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Festlegungsverfahren zum Bilanzkreisvertrag Strom

Bereits im Juni 2014 hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihre Vorschläge zur Änderung des Bilanzkreisvertrages vorgestellt. Der Schwerpunkt des Festlegungsverfahrens war zunächst missbräuchliches Verhalten zu verhindern, dann die Systemsicherheit zu erhöhen und nunmehr vor allem die Stärkung der Bilanzkreistreue.

Bisher hat der BDEW die Änderungsvorschläge der BNetzA kritisch bewertet, da vor allem verhindert werden sollte, dass es bei der Umsetzung zu einer deutlichen Abnahme der Liquidität im Intraday-Strommarkt kommt. Gleichzeitig wird befürchtet, dass eine weitere Erhöhung der Anforderungen an die Bilanzkreisverantwortlichen eine eher abschreckende Wirkung auf den aktiven Selbstausgleich haben wird. Im Oktober wird der BDEW an einem Verbändeworkshop der BNetzA teilnehmen, um eine sinnvolle Weiterentwicklung der Maßnahmen zu diskutieren.

Im Detail: Seit dem Start des Festlegungsverfahrens zur Änderungen des Bilanzkreisvertrages (BK6-14-044) im Juni 2014 werden die Ziele und die Maßnahmen intensiv diskutiert. Der BDEW hat sich bereits mit drei Stellungnahmen und mit der Teilnahme an zwei Workshops aktiv eingebracht. So haben sich die Maßnahmenvorschläge weiterentwickelt, die zukünftig die Systemsicherheit verbessern, die Bilanzkreistreue erhöhen und missbräuchliches Verhalten von einzelnen Bilanzkreisverantwortlichen verhindern sollen. Die Bundesnetzagentur lädt für den 19. Oktober 2015 zu einem Verbändeworkshop ein, in dem die Änderungsvorschläge des Festlegungsverfahrens zum Bilanzkreisvertrag nochmals erörtert werden sollen.

Folgende Maßnahmen werden von Seiten der BNetzA vorgeschlagen:

  • Verkürzung nachträglicher Fahrplankorrektur von 16 Uhr am nächsten Werktag auf 10 Uhr des nächsten Kalendertages

  • Verbot der nachträglichen Fahrplananmeldung für Geschäfte mit Geschäftsursprung nach Lieferzeitpunkt

  • Verpflichtende Meldung von Änderungen der Prognose und offener Positionen der FC CONS und FC PROD - Zeitreihen der BKV an den ÜNB

  • Sicherheitsleistungen der BKV vor Abschluss eines BK-Vertrages

  • Einführung eines Abmahnmechanismus als milderes Mittel zur außerordentlichen Kündigung


Intensive Begleitung des BDEW

Der BDEW hat bereits in seinen Stellungnahmen vom 7. Juli 2014, vom 31. Oktober 2014 und vom 16. Dezember 2014 darauf hingewiesen, dass mit den Vorschlägen der BNetzA negative Auswirkungen auf den Intraday-Markt nicht auszuschließen sind. Die Vorschläge erhöhen in erster Linie den Aufwand für die Bilanzkreisverantwortlichen. Kritisch sieht der BDEW das Verbot bzw. die Einschränkung der nachträglichen Fahrplananpassung. Gerade der Day-After Handel ermöglicht den Bilanzkreisverantwortlichen aktiv den Ausgleich des Systems zu unterstützen.

Abweichungen werden mit einer späteren Meldung durch Ausgleichsenergie pönalisiert. Und strukturelle Abweichungen können auch schon heute für eine Überprüfung der Fähigkeit für die Bilanzkreisverantwortung herhalten. Zudem werden Daten von den Bilanzkreisverantwortlichen abgefragt, die ohnehin über das Energieinformationsnetz den ÜNB gemeldet werden. Der BDEW setzt sich für eine sachgerechte Umsetzung der notwendigen Meldepflichten ein.

Konkrete Umsetzung und Zeitplan bislang unklar

Wie eine konkrete Umsetzung der diskutierten Eckpunkte in einem angepassten Bilanzkreisvertrag erfolgen soll, ist noch unklar. Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, nochmals ein Konzept zu den diskutierten Änderungen im Rahmen eines Verbändeworkshops zu erörtern. Die Ergebnisse sollen dann in einem neuen einheitlichen Bilanzkreisvertrag berücksichtigt werden. Der BDEW wird das Festlegungsverfahren weiterhin aktiv begleiten.


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