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Klimaneutrale Gase: Offener Brief an EU-Kommission zur Berücksichtigung von H2-Beimischung

In den Plänen der Europäischen Kommission zur Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens für Gas spielt die Beimischung von Wasserstoff in die bestehenden Gasnetze bisher keine Rolle. Der BDEW kritisiert dies gemeinsam mit mehr als 90 europäischen Unternehmen und Verbänden.

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© Oil and Gas Photographer/ Shutterstock

In einem offenen Brief an den Exekutiv-Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, werben die Unterzeichner dafür, in den künftigen Gasbinnenmarktregeln die rechtlichen Voraussetzungen für die EU-weite Beimischung von Wasserstoff zu schaffen.

Die Europäische Kommission will Ende 2021 Vorschläge zur Überarbeitung der Gasbinnenmarkt-Richtlinie und -Verordnung vorlegen und dabei u. a. einen Rechtsrahmen für Wasserstoff erarbeiten. Aus Sicht des BDEW ist es positiv, dass die Kommission den Rechtsrahmen für den Hochlauf klimaneutraler Gase und den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft schaffen will. Der bisherige Ansatz der Kommission greift allerdings zu kurz und lässt die Potenziale klimaneutraler Gase in vielen Bereichen unberücksichtigt (vgl. BDEW-News vom 15.03.2021). 

So geht die Kommission bei der Nutzung von Wasserstoff bislang allein von einem Transport von Wasserstoff in reinen Wasserstoffleitungen aus. Eine Beimischung zu Erdgas oder klimaneutral hergestelltem Methan spielt in ihren Überlegungen bislang keine Rolle.

Dies verkennt aus Sicht des BDEW eine wichtige Option für die Aufnahme und den Transport von Wasserstoff und lässt das Potenzial der Nutzung von Wasserstoff in vielen Anwendungsbereichen, insbesondere dem Wärmemarkt, unberücksichtigt. Nach Ansicht der Branche kann der Übergang hin zu einer Wasserstoffwirtschaft nur in einem stufenweisen Hochfahren der Wasserstoffmengen erfolgen. 

Die Bedeutung der Beimischung von Wasserstoff für eine effiziente Erreichung der Klimaziele hat die Branche nun in einem offenen Brief an den Exekutiv-Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, zum Ausdruck gebracht (vgl. Anlage). Durch eine Beimischung von Wasserstoff kann die bestehende Infrastruktur optimal genutzt werden, so dass die Systemkosten minimal bleiben. Die Produktion von Wasserstoff sowohl in großen Elektrolyseuren als auch in dezentralen Anlagen wird ebenso ermöglicht wie die Versorgung aller bisher an die Gasnetze angeschlossenen Kundengruppen mit erneuerbarer und klimaneutraler Energie. 

Mit dem Schreiben will der BDEW zusammen mit mehr als 90 Verbänden und Unternehmen aus der Energiewirtschaft und von Geräteherstellern aus ganz Europa die zuständigen EU-Kommissare, die Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union sowie die Abgeordneten in den maßgeblichen Ausschüssen des Europäischen Parlaments auf die Bedeutung der Beimischung aufmerksam machen.

In dem Brief fordern die Unterzeichner die Berücksichtigung der Beimischung bei der Einführung handelbarer Herkunftsnachweise für klimaneutrale Gase sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Interoperabilität auch im grenzüberschreitenden Transport und Handel.

Der BDEW wird seine Positionen auch im Rahmen der in Kürze beginnenden detaillierten Konsultation der Europäischen Kommission einbringen und das voraussichtlich Ende 2021 beginnende Legislativverfahren aktiv begleiten. Dieses Vorgehen geht somit Hand in Hand mit den intensiven Aktivitäten des Verbands auf der nationalen Ebene im Kontext der aktuellen Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes.


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