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Freiflächen-Ausschreibung für Photovoltaikanlagen beispiellos überzeichnet

3. Ausschreibungsrunde 2023: Die ausgeschriebene Menge von 1,61 Gigawatt wurde mit Geboten von 5,48 Gigawatt fast dreieinhalbmal übertroffen

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© Franco Lucato / Shutterstock

Die Bundesnetzagentur hat am 31. Januar 2024 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde des Jahres 2023 für Freiflächensolaranlagen zum Gebotstermin 1. Dezember 2023 bekanntgegeben. Ausgeschrieben wurde ein Volumen von 1.611 Megawatt (MW). Es wurden 574 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 5.485 MW eingereicht. Damit hat der Gebotstermin die höchste Anzahl an Geboten in dieser Technologie und eine knapp dreieinhalbfache Überzeichnung aufgewiesen. Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur 124 Geboten mit einer Gebotsmenge von 1.612 MW einen Zuschlag. Mit 5,17 Cent/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert deutlich unter dem festgelegten Höchstwert von 7,37 Cent/kWh.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte betrugen zwischen 4,44 und 5,47 Cent pro Kilowattstunde, dem höchsten Zuschlagswert in dieser Runde. 43 Gebote wurden aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen. Aufgrund der hohen Anzahl an eingereichten Geboten entspricht dieser Wert dennoch nur 7,5 Prozent der eingereichten Gebote. In der Vorrunde lagen die ermittelten Zuschlagswerte zwischen 5,39 und 6,65 Cent pro Kilowattstunde.

Mit weitem Abstand entfällt regional betrachtet das weitaus größte bezuschlagte Volumen auf Gebote mit Standorten in Bayern (604 MW, 63 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Brandenburg (197 MW, 9 Zuschläge) und Sachsen-Anhalt (167 MW, 11 Zuschläge).

Aufgeteilt nach Kategorien wurden die meisten Zuschläge an Projekte auf Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen erteilt; insgesamt waren das 55 Zuschläge mit 828 MW. Auf die Kategorie mit dem insgesamt zweithöchsten Zuschlagsvolumen – auf Acker oder Grünlandflächen an Autobahnen oder Schienenwegen – entfielen in dieser Runde 50 Zuschläge mit 681 MW.

Letzte Ausschreibung mit bezuschlagten Einzelgeboten über 20 MW

In dieser Ausschreibungsrunde entfielen 1.986 MW auf Gebote mit einem Einzel-Umfang von über 20 Megawatt. Bezuschlagt wurden 19 solcher Gebote - das größte davon mit 74 MW. Für das Jahr 2023 wurde die maximale Gebotsgröße von der Bundesregierung vorübergehend von 20 auf 100 MWp angehoben. Aufgrund des Rückfalls auf die 20 MW-Obergrenze ab dem 01.01.2024, konnten solche Gebote bei dieser Runde letztmalig eingereicht werden.

Der BDEW hatte sich in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Solarpakets für den Fortbestand der Grenze für die Höhe der PV-Gebotsmenge (max. Anlagengröße) bei 100 MW aus 2023 in den Folgejahren eingesetzt und sich gegen den geplanten Rückfall auf 20 MW ausgesprochen. Mit einer 100 MW-Grenze können ineffiziente Anlagengrößen vermieden werden. Darüber hinaus würde der Fortbestand der zulässigen Gebotsgröße von bis zu 100 MW installierter elektrischer Leistung pro Gebot die Bezuschlagung von größeren Projekten mit geringerem Förderbedarf ermöglichen, weil Skaleneffekte zu erwarten seien.

Der BDEW wird den laufenden Gesetzgebungsprozess zum Solarpaket weiterhin intensiv begleiten.

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