In seinen Schlussfolgerungen vom 19./20. März 2015 bekennt sich der Europäische Rat zur Schaffung einer Energieunion auf Grundlage der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 25. Februar 2015 und den darin genannten fünf eng miteinander vernetzten "Dimensionen". Darüber hinaus kündigen die Staats- und Regierungschefs an, die Schaffung der Energieunion, gestützt auf die Arbeit der Kommission und die relevanten Fachministerräte (insbesondere die Energie- und Umweltminister), voranzutreiben und dazu in Zukunft weitere Leitlinien vorzugeben. Dazu soll der dann von Luxemburg geführte Ratsvorsitz noch vor Dezember 2015 zum Fortschritt berichten.
Neben der grundsätzlichen Betonung der fünf Dimensionen lag der Fokus der Beratungen zur Energieunion vor allem auf den Themen Energiebinnenmarkt, Gasversorgungssicherheit und Klima- und Energierahmen 2030. Dabei fordern die Staats- und Regierungschefs in ihren Schlussfolgerungen u.a.
die Beschleunigung des Ausbaus von Strom- und Gasinfrastrukturen;
die vollständige Umsetzung und strikte Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften im Energiebereich;
eine Stärkung des Rechtsrahmens für die Versorgungssicherheit bei Strom und Gas sowie eine Stärkung der Versorgungssicherheit durch belastbare Energienetze, mehr Energieeffizienz sowie den Rückgriff auf heimische Energiequellen und kohlenstoffarme Technologien;
die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung des EU-Rechts bei allen Abkommen über den Gaseinkauf bei externen Lieferanten, insbesondere durch mehr Transparenz dieser Abkommen, wobei bei Verträgen über gewerblichen Gaslieferungen die Vertraulichkeit sensibler Geschäftsinformationen sichergestellt werden muss;
eine Prüfung der Optionen für einen freiwilligen Mechanismus zur Nachfragebündelung unter Wahrung der Regeln der Welthandelsorganisation WTO und des EU-Wettbewerbsrechts;
die Entwicklung eines wirksameren, flexibleren Strommarktdesigns, auch mit Blick auf eine verbesserte grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit und die Integration Erneuerbarer Energien, bei gleichzeitiger Wahrung der Souveränität der Mitgliedstaaten beim Energiemix;
die Überprüfung und Weiterentwicklung der EU-Rechtsakte zu den Bereichen Emissionsminderungen, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien zur Umsetzung der festgelegten 2030-Ziele der EU sowie die Entwicklung eines zuverlässigen und transparenten Governance-Systems;
die Nutzung aller außenpolitischen Instrumente, um strategische Energiepartnerschaften mit immer wichtiger werdenden Erzeuger- und Transitländern aufzubauen.
Darüber hinaus bekräftigte
der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen seine Unterstützung für
eine eng abgestimmte Klimadiplomatie im Vorfeld der UN-Klimakonferenz in Paris und appelliert an alle Parteien, ihre Beiträge für ein globales Klimaschutzabkommen bis Ende März 2015 vorzulegen.
BDEW-Stellungnahme
Im Vorfeld der Tagung der Staats- und Regierungschefs hatte der BDEW die Mitteilung der EU-Kommission zu einem strategischen Rahmen für eine Energieunion und die darin angekündigten fünfzehn Maßnahmen in einer Stellungnahme
kommentiert. Darin begrüßt der BDEW, dass die neue Europäische
Kommission das Thema Energie als eine von zehn Prioritäten ihres Mandats
identifiziert hat und bewertet die Mitteilung insgesamt als wichtige
Grundlage für die Ausrichtung der europäischen Energiepolitik in den
kommenden Jahren.
Entscheidend für den Erfolg der Energieunion
wird aus Sicht des BDEW jedoch die Prioritätensetzung und Ausgestaltung
der konkreten Maßnahmen sein. Dann kann das Projekt neuen Schwung und
wieder mehr Konsistenz in die europäische Energiepolitik bringen, um
eine verlässliche Grundlage für die Energiewende in Mitgliedstaaten wie
Deutschland zu bilden und damit auch künftig eine sichere,
wettbewerbsfähige und nachhaltige Energieversorgung zu ermöglichen.
Voraussetzung ist nach Auffassung des BDEW ein klares Bekenntnis zu einem vollendeten Energiebinnenmarkt, in den sich alle Maßnahmen konsistent einfügen müssen. Dabei sollte sich der Fokus der Energieunion an folgenden Schwerpunkten orientieren:
tatsächliche Vollendung des Energiebinnenmarktes als Grundvoraussetzung für die Effizienz der Energiesysteme, die Wettbewerbsfähigkeit und die Versorgungssicherheit der EU;
rasche Stärkung des Emissionshandels und Umsetzung des Klima- und Energierahmens für 2030;
effiziente Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren Energien;
Gewährleistung der Versorgungssicherheit auf marktwirtschaftlicher Basis unter Beibehaltung der klaren Abgrenzung der Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen Politik und Unternehmen auch hinsichtlich Lieferungen aus Drittstaaten sowie durch eine Stärkung grenzüberschreitender regionaler Ansätze bei Kapazitätsmärkten.
Neben der vollständigen Umsetzung der bestehenden Regeln in allen Mitgliedstaaten fordert der BDEW mit Blick auf die an verschiedenen Stellen bereits in Aussicht gestellten Gesetzgebungsvorhaben eine umfassende Debatte unter Beteiligung aller Stakeholder.