Bisher hat der BDEW die Änderungsvorschläge der BNetzA kritisch bewertet, da vor allem verhindert werden sollte, dass es bei der Umsetzung zu einer deutlichen Abnahme der Liquidität im Intraday-Strommarkt kommt. Gleichzeitig wird befürchtet, dass eine weitere Erhöhung der Anforderungen an die Bilanzkreisverantwortlichen eine eher abschreckende Wirkung auf den aktiven Selbstausgleich haben wird. Im Oktober wird der BDEW an einem Verbändeworkshop der BNetzA teilnehmen, um eine sinnvolle Weiterentwicklung der Maßnahmen zu diskutieren.
Im Detail: Seit dem Start des Festlegungsverfahrens
zur Änderungen des Bilanzkreisvertrages (BK6-14-044) im Juni 2014
werden die Ziele und die Maßnahmen intensiv diskutiert. Der BDEW hat
sich bereits mit drei Stellungnahmen und mit der Teilnahme an zwei
Workshops aktiv eingebracht. So haben sich die Maßnahmenvorschläge
weiterentwickelt, die zukünftig die Systemsicherheit verbessern, die
Bilanzkreistreue erhöhen und missbräuchliches Verhalten von einzelnen
Bilanzkreisverantwortlichen verhindern sollen. Die Bundesnetzagentur
lädt für den 19. Oktober 2015 zu einem Verbändeworkshop ein, in dem die
Änderungsvorschläge des Festlegungsverfahrens zum Bilanzkreisvertrag
nochmals erörtert werden sollen.
Folgende Maßnahmen werden von Seiten der BNetzA vorgeschlagen:
Verkürzung nachträglicher Fahrplankorrektur von 16 Uhr am nächsten Werktag auf 10 Uhr des nächsten Kalendertages
Verbot der nachträglichen Fahrplananmeldung für Geschäfte mit Geschäftsursprung nach Lieferzeitpunkt
Verpflichtende Meldung von Änderungen der Prognose und offener Positionen der FC CONS und FC PROD - Zeitreihen der BKV an den ÜNB
Sicherheitsleistungen der BKV vor Abschluss eines BK-Vertrages
Einführung eines Abmahnmechanismus als milderes Mittel zur außerordentlichen Kündigung
Intensive Begleitung des BDEW
Der BDEW hat bereits in seinen Stellungnahmen vom 7. Juli 2014, vom 31. Oktober 2014 und vom 16. Dezember 2014 darauf hingewiesen, dass mit den Vorschlägen der BNetzA negative Auswirkungen auf den Intraday-Markt nicht auszuschließen sind. Die Vorschläge erhöhen in erster Linie den Aufwand für die Bilanzkreisverantwortlichen. Kritisch sieht der BDEW das Verbot bzw. die Einschränkung der nachträglichen Fahrplananpassung. Gerade der Day-After Handel ermöglicht den Bilanzkreisverantwortlichen aktiv den Ausgleich des Systems zu unterstützen.
Abweichungen werden mit einer späteren Meldung durch Ausgleichsenergie pönalisiert. Und strukturelle Abweichungen können auch schon heute für eine Überprüfung der Fähigkeit für die Bilanzkreisverantwortung herhalten. Zudem werden Daten von den Bilanzkreisverantwortlichen abgefragt, die ohnehin über das Energieinformationsnetz den ÜNB gemeldet werden. Der BDEW setzt sich für eine sachgerechte Umsetzung der notwendigen Meldepflichten ein.
Konkrete Umsetzung und Zeitplan bislang unklar
Wie eine konkrete Umsetzung der diskutierten Eckpunkte in einem angepassten Bilanzkreisvertrag erfolgen soll, ist noch unklar. Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, nochmals ein Konzept zu den diskutierten Änderungen im Rahmen eines Verbändeworkshops zu erörtern. Die Ergebnisse sollen dann in einem neuen einheitlichen Bilanzkreisvertrag berücksichtigt werden. Der BDEW wird das Festlegungsverfahren weiterhin aktiv begleiten.