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FAQ Fernwärme

Gliederung

  1. Was ist Fernwärme?
  2. Was ist der Unterschied zwischen Fern- und Nahwärme?
  3. Was ist der Unterschied zwischen Fernwärme und Wärme-Contracting?
  4. Aus welchen Brennstoffen und Wärmequellen entsteht Fernwärme?
  5. Welche Rolle spielt die Kraft-Wärme-Kopplung in der Fernwärme?
  6. Wie wird die Fernwärme transportiert?
  7. Wie nachhaltig ist Fernwärme heute? Und wie wird sie vollständig klimaneutral?
  8. Was braucht es von der Politik, um Wärmenetze auszubauen und zu dekarbonisieren?
  9. Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung für den Ausbau der Fernwärme?
  10. Kann jedes Gebäude mit Fernwärme beheizt werden?
  11. Wie finde ich heraus, ob mein Haus an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann?
  12. Muss ich künftig mit Fernwärme heizen, wenn in meiner Straße ein Fernwärmenetz liegt?
  13. Welche Kosten entstehen beim Anschluss an ein Fernwärmenetz? Und wird der Anschluss an ein Fernwärmenetz staatlich gefördert?
  14. Was unterscheidet den Fernwärmemarkt vom Gas- und Strommarkt? 
  15. Warum kann ich meinen Fernwärmeanbieter nicht frei wählen?
  16. Warum sind Fernwärmepreise von Ort zu Ort unterschiedlich?
  17. Warum sind Fernwärmeverträge immer auf lange Zeiträume ausgelegt? 
  18. Können Fernwärmeversorger die Preise frei bestimmen und welche Möglichkeiten haben Kundinnen und Kunden sich gegen Preisanpassungen zu wehren?
  19. Können die Preise während der Vertragslaufzeit angepasst werden?
  20. Warum sind die Fernwärmepreise im Jahr 2023 gestiegen?
  21. Was tun die Fernwärmeversorgungsunternehmen für mehr Transparenz in der Preisgestaltung?

 

1. Was ist Fernwärme?

Zentral erzeugte Wärme wird über ein (weit) verzweigtes Rohrleitungssystem verteilt und direkt in die Gebäude geliefert, sodass die Wärme nicht in den einzelnen Gebäuden erzeugt werden muss.

Anders als bei gebäudeintegrierten Heizsystemen wird die Wärme bei einer Fernwärmeheizung nicht im Haus, also im Heizungskeller, erzeugt. Stattdessen wird die Wärme zentral in einer oder mehreren Anlagen erzeugt und in Form von heißem Wasser über ein unterirdisches Rohrleitungsnetz in die angeschlossenen Gebäude geliefert. Dennoch ist ein Wärmenetz lokal begrenzt.

Kein Fernwärmeversorgungssystem gleicht dem anderen: Einzelne Fernwärmeversorgungssysteme weisen unterschiedliche Größen auf, bezogen auf die Netzlänge und die angeschlossenen Gebäude, aber auch die Anzahl und die Leistung der Erzeugungsanlagen. Es können verschiedene Brennstoffe bzw. Wärmeerzeugungsformen (Gas, Kohle, Öl, Biomasse, Geothermie, Solarthermie) eingesetzt werden. Die erzeugte Wärme wird dann mit unterschiedlichem Druck mittels Heißwasser oder Dampf und mit voneinander abweichenden Temperaturen durch Zwei- oder auch Dreileiternetze zu den Kunden transportiert. Im Weiteren können sich die Fernwärmeversorgungssysteme unter anderem im Leistungs- und Lieferumfang, in der Altersstruktur des Netzes, in der Höhe der Wärmeverluste, in regionalen und geografischen Besonderheiten, in ihrem Versorgungsgebiet (Stadt oder Land) bzw. der Kundenzielgruppe (Neu- oder Altbau), in der Wärmeabnahmedichte sowie in der Anzahl der Anschlusspunkte unterscheiden, um nur einige Unterscheidungsmerkmale zu nennen.

Fernwärme findet man auch im Gewerbe und in der Industrie, wo Prozesswärme benötigt wird. Die in der Produktion anfallende Abwärme kann wiederum als Fernwärme zur Versorgung von Wohngebäuden genutzt werden.

Nach Gas- und Ölheizungen ist Fernwärme aktuell die in Deutschland am weitesten verbreitete Heiztechnologie. Im Jahr 2022 wurden etwa 14 Prozent aller Wohnungen mit Fernwärme beheizt. In Neubauten war es sogar ein gutes Viertel aller Wohnungen. Im Zuge der Wärmewende soll die Fernwärme noch deutlich ausgebaut und neben der Wärmepumpe zur zentralen Heiztechnologie in Deutschland werden. Fernwärme kann aus verschiedenen Brennstoffen und Wärmequellen erzeugt werden, in Zukunft auch vollständig klimaneutral.

2. Was ist der Unterschied zwischen Fern- und Nahwärme?

Es gibt keine offizielle Definition und Unterscheidung von Fern- und Nahwärme.

In der Regel spricht man von Fernwärme, wenn es sich um ein Wärmenetz handelt, an das viele Gebäude und Wohnungen angeschlossen sind. Es gibt aber auch kleinere Wärmenetze, an die nur wenige Gebäude angeschlossen sind. Das wird dann oft umgangssprachlich als Nahwärme bezeichnet. Der Unterschied zwischen Fern- und Nahwärme besteht nur in der Größe des Wärmenetzes. Die Technik ist dieselbe. Der Begriff Fernwärme umspannt sowohl Fernwärme als auch Nahwärme und das sogenannte Wärme-Contracting. Vertraglich gesehen gibt es allerdings einen Unterschied zwischen der Fernwärme und dem Wärme-Contracting.


Exkurs: Schon die alten Römer heizten mit einer Art Fernwärme

Vorläufer von Fernwärmeheizungen existierten bereits vor mehr als 2.000 Jahren. Denn schon die Römer leiteten heißes Thermalwasser über Rohre unter Gebäude und beheizten so ihre Böden. Die Idee, Fernwärme in größerem Umfang und kommerziell zu nutzen, entstand jedoch erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Durch die Verringerung der Anzahl an Feuerstätten in den Innenstädten wurde die Gefahr von Bränden gemindert und der Verschmutzung durch Kohle und Asche Einhalt geboten.

Die ersten Fernwärmesysteme der Neuzeit wurden in den 1870er und 1880er Jahren im New Yorker Vorort Lockport und dann in New York selbst errichtet. 1911 zog Berlin nach: Im Zuge der Erweiterung des Rathauses Charlottenburg entschloss man sich zum Wärmebezug aus dem Städtischen Elektrizitätswerk Charlottenburg. Dafür wurde eine 800 Meter lange Verbindungsleitung gebaut. Die Inbetriebnahme erfolgte im Herbst 1912. Das Heizkraftwerk Charlottenburg gilt somit als Pionierbetrieb für Fernwärme und schrieb Technikgeschichte.


3. Was ist der Unterschied zwischen Fernwärme und Wärme-Contracting?

Fernwärme bietet eine standardisierte Versorgung einer Vielzahl von Gebäuden in einem Quartier oder Stadtteil. Contracting bietet eine individuelle Versorgungslösung für einzelne oder wenige Gebäude an.

In Unterscheidung zur klassischen leitungsgebundenen Fernwärmeversorgung ist für die dezentrale Versorgung über Contracting-Modelle (sog. Energieliefer-Contracting) die Individualität der jeweiligen Lösungen vor Ort prägend:

Es werden in der Regel kleine, dezentrale Anlagen errichtet und die Anlagentechnik individuell auf den Bedarf der Kundinnen und Kunden bzw. des versorgten Gebäudes vor Ort passgenau abgestimmt. Häufig geschieht das in Kombination mit der Nutzung von erneuerbaren Energien (PV, Solarthermie, Umweltwärme). Erzeugung und Übergabe erfolgen dezentral vor Ort. Es gibt keine oder nur kleine Leitungsnetze. Die Anlagentechnik und die Leitungen befinden sich zumeist direkt auf dem Grundstück.

Der Anschluss weiterer Versorgungskapazitäten ist wegen der Begrenzung der Erzeugungsanlagen (nur so groß wie nötig) nicht immer ohne Weiteres möglich.

Die Kundinnen und Kunden können zwischen mehreren lokalen und überregionalen Anbietenden wählen. Je nach versorgter Liegenschaft werden individuelle Leistungen und Preise vereinbart. Jede Contracting-Lösung hat ihren eigenen kalkulierten Preis, individuell in Abhängigkeit von Laufzeit, Anlagentechnik, eingesetzter Energie und ggf. weiteren Energiedienstleistungen (neben der Belieferung mit Wärme sind auch die Bereitstellung von Kälte, Dampf, Druckluft, Beleuchtung, Strom aus Blockheizkraftwerken, E-Mobilität-Infrastruktur, energienahe Dienstleistungen möglich). Es gibt keine standardisierten „Kundengruppen“ oder Tarife.

4. Aus welchen Brennstoffen und Wärmequellen entsteht Fernwärme?

Wärme kann aus verschiedenen fossilen oder biogenen Brennstoffen erzeugt werden. Auf dem Weg zur Klimaneutralität und zur Minderung der Treibhausgasemissionen kommen darüber hinaus verstärkt neue Wärmequellen zum Einsatz.

Anders als bei gebäudeintegrierten Heizsystemen wie Gas- oder Ölheizungen entsteht Fernwärme nicht aus einem bestimmten Brennstoff. Es gibt eine ganze Reihe an Möglichkeiten, Fernwärme zu erzeugen. Der Großteil der in Deutschland genutzten Fernwärme wird noch aus der Verbrennung von Erdgas gewonnen. Aber auch Öl, Kohle oder die Verbrennung von Biomasse werden vielerorts für die Erzeugung von Fernwärme eingesetzt.

Klimaneutrale oder auch klimafreundliche Fernwärme wird auf Basis von Biomasse (also Biogas, Biomethan und feste Biomasse), Geothermie, Solarthermie sowie Abwärme aus industriellen Prozessen oder aus Rechenzentren gewonnen. Großwärmepumpen an Oberflächengewässern oder in Zusammenhang mit der Abwasseraufbereitung sind ebenfalls geeignete Technologien. Zudem kann überschüssiger Strom aus erneuerbaren Energien genutzt werden, Wasser zu erwärmen, das in Wärmespeichern zwischengelagert wird bzw. direkt als Fernwärme genutzt wird. Klimaneutral erzeugte Wärme wird zukünftig den gesamten Fernwärmebedarf decken. Sie wird aber auch künftig kleinteiliger und diverser erzeugt.

5. Welche Rolle spielt die Kraft-Wärme-Kopplung in der Fernwärme?

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist eine besonders effiziente Form der Energieumwandlung und bedeutet, dass bei der Verbrennung eines Energieträgers sowohl Strom als auch Wärme gewonnen wird.

Fernwärme wird aktuell noch in vielen Fällen durch das Verbrennen von Biomasse oder fossilen Brennstoffen, wie Erdgas, Öl oder Kohle, erzeugt. Das geschieht entweder in eigenen Heizwerken, wo durch den Verbrennungsvorgang nur Wärme erzeugt wird, oder in sogenannten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, aus denen der Großteil der gegenwärtig genutzten Fernwärme stammt. Hierbei wird die bei der Stromproduktion zwangsläufig produzierte Wärme effizient genutzt und als Fernwärme weitergeleitet.

Besonders effiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen heißen GuD-Anlagen, das steht für Gas und Dampf. In der Brennkammer entstehen Temperaturen von über 1.000 °C.

Die heißen Abgase verlassen die Brennkammer und treiben eine Gasturbine an. Ist das Abgas dann schon nicht mehr ganz so heiß, reicht die Temperatur immer noch aus, um damit Wasserdampf zu erzeugen. Dieser wiederum treibt eine Dampfturbine an. Beide Turbinen sind mit einem Generator zur Stromerzeugung gekoppelt. Jedoch kann nicht die gesamte Wärmeenergie in Strom umgewandelt werden. Mit der Wärme, die als Nebenprodukt bei der Stromerzeugung zwangsläufig anfällt, wird auch wieder Wasser erhitzt, das dann die Wärme über das Wärmenetz transportiert.

6. Wie wird die Fernwärme transportiert?

Fernwärme wird in Form von heißem Wasser, aber auch in wenigen Fällen als Dampf, von der Wärmeerzeugungsanlage zu den an das Wärmenetz angeschlossenen Gebäuden geführt.

Über stark gedämmte unter- bzw. auch oberirdische Leitungen wird das heiße Wasser zu den Gebäuden transportiert. Die Fernwärme wird in der Regel unterirdisch im Keller eines Hauses angeliefert. Ein Wärmetauscher überträgt die Wärmeenergie aus dem heißen Wasser an die Raumheizkörper und erwärmt Kaltwasser zu Warmwasser. Somit fließt das Medium der Fernwärme nicht direkt durch die Heizkörper oder durch den Wasserhahn.

Ein Fernwärmesystem ist ein geschlossener Kreislauf: Nachdem das heiße Wasser zum Heizen und zur Warmwasserbereitung genutzt wurde, fließt das abgekühlte Wasser wieder zurück zum Heizkraftwerk, wo es erneut erhitzt wird.

7. Wie nachhaltig ist Fernwärme heute? Und wie wird sie vollständig klimaneutral?

Fernwärme wird heute überwiegend effizient in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Damit wird der eingesetzte Brennstoff fast ganz in Strom und Wärme umgewandelt. Für die Klimaneutralität der Fernwärme müssen vermehrt erneuerbare Energien genutzt werden.

Aktuell haben erneuerbare Energien zwar erst einen Anteil von rund 20 Prozent an der leitungsgebundenen Wärmeerzeugung in Deutschland, bis zum Jahr 2045 aber sollen sie vollständig klimaneutral werden. Diesen Transformationsprozess hin zur klimaneutralen Wärmeversorgung schreibt das Wärmeplanungsgesetz vor. Fernwärme gilt neben Wärmepumpen als zentrale Heiztechnologie in der Wärmewende.

Das Gebäudeenergiegesetz wiederum verlangt, dass alle Heizungen ab bestimmten Stichtagen zunächst aus 65 Prozent erneuerbaren Energien und bis 2045 vollständig klimaneutral sein müssen. Fernwärme ist da besonders komfortabel für die Verbraucherinnen und Verbraucher: Der Wärmeversorger kümmert sich darum, dass die gelieferte Wärme nach und nach klimaneutral wird. Die alte Heizung muss nur gegen eine Wärmenetz-Übergabestation ausgetauscht werden.

Die Fernwärmeversorger arbeiten bereits unter Hochdruck daran, ihre Wärmenetze fit für eine klimaneutrale Zukunft zu machen. Dabei wird eine große Bandbreite an Möglichkeiten genutzt, von der Nutzung unvermeidbarer Abwärme über tiefe Geothermie und Großwärmepumpen bis hin zu zentralen Wärmespeichern.

Die Wärmenetze unterscheiden sich dabei aufgrund lokaler Gegebenheiten voneinander. So eignet sich ein Standort vielleicht für eine Flusswärmepumpe, während sich ein anderer besser für Tiefengeothermie eignet. Aufgrund der langen Planungshorizonte wird es dabei immer wieder zu „Sprüngen“ kommen, also einem plötzlichen Anstieg der CO2-freien Wärme durch das Fertigstellen von Projekten. 

Der derzeitige Stand der Dekarbonisierung kann auf der jeweiligen Website des Fernwärmeanbietenden gefunden werden, dort gibt es Auskunft über den CO2-Ausstoß pro Kilowattstunde. Der Energieträgermix kann auch in der Rechnung eingesehen werden. 

8. Was braucht es von der Politik, um Wärmenetze auszubauen und zu dekarbonisieren?

Die Fernwärmeversorgungsunternehmen brauchen vor allem Planungssicherheit für langfristig angelegte Infrastrukturinvestitionen und eine Absicherung der Risiken.

Für den Neubau von Wärmenetzen und die Erzeugung klimaneutraler Wärme sind erhebliche Investitionen nötig, zum Beispiel für den Bau wasserstofffähiger Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Biogasanlagen und Power-to-Heat-Anlagen, in denen überschüssiger erneuerbarer Strom in Wärme umgewandelt wird. Um diese Maßnahmen umzusetzen, brauchen die Fernwärmeversorger aber langfristig verlässliche Planungssicherheit und eine finanzielle Absicherung.

Das maßgebliche Förderinstrument der Bundesregierung ist in diesem Bereich die „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“, kurz BEW. Für die enormen Investitionen, die für den Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze notwendig sind, sollte die Bundesregierung die BEW deutlich aufstocken und verstetigen – auch, um die Kostenbelastung für private Verbraucherinnen und Verbraucher im Griff zu halten.

Es existieren zur Erschließung von erneuerbaren Energien im Wärmesektor noch etliche Hemmnisse, die die Politik ebenfalls abbauen muss. Das fängt an bei der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen und geht hin bis zu Versicherungslösungen, um zum Beispiel das Fündigkeitsrisiko bei tiefen Geothermie-Bohrungen zu mindern (Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Infobox).

Auch Versorgungssicherheit in der Wärme spielt eine wichtige Rolle. Dafür braucht es Anreize für Flexibilitäten, wie Wärmespeicher und Power-to-Heat-Module und die Kraft-Wärme-Kopplung in den Spitzenlastzeiten.


Exkurs: Fündigkeitsrisiko Geothermie

Bei der Erschließung geothermischer Ressourcen steht am Anfang immer eine Vermutung darüber, wie groß das zu erwartende Wärmepotential sein kann, also welche Wärmeleistung mit einer oder mehreren Bohrungen gehoben werden kann. Sehr tief unter der Erdoberfläche liegende Wasservorkommen (hydrothermale Geothermie) sind unterschiedlich groß und weisen unterschiedliche Temperaturen auf. Genau davon hängt die nutzbare Wärmeleistung ab. Diese Faktoren können an der Erdoberfläche mit Messungen aber nur abgeschätzt werden. Erst eine Probebohrung zeigt das tatsächliche Potential und die Bohrungen sind der kostenintensivste Teil eines Geothermie-Projektes.

Es besteht also bei hydrothermalen, geothermischen Reservoirs immer das Risiko, dass die vermutete Wärmeleistung doch nicht erreicht wird und im schlimmsten Fall eine kostenintensive Bohrung unbrauchbar wird. Das ist ein Problem, das nicht selten dazu führt, dass Geothermie-Projekte erst gar nicht starten können, weil die Mittel für eine finanzielle Absicherung fehlen.


9. Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung für den Ausbau der Fernwärme?

In kommunalen Wärmeplänen wird aufgezeigt, ob, wo und wann es sinnvoll ist, Wärmenetze in bestimmten Gemeindegebieten aufzubauen. Eine wichtige Planungs- und Entscheidungshilfe für private Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer.

Seit dem 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass für alle Städte und Gemeinden innerhalb einer bestimmten Frist Wärmepläne vorgelegen müssen. Großstädte mit über 100.000 Einwohnenden müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen, kleine Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit dafür. Gemeinden, insbesondere sehr kleine, können in einem so genannten Konvoi-Verfahren für die Erstellung eines gemeinsamen Wärmeplans zusammengefasst werden.

Die Erstellung eines Wärmeplans, erfolgt in einer festen Schrittfolge:

  • Es erfolgt eine Bestandsanalyse aller gebäudescharfen Wärmebedarfe, bestehender Infrastrukturen (Strom-, Gas- und Wärmenetze) und genutzter Energieträger.
  • Darauf baut die Potenzialanalyse auf, die die lokal vorhandenen und nutzbaren Energiequellen für die Wärme und die zukünftigen Wärmebedarfe untersucht.
  • Auf Basis dieser Analysen werden Zielszenarien entwickelt, wie die klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort bis 2045 so effizient und kostengünstig wie nur möglich erreicht werden kann.
  • Und schließlich werden Umsetzungsstrategien beschlossen, die sich dann in der kommunalen Bauleitplanung und den Investitionsplänen der Infrastrukturbetreiber widerspiegeln.

Im Rahmen des Wärmeplans können auch Gebiete als Wärmenetzausbaugebiete ausgewiesen werden. Die kommunale Wärmeplanung der Kommunen zeigt also an, welche Heizoptionen in welchem Gebiet künftig besonders günstig sein werden, zum Beispiel wo ein Fernwärmenetz ausgebaut werden soll.

Daraus lässt sich ablesen, ob und wann eine Fernwärmeleitung in die Nähe eines bestimmten Gebäudes verlegt wird und ob ein Anschluss an das Wärmenetz möglich sein wird. Damit ist aber nicht ohne Weiteres eine Anschlussverpflichtung von Gebäuden verbunden.

10. Kann jedes Gebäude mit Fernwärme beheizt werden?

Jedes Gebäude kann mit Fernwärme versorgt werden, wenn es an ein Wärmenetz angeschlossen ist. Nicht jeder Ort oder jede Bebauungsdichte eignet sich für die Fernwärme. Dann liegt auch kein Netz vor. Wärme-Contracting oder ein Nahwärmekonzept können dennoch eine Möglichkeit sein.

Mit Fernwärme können Gebäude beheizt werden, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden können. In Deutschland existieren rund 3.800 einzelne Wärmenetze, von sehr großen Wärmenetzen wie in Berlin bis hin zu kleinen Nahwärmeinseln oder Arealnetzen. Solche Netze sind jedoch nicht flächendeckend vorhanden.

Fernwärme ist grundsätzlich aufgrund der hohen Effizienz von größeren Erzeugungsanlagen und höheren Wärmeverbräuchen in Städten stärker verbreitet als auf dem Land. Zudem gibt es regionale Unterschiede: Fernwärme ist in den nördlichen und östlichen Bundesländern sehr viel verbreiteter als im Westen und Süden. Gerade in der ehemaligen DDR wurde vor allem in Plattenbausiedlungen von größeren und kleineren Städten stark auf Fernwärme gesetzt.

In den kommenden Jahren sollen Fernwärmenetze im Rahmen der Wärmewende stark ausgebaut werden. Wo genau Fernwärmenetze gebaut bzw. ausgebaut werden, entscheiden die Kommunen und die lokalen Akteure im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung. Insbesondere in Städten ergeben sich Chancen, da dort oft der notwendige Platz fehlt, um erneuerbare Wärme direkt vor Ort zu erzeugen. Fernwärme bzw. Nahwärmekonzepte werden künftig auch auf dem Land eine wachsende Rolle spielen, zum Beispiel dort, wo ein Biomassepotenzial besteht bzw. bereits Biogasanlagen genutzt werden oder Abwärme durch einen Industriebetrieb anfällt.

11. Wie finde ich heraus, ob mein Haus an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann?

Erster Ansprechpartner ist die Kommune oder der kommunale Energieversorger, beispielsweise ein Stadtwerk.

Um herauszufinden, ob Ihr Haus an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, können Sie sich entweder bei Ihrer Kommune informieren, wenn ein lokaler Wärmeplan vorliegt, oder an ihr örtliches Stadtwerk wenden.

12. Muss ich künftig mit Fernwärme heizen, wenn in meiner Straße ein Fernwärmenetz liegt?

Gemeinden können einen Anschluss- und Benutzungszwang beschließen, der ist aber in keinem Fall zwingend bindend für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.

In der Regel kann jede Hauseigentümerin und jeder Hauseigentümer frei entscheiden, mit welchem System sie oder er heizt. Auch die Gesetze, die die Wärmewende in Deutschland regeln, also z.B. das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG), ändern hieran nichts. Das Gebäudeenergiegesetz macht allein die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Bei Fernwärme gilt diese Vorgabe automatisch als erfüllt, da hier der Versorger wiederum nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes in der Pflicht ist, sein Netz zu dekarbonisieren.

Nur in bestimmten Fällen gibt es einen kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang für die Fernwärme. Dieser beruht in der Regel auf Landes- und Kommunalrecht und wird durch die einzelne Kommune und nicht durch den Fernwärmeversorger festgelegt. Ein öffentlicher Anschluss- und Benutzungszwang ist stets am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu messen. Der Anschluss an das Wärmenetz muss demnach geeignet sein, das angestrebte Ziel des zunehmenden Einsatzes erneuerbarer Energien zu fördern. Darüber hinaus sind alternative Lösungen nicht verboten: Auch bei einem Anschluss- und Benutzungszwang ist es möglich, mit einer entsprechenden Begründung, wie zum Beispiel dem Einbau einer individuellen Heizungsanlage auf Basis von erneuerbaren Energien, eine gebäudeintegrierte Heizungslösung zu wählen und sich aus diesem Zwang herauszulösen (Opt-out-Lösung).

13. Welche Kosten entstehen beim Anschluss an ein Fernwärmenetz? Und wird der Anschluss an ein Fernwärmenetz staatlich gefördert?

Auch ein Fernwärmeanschluss des Hauses kostet Geld, aber es gibt staatliche Förderung dafür.

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert der Staat den Anschluss an ein Fernwärmenetz über einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 70 Prozent der Kosten.

Eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent unterstützt den Heizungstausch. Der Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 20 Prozent) und der Einkommensbonus (30 Prozent, nur abrufbar bei maximal 40.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen) können nur von selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern in Anspruch genommen werden. Gefördert werden die folgenden förderfähigen Komponenten: Wärmeverteilung nur auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, Wärmeübergabestationen und Umfeldmaßnahmen. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt.

14. Was unterscheidet den Fernwärmemarkt vom Gas- und Strommarkt? 

Es gibt ein europäisches Strom- und ein Gasnetz, Fernwärme ist aber lokal.

Fernwärme ist anders als Gas oder Strom kein Gut, das über eine flächendeckende Infrastruktur an einem überregionalen Markt gehandelt werden kann. Sie unterscheidet sich aufgrund ihrer strukturellen Besonderheiten von den Energienetzen, die den überregionalen Transport von Strom und Gas über miteinander verknüpfte Transport- oder Fernleitungsnetze ermöglichen. Für Strom und Gas gibt es über Deutschland hinaus den europäischen Energie-Binnenmarkt.

Aufgrund der Verluste über weite Distanzen muss Fernwärme möglichst im nahen Umkreis der Erzeugung genutzt werden. Insofern ist sie überwiegend auf geschlossene Ortschaften oder Stadtteile beschränkt. Es gibt nur sehr wenige Wärmenetze, die mehrere Kommunen miteinander verbinden. Durch diese Regionalität und die unterschiedlichen Erzeugungs- sowie Abnahmestrukturen lassen sich Fernwärmenetze kaum miteinander vergleichen. 

15. Warum kann ich meinen Fernwärmeanbieter nicht frei wählen?

In einem Fernwärmenetz gibt es in der Regel nur einen Versorgungsanbieter.

Wärmenetze sind – anders als beispielsweise Strom- oder Gasnetze – in sich geschlossene Netze, die auf eine Stadt oder Gemeinde bzw. einzelne Stadtteile begrenzt sind. Seltener sind interkommunale Wärmenetze, wie beispielsweise die „Fernwärmeschiene Ruhr“. Das heißt, ein bestimmter Wärmeerzeuger erzeugt Wärme für ein bestimmtes Wärmenetz.

Es gibt normalerweise keine Verbindungsleitungen zwischen verschiedenen Fernwärmenetzen, nur wenn sie eng genug zusammenliegen. Das bedeutet aber auch, der Betreiber eines Fernwärmenetzes ist in seinem Bereich ein sogenannter „natürlicher Monopolist“. Denn ein zweites parallel verlaufendes Wärmenetz zu bauen, wäre volkswirtschaftlich nicht sinnvoll.

Entscheidet sich eine Gebäudeeigentümerin oder ein Gebäudeeigentümer für den Anschluss an die Fernwärme, ist er als Fernwärmekundin oder -kunde an einen Anbietenden gebunden, den er nicht wechseln kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man als Kunde jeden Preis des Fernwärmeanbieters akzeptieren muss.

Fernwärmeversorger sind hier an strenge kartellrechtliche Vorgaben gebunden, die eine missbräuchliche Preisgestaltung untersagen. Zudem steht jedem Vertragspartner eine gerichtliche Überprüfung von Preisänderungen frei. Immer öfter unterwerfen sich Fernwärmeversorger auch Schlichtungsversuchen im Rahmen der Universalschlichtungsstelle des Bundes: https://www.universalschlichtungsstelle.de/.

16. Warum sind Fernwärmepreise von Ort zu Ort unterschiedlich?

Fernwärmepreise sind so unterschiedlich wie die Wärmenetze. Die Energiepreiskrise traf auch die Fernwärme, wenn auch zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Fernwärme ist, auch wenn der Name es anders vermuten lässt, ein lokales Produkt. Bei der Erzeugung von Fernwärme kommen unterschiedliche Energieträger und Erzeugungstechnologien zum Einsatz. Während das eine Fernwärmenetz mit Wärme aus einem Gaskraftwerk versorgt wird, fließt in einem anderen Netz Wärme, die aus Biomasse, Müllverbrennung oder industrieller Abwärme erzeugt wurde. Entsprechend unterschiedlich sind für die Fernwärmeversorger dadurch die Brennstoffkosten oder die Kosten für die Erschließung lokaler Wärmequellen.

Hinzu kommt, dass die Netze unterschiedlich alt, unterschiedlich lang und mit unterschiedlichen geografischen Gegebenheiten konfrontiert sind. Auch das sind Faktoren, die sich auf die Preisgestaltung auswirken.

Bedingt durch die Energiepreiskrise hatten insbesondere die Versorger, die ihre Wärmeerzeugung ganz oder überwiegend mit Gas betreiben, in den vergangenen Jahren mit gestiegenen Beschaffungskosten zu kämpfen. Entsprechend der Beschaffungszeiträume kann ein längerer oder kürzerer Zeitverzug bei der Anpassung der Fernwärmepreise entstehen.

17. Warum sind Fernwärmeverträge immer auf lange Zeiträume ausgelegt? 

Ein erstmalig geschlossener Versorgungsvertrag läuft über maximal 10 Jahre und verlängert sich dann ggf. jeweils um 5 Jahre. Grundsätzlich besteht ein Kündigungsrecht zum jeweiligen Ende der vereinbarten Laufzeit.

Fernwärmeverträge werden darauf ausgelegt, die angeschlossenen Kundinnen und Kunden möglichst langfristig und zuverlässig zu versorgen. Das liegt vor allem daran, dass die Kosten der Baumaßnahmen für einen Anschluss sich nur über eine langfristig gesicherte Versorgung amortisieren können.

Nach den Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist die Laufzeit eines erstmalig geschlossenen Versorgungsvertrages auf zehn Jahre befristet. Die AVBFernwärmeV sieht vor, dass sich die Verträge anschließend um weitere fünf Jahre verlängern, wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird. Es geht bei der zehnjährigen Vertragslaufzeit aber nicht allein um die Refinanzierung neuer bzw. der konkreten vorhabenbezogenen Anlagen und Leitungen, sondern bei Bestandsanlagen und -netzen auch um die finanzielle Absicherung von zusätzlichen Investitionen in Anlagenerweiterungen, in den Leitungsausbau oder auch in die Erneuerung von Fernwärmeerzeugungsanlagen. Dies betrifft beispielsweise die notwendigen Anpassungen bei der Wärmeerzeugung zur Erreichung der Energie- und Wärmewendeziele. Das Fernwärmeversorgungsunternehmen ist auch in diesen Fällen auf Planungssicherheit angewiesen, um die auch hierbei anfallenden hohen Investitionen refinanzieren zu können. In diesem Zusammenhang ist auch die Komplexität der Kostenstruktur einer umweltfreundlichen, versorgungssicheren und preisgünstigen Fernwärmeversorgung hervorzuheben.

Die Kostenintensität der Fernwärmeversorgung kommt daher auch nach zehn Jahren nicht zum Erliegen. Lange Vertragslaufzeiten ermöglichen außerdem eine langfristig angelegte Beschaffungsstrategie. So tragen langfristige Verträge zur Versorgungssicherheit bei, durch langfristige Abstimmung der Erzeugungskapazitäten, der Netzkapazitäten und des Fernwärmevertriebs.

18. Können Fernwärmeversorger die Preise frei bestimmen und welche Möglichkeiten haben Kundinnen und Kunden sich gegen Preisanpassungen zu wehren?

Auch Fernwärmepreise unterliegen einer Preisaufsicht.

Bei der Preisbildung ist der Fernwärmeversorger nicht frei. Er ist angehalten, die Preise im Markt von anderen Heizsystemen zu beachten. Er muss, um am Markt langfristig teilnehmen zu können, in der Preisgestaltung marktfähig bleiben. Dies muss er schon deshalb, weil er als Fernwärmeversorger bei dem Neuanschluss von Wärmekundinnen und -kunden in einem Wettbewerb mit anderen Heizsystemen steht. Hinzu kommt, dass – je nach Laufzeiten der Fernwärmeverträge mit den unterschiedlichen Kundinnen und Kunden – in jedem Jahr ein bestimmter Prozentsatz der Bestandskundinnen und -kunden die Verträge kündigen und zu einer alternativen Wärmeversorgung wechseln kann. Auch hier gilt es, diese Kundinnen und Kunden weiterhin von der Fernwärme zu überzeugen.

Der Versorger ist also bereits im Rahmen seiner unternehmerisch-kaufmännischen Preisgestaltungsfreiheit stets an eine angemessene Preisbildung gebunden und kann keine beliebigen Preise festlegen. Die Preisbildung unterliegt zudem einer kartellrechtlichen Preisaufsicht. Der Schutz vor überhöhten Preisen (Preismissbrauch) ist durch das bestehende Kartellrecht gewährleistet. Von den bestehenden Instrumenten des Kartellrechts machen auch Landeskartellämter wiederholt Gebrauch.

Für die Bewertung der kartellrechtlichen Zulässigkeit von Preisen sind Preisanpassungsklauseln generell nicht von Bedeutung, da sich die kartellrechtliche Prüfung grundsätzlich auf das Preisniveau und nicht auf die Preisanpassungsmechanismen bezieht. Letztere wiederum unterliegen einer effektiven Kontrolle durch die ordentlichen Gerichte. In der Vergangenheit hat sich hierzu eine gründliche und bewährte Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof (BGH) gefestigt.

Fernwärmeversorgungsunternehmen sind verpflichtet, auf ihrer Homepage zu veröffentlichen, ob sie sich einem etwaigen Schlichtungsverfahren unterwerfen. In einem solchen Fall können sich Verbraucherinnen und Verbraucher nach einem erfolglosen Widerspruch zum Beispiel gegen eine Preisanhebung an die Universalschlichtungsstelle des Bundes wenden, die dann wiederum auf das Versorgungsunternehmen zugeht. Das gilt allerdings nur, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher und Wärmeversorgende in einem direkten Vertragsverhältnis stehen (Verbrauchervertrag). Für Mieterinnen und Mieter, die kein direktes Vertragsverhältnis zum Fernwärmeversorger haben, ist der Vermietende die erste Ansprechstelle zur Klärung von Unstimmigkeiten.

Der BDEW empfiehlt allen Fernwärmeunternehmen, sich an einer Schlichtung durch die Universalschlichtungsstelle zu beteiligen.

19. Können die Preise während der Vertragslaufzeit angepasst werden?

Preisanpassungsklauseln beinhalten die Kriterien, nach denen Fernwärmepreise während der Vertragslaufzeit geändert werden dürfen.

Anders als etwa in der Strom- oder Gasversorgung werden in der Fernwärmeversorgung regelmäßig langfristige Verträge abgeschlossen. Die Langfristigkeit der vertraglichen Bindung bedingt aber auch, dass eine Anpassung der vertraglich vereinbarten Ausgangspreise möglich sein muss, da die Preisentwicklung auf den Energiemärkten und bei den Investitionskosten nicht von vornherein absehbar ist.

Für solche notwendigen Preisanpassungen vereinbart jeder Fernwärmeversorgende mit seinen Kundinnen und Kunden im Vertrag eine sogenannte „Preisanpassungsklausel“, nach der die Preise transparent anhand von festgelegten Indizes erhöht oder gesenkt werden können. Gesetzliche Grundlage für die Berechnung der Preisänderung während der Vertragslaufzeit ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“.

Die Preisanpassungsklausel beinhaltet eine konkrete, aus verschiedenen Preisindizes zusammengesetzte mathematische Formel, aus der sich ohne jeglichen Preissetzungsspielraum für die Fernwärmeversorgenden die jeweiligen Preise ergeben. Dabei muss die Preisanpassungsklausel zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit die gesetzlichen Vorgaben der AVBFernwärmeV einhalten. Treten während der Vertragslaufzeit Kostenänderungen ein, wirken sich diese dementsprechend über die Preisanpassungsklausel auf den zu Vertragsbeginn vereinbarten Preis aus.

Die Verträge sind also so gestaltet, dass während der Vertragslaufzeit Preisänderungen möglich sind, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Nach der AVBFernwärmeV müssen die Preisanpassungsklauseln so gestaltet sein, dass sie „sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen“. Übliche Faktoren in der Preisanpassungsklausel sind zum Beispiel Brennstoffpreise, Lohnkosten oder CO2-Abgaben. Die genaue Formel, die der Preisberechnung zugrunde liegt, können Fernwärmekundinnen und ‑kunden in ihrem Vertrag und auf der Website ihrer Wärmenetzbetreiber einsehen.

20. Warum sind die Fernwärmepreise im Jahr 2023 gestiegen?

Die Energiepreiskrise traf auch die Fernwärme, wenn auch um einige Monate oder um ein Jahr zeitversetzt.

Dass einige Fernwärmeversorger ihre Preise im Jahr 2023 anheben mussten, ist noch eine Folge der Energiepreiskrise, die der russische Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 ausgelöst hatte. Die Weltmarktpreise für bestimmte Energieträger, wie beispielsweise Erdgas, waren massiv gestiegen. Weggefallene russische Gas- und Ölimporte mussten in kurzer Zeit anderweitig beschafft und neue Lieferbeziehungen aufgebaut werden.

Einige Fernwärmeversorger, die ganz oder überwiegend mit Erdgas ihre Wärme erzeugen, mussten die hohen Gaspreise im Großhandel bezahlen, da die staatlich festgesetzte Gaspreisbremse für sie nicht galt. Die Fernwärmeversorger schließen oft langfristige Verträge mit ihren Brennstofflieferanten ab, um sich und ihre Kundinnen und Kunden vor starken Preisschwankungen zu schützen. Kostenerhöhungen kommen jedoch (genauso wie Kostensenkungen) erst mit einem Zeitversatz von etwa einem Jahr bei den Kundinnen und Kunden an. Auch bei den Preisindizes des Statistischen Bundesamtes erscheinen Preissteigerungen im Großhandel erst zeitversetzt.

21. Was tun die Fernwärmeversorgungsunternehmen für mehr Transparenz in der Preisgestaltung?

Transparenz ist ein wesentlicher Schlüssel für die Kundenbindung, da sie Vertrauen schafft und stabile Geschäftsbeziehungen aufrechterhält. Ziel der Versorgungsunternehmen ist es daher, sich mit Fernwärmekundinnen und -kunden über Veränderungen nicht nur frühzeitig, sondern auch klar und verständlich auszutauschen.

Die Fernwärmebranche unternimmt derzeit Schritte, um mehr Transparenz und Verständnis für die lokalen Besonderheiten der Fernwärmepreise zu schaffen. Zu diesem Zweck arbeiten der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW), die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW) und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) aktuell am Ausbau der Online-Preistransparenzplattform, die Kundinnen und Kunden eine Übersicht über die Preise und die spezifischen Strukturdaten von verschiedenen Fernwärmeanbietenden geben soll. Sie ist am 17. Mai 2024 gestartet. Unsere Pressemeldung dazu finden Sie hier.

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