag zur industriellen Führungsrolle der EU beitragen und Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Im Rahmen des Workshops wurde bekanntgeben, dass die zweite Auktion über ein Budget von 1,2 Mrd. EUR verfügen wird. Davon sind 200 Mio. EUR für den maritimen Sektor vorgesehen, um Vorgaben der ETS-Richtlinie zu erfüllen. Die zweite Ausschreibung wird im Herbst 2024 beginnen. Die finalen Ausschreibungsbedingungen werden erst kurz zuvor, vrsl. im September 2024, veröffentlicht.

Das Budget mit 1, 2 Mrd. EUR umfasst nicht die nach der ersten Runde verbleiblenden 2,2 Mrd. EUR, was von Stakeholdern kritisiert wird. Die Kommissionspräsidentin selbst hatte im November 2023 auf der European Hydrogen Week angekündigt, dass die europäische Wasserstoffbank insgesamt ein Budget von 3 Mrd. EUR haben werde (s. Verkündung hier). Ob und inwiefern die übrigen 1 Mrd. EUR noch für künftige Ausschreibungen der Europäischen Wasserstoffbank ausgegeben werden, bleibt weiterhin unklar.

Resultate des “Auction as a Service”-Mechanismus weiter ausstehend

Die Resultate des „Auction as a Service”-Mechanismus (AaaS), an welchem sich Deutschland als bisher einziger Mitgliedsstaat beteiligt hat, stehen weiter aus. Der Mechanismus sieht vor, dass für die EU-Auktion qualifizierte, aber nicht zum Zuge gekommene Projekte nationale Förderung erhalten können, ohne erneute Ausschreibungsverfahren zu durchlaufen. Kritisch einzustufen dabei ist der niedrige maximal förderfähige Gebotspreis auf nationaler Ebene, welcher nur dem Dreifachen des EU-weiten Förderpreises der Pilotauktion entsprechen darf (daher nun 1,44 EUR/kg). Laut BDEW und weiteren Stakeholdern schränkt dies die Anzahl förderfähiger Projekte ein und macht AaaS für Mitgliedstaaten deutlich uninteressanter. Vor dem Hintergrund des notwendigen schnellen Förderbedarfs von Projekten, sollte dies dringend überarbeitet werden. Hierzu sieht die Kommission unterschiedliche Möglichkeiten der Weiterentwicklung und steht im Austausch mit den Mitgliedstaaten. Auch der BDEW erarbeitet im Moment Verbesserungsvorschläge dazu und bringt diese gegenüber Entscheidungstragenden ein.

Weitere Neuerung für die zweite Ausschreibung

Außerdem möchte die Kommission in den kommenden Ausschreibungen Resilienzkriterien einführen, welche in der ersten Runde nicht bestanden. Darunter zählen unter anderem Kriterien für die Beschaffung von Elektrolyseuren, um deren Herstellung in der EU zu stärken. Ob dies als Präqualifizierung oder non-price criteria eingeführt werden soll, ist jedoch noch offen.

Pilotmechanismus zur Förderung des Wasserstoffmarkts

Darüber hinaus arbeitet die Kommission momentan an einem Mechanismus, welcher den Hochlauf des Wasserstoffmarkts fördern soll und im nächsten Schritt Teil der Wasserstoffbank sein wird (s. Ankündigung hier). Der Pilotmechanismus, welcher Mitte 2025 starten soll, zielt darauf ab, Investitionen zu beschleunigen, indem ein klareres Bild der Marktsituation auf freiwilliger Basis sowohl für die Abnehmer als auch für die Anbieter geschaffen und die Kontakte zwischen ihnen erleichtert werden. Dabei sollen Informationen über Angebot und Nachfrage nach erneuerbarem und kohlenstoffarmem Wasserstoff sowie Derivaten gesammelt, verarbeitet und zugänglich gemacht werden, sodass europäische Abnehmer sowohl mit europäischen als auch Anbietern aus Drittländern einfacher in Kontakt treten können. Ebenso wird er Marktdaten über die Entwicklung der Wasserstoffströme und -preise sammeln und verarbeiten. Auch wenn der Mechanismus Teil der Europäischen Wasserstoffbank ist, werden darüber keine Fördergelder ausgezahlt werden. Momentan sucht die Kommission einen IT-Dienstleister zur technischen Durchführung der Plattform.

Der Pilotmechanismus ist Teil der Arbeiten der Kommission zur Einrichtung einer europäischen Multiprodukt-Plattform für den gemeinsamen Einkauf strategischer Güter. Dieses Vorgehen ist an der bereits bestehenden Plattform zum gemeinsamen Gaseinkauf AggregateEU angelehnt, welche 2022 im Kontext der Energiekrise auf EU-Ebene im Rahmen einer Notfallverordnung eingeführt wurde und nun im EU-H2-/Gaspaket verankert ist. Der Mechanismus für Wasserstoff soll ausschließlich zur Aggregation von Nachfrage und Angebot, vorerst jedoch nicht als „Matching“-Plattform dienen.

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