Drucken

Installateurverzeichnis des Netzbetreibers

Verlängerung der Gültigkeit von Installateurausweisen von Installationsunternehmen des Elektrotechniker-Handwerks.

None

© ETAP / Shutterstock

Der Bundes-Installateurausschuss Elektro (BIA) hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 die überarbeitete „Richtlinie zur Verlängerung der Gültigkeit von Installateurausweisen von Installationsunternehmen des Elektrotechniker-Handwerks zur Eintragung in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers“ beschlossen. Sie ersetzt die bisher gültige Fassung. Der BIA empfiehlt den Landes-Installateurausschüssen eine Umsetzung der aktualisierten Richtlinie ab dem 1. Januar 2024.

Aufgrund der Aktualisierung wurde auch die Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks angepasst. Es wurde jedoch lediglich der Verweis auf die neue Richtlinie aktualisiert.

Für das in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragene Installationsunternehmen ist es auf Grund der beschleunigten technischen Entwicklung ferner erforderlich, sich einer kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung über die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik bei der Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen im Anschluss an das Niederspannungsnetz zu unterziehen.

Im Zuge der Aktualisierung der Richtlinie hat der BIA in seiner Sitzung auch empfohlene Inhalte für Fortbildungsmaßnahmen des Elektrotechniker-Handwerks beschlossen. Zukünftige Schulungen sollten sich an diesen Empfehlungen ausrichten. Gemäß der Richtlinie werden vom BIA empfohlene Inhalte für die Fortbildungsmaßnahmen jährlich beschlossen und veröffentlicht.

Die Richtlinie, die empfohlenen Schulungsunterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie auch unter folgendem Link.

Suche