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Gasumlage und Forderung nach Mehrwertsteuersenkung

Nach Bekanntgabe der Gas- und Speicherumlage fordert der BDEW nach der Senkung der Mehrwertsteuer auf den Gaspreis nun auch die Absenkung für den Strompreis.

Gasumlage - Energiewirtschaft fordert MwSt-senkung

© Oxanaso / Shutterstock

Am 15. August 2022 wurde die Höhe der Gasumlage bekannt gegeben. Sie beläuft sich ab 1. Oktober 2022 auf 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Nur wenige Tage später wurde die Speicherumlage mit 0,059 Cent pro Kilowattstunde veröffentlicht. Die Höhe der Umlagen wird regelmäßig angepasst. Es kann also sein, dass sich bereits nach drei Monaten Änderungen ergeben.

Auch die steigenden Beschaffungskosten erhöhen den Druck auf die Gaspreise weiter. Seit Anfang 2021 haben sich die Börsenpreise für Gas nahezu verachtfacht. Die Versorger tun im Rahmen ihrer Beschaffungsstrategien zwar alles, um die Belastungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu dämpfen. Die historisch hohen Preise im Großhandel werden sich dennoch stark auf die Endkundenpreise auswirken. Notwendig sind zusätzliche staatliche Unterstützungsleistungen, daher hatte der BDEW schon in den vergangenen Tagen auf eine Senkung der Mehrwertsteuer bei Strom und Gas gedrungen. Die Entscheidung der Bundesregierung, nun zumindest die Mehrwertsteuer auf Gas zeitlich befristet von 19 auf 7 Prozent zu senken ist ein sehr wichtiger Entlastungsschritt. Selbstverständlich werden die Energieversorger die Steuerentlastung an die Kunden weitergeben und sie stetig über Preisänderungen informieren.

Darüber hinaus sollte die Bundesregierung jedoch auch bei den Strompreisen die Mehrwertsteuer senken, um die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar zu entlasten. Die wesentliche Lenkungswirkung auf Emissionen und Energiesparanreize blieben auch mit dieser preisdämpfenden Maßnahme erhalten, da nur ein Teil der steigenden Kosten kompensiert werden würde.

Nach BDEW-Berechnungen kann eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7 Prozent auf Gas…

  • bei einem Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr zwischen 356 Euro und 516 Euro pro Jahr bedeuten,
  • bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und einem Verbrauch von 13.333 kWh pro Jahr zwischen 237 Euro und 344 Euro pro Jahr.

Den Berechnungen liegen unterschiedliche Annahmen zur Entwicklung der Gaspreise zu Grunde (leichter und deutlicher Preisanstieg sowie Gasbeschaffungs-Umlage von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde. Die Gasbeschaffungsumlage kann im Zeitverlauf schwanken).

Beim Strompreis würde eine Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent für einen Haushalt eine Entlastung in Höhe von gut 130 Euro pro Jahr bedeuten (zu Grunde gelegter Jahresstromverbrauch: 3.500 Kilowattstunden).

Wer beispielsweise in einer Wohnung mit den oben genannten Jahresverbräuchen für Strom und Gas lebt, würde in Summe um bis zu 435 Euro jährlich entlastet (bezogen die Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent).

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