Aufgrund von bestehenden anwendungstechnischen Schwierigkeiten, hat die BNetzA als Reaktion auf Rückmeldungen des Marktes die in den RzÜ-Regelungen vorgesehene verpflichtende Verwendung des Verschlüsselungsstandards AES-128 GCM nochmalig bis zum 1.10.2025 ausgesetzt.
Eine Fehlerkorrektur des Dokuments „Regelungen zum Übertragungsweg 1.8“ wurde auf bdew-mako.de veröffentlicht. Es können damit bis zum 1.10.2025 die für die Inhaltsverschlüsselung bereits vorgesehenen Ausprägungen des Verschlüsselungsstandards AES-128 CBC und AES-256 CBC für S/MIME angewendet werden.
Die Mitteilung Nr. 50 zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation vom 26.03.2025 finden Sie hier.