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Gerechte Verteilnetzentgelte

BDEW fordert schnelle Klarheit zu Rahmenbedingungen

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© Yaipa Taklong / Shutterstock

Der BDEW begrüßt die Eckpunkte der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur geplanten Kostenwälzung von EE-bedingten Netzmehrkosten grundsätzlich. Wichtig ist aber die rechtzeitige Klarheit über die geltenden Regeln und Rahmenbedingungen und die Praktikabilität bei der konkreten Umsetzung.

Die Beschlusskammer 8 der BNetzA hatte am 1. Dezember 2023 Eckpunkte für eine gerechtere Verteilung von Mehrkosten vorgelegt, die Netzbetreiber durch besonders schnellen Zubau von Wind- und Photovoltaikanlagen in ihren Netzgebieten schultern müssen. Dadurch werden in den jeweiligen Netzregionen höhere Netzentgelte für Haushalte, Gewerbe und Industrie fällig. Nach den Eckpunkten will die BNetzA die Kunden von Netzbetreibern mit besonders hohen Anteilen an erneuerbarer Erzeugung in Zukunft entlasten. Die Entlastung soll greifen, wenn im Netzgebiet die installierte EE-Leistung mindestens doppelt so hoch ist wie die zeitgleiche Jahreshöchstlast. Diese „besonders belasteten Netzbetreiber“ sollen dann Mehrkosten, die über einen festgelegten Schwellwert hinausgehen, zukünftig wälzen können. Die Abwicklung der neuen EE- Netzkostenwälzung soll über die bereits bestehende Umlage nach §19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) erfolgen und mit dieser verschmolzen werden.

Die BNetzA geht in ihren Berechnungen davon aus, dass allein 26 Netzbetreiber in ihrem Zuständigkeitsgebiet berechtigt wären, EE-bedingte Netzkosten zu wälzen und dadurch ihre Netzentgelte zu verringern. Insgesamt würden diese Netzbetreiber um 1,55 Milliarden Euro entlastet. Profitieren würden insbesondere Netzkunden in den EE-starken Bundesländern Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bayern, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Im Gegenzug würde laut aktueller Berechnung der BnetzA die § 19 (2)-StromNEV-Umlage, die von allen Netzkunden bundesweit bezahlt wird, um rund 0,6 Cent je Kilowattstunde Strom steigen. Weitere Effekte durch Netzbetreiber im Zuständigkeitsbereich der Landesregulierungsbehörden sind noch nicht abgeschätzt.

BDEW-Prioritäten: Klare Rahmenbedingungen und zeitnahe Überprüfung

Der BDEW begrüßt in seiner Stellungnahme, dass die BNetzA sich des wichtigen Themas der gerechten Verteilung von EE-bedingten Netzkosten und damit erhöhten Netzentgelten zwischen den Netzbetreibern und Regionen annimmt. Gerade mit Blick auf den ambitionierten Umsetzungszeitplan der neuen Regelungen ist der von der BNetzA vorgeschlagene Ansatz aus Sicht des BDEW zum derzeitigen Zeitpunkt eine passende Möglichkeit, die EE-bedingten Netzkosten gerechter zu verteilen.

Für die Branche besonders relevant ist, rechtzeitig Klarheit über die festzulegenden Rahmenbedingungen zu haben. Spätestens bis Ende Juni 2024 müssen die Inhalte der Festlegungen bekannt sein, damit Netzbetreiber und Vertriebe sich auf die zum 1. Januar 2025 anstehenden Umstellungen einstellen und diese in ihren automatisierten Prozessen umsetzen können. Zudem schlägt der BDEW vor, das Instrument innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. So können Herausforderungen und mögliche Fehlentwicklungen bereits früh erkannt und Anpassungen vorgenommen werden.

Eine wichtige weitere Frage betrifft die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der in den Eckpunkten genutzten Daten. Im Sinne der Akzeptanz der Regelung sollten genutzte Quellen, Datengrundlagen und Berechnungsmethoden zeitnah veröffentlicht werden.

Perspektive: Neue Regeln sollen ab 2025 gelten

Grundsätzlich kann der vorliegende Vorschlag zur EE-Kostenwälzung aus Sicht des BDEW nur der erste Schritt einer umfassenderen Netzentgeltreform sein, um das System für die weiteren Anforderungen der Energiewende fit zu machen und eine sachgerechte Verteilung von energiewende- und transformationsbedingten Netzkosten sicherzustellen. Zu adressierende Herausforderungen sind hier insbesondere die gerechte Verteilung weiterer Transformationskosten sowie die Berücksichtigung der Prinzipien der Kostenreflexivität, der Verständlichkeit und der Marktneutralität in der Netzentgeltsystematik.

Im nächsten Schritt will die BNetzA im Frühjahr 2024 einen Festlegungsentwurf veröffentlichen und diesen wiederum zur Konsultation stellen. Eine finale Festlegung soll dann im Laufe des Sommers folgen und zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Der BDEW wird sich auch im weiteren Festlegungsverfahren intensiv mit Vorschlägen einbringen.

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