Aufgrund der besonderen Gefahren, die von der Arbeit an Anlagen ausgehen, die an das öffentliche Trinkwasser-, Strom- oder Gasnetz angeschlossen sind, dürfen solche Arbeiten nur von besonders qualifizierten Installationsunternehmen ausgeführt werden. Wasserversorgungsunternehmen sowie Gas- und Stromnetzbetreiber führen daher aufgrund der gesetzlichen Vorschriften in § 12 Abs. 2 AVBWasserV, § 13 Abs. 2 NDAV bzw. § 13 Abs. 2 NAV ein Installateurverzeichnis, in das die für solche Arbeiten ausreichend qualifizierten Installationsunternehmen eingetragen werden.
Die BDEW-Landesgruppe Norddeutschland bietet seit vielen Jahren die Dienstleistung an, die Führung des Installateurverzeichnisses für Versorgungsunternehmen zu übernehmen. Dabei kümmern sie sich um die gesamte Kommunikation mit den Installationsunternehmen, die eine Eintragung beantragen. Es werden die Nachweise über das Vorliegen einer ausreichenden Qualifikation geprüft, die Eintragung ins Installateurverzeichnis vorgenommen und Ausweise zum Nachweis der Eintragung für die Installateure ausgestellt.
Das Führen des Installateurverzeichnisses entlastet somit die Versorgungsunternehmen. Aber auch für die Installationsunternehmen bietet eine Eintragung im Installateurverzeichnis der BDEW-Landesgruppe Norddeutschland den Vorteil, dass sie in allen Netzgebieten unserer Kunden ohne erneute Qualifikationsprüfung Arbeiten ausführen können.
Mehr als 80 Versorgungsunternehmen v.a. im Norddeutschen Raum nutzen inzwischen diesen Service. Somit sind aktuell mehr als 8.000 Installationsunternehmen in unserem Installateurverzeichnis eingetragen. Versorgungsunternehmen, die Interesse an dieser Dienstleistung zum Installateurverzeichnis haben, und Installationsunternehmen, die eine Eintragung bei einem der von der BDEW-Landesgruppe Norddeutschland betreuten Versorgungsunternehmen benötigen, finden weitere Informationen auf den Internetseiten der BDEW-Landesgruppe Norddeutschland.
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