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Kommissionsvorschlag für EU-Finanzmarktreform trennt klar zwischen Finanz- und Energiewirtschaft

Die Europäische Kommission hat am 20. Oktober 2011 ihre Vorschläge für eine Novellierung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) veröffentlicht. Diese Regulierung umfasst die Melde- und Verhaltenspflichten von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten. Der nun veröffentlichte Entwurf sieht eine klare Trennung zwischen Warenhandel und Handel mit Finanzmarktprodukten vor. Damit kommt die EU-Kommission den Forderungen des BDEW klar entgegen. Explizit ausgenommen von der Finanzmarktrichtlinie sind Netzbetreiber. Weiter sind die Ausnahmen so angepasst worden, dass Energieversorger, die am Energiehandel teilnehmen, deren eigentliches Hauptgeschäft aber im Vertrieb, Netzbetrieb oder der Erzeugung liegt, auch weiterhin keine Bankenlizenz benötigen. Warentermingeschäfte sollen auch weiterhin nicht als Finanzinstrumente behandelt werden, Emissionszertifikate dagegen leider schon. Fachleute erwarten, dass die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nun folgende Abstimmung mit dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat etwa eineinhalb Jahre dauern dürfte, so dass die Neufassung der Richtlinie voraussichtlich frühestens 2013 in Kraft treten könnte.

Das Gesetzesvorhaben ist in zwei Teile gegliedert: Die Richtlinie MiFID beinhaltet u.a. Vorschriften zu Finanzdienstleistungen, zu den Vorschriften zu Sanktionen und Ermächtigungen sowie zur Organisation eines Finanzdienstleistungsunternehmens und den Ausnahmetatbeständen. Die Verordnung MiFIR regelt für Finanzinstrumente u.a. Pre- und Post-Trade-Transparenzvorschriften, den Handel an organisierten Marktplätzen oder Positionsbeschränkungen.

In den Vorarbeiten der EU-Kommission hatte die Generaldirektion Binnenmarkt eine Ausweitung der Finanzmarktrichtlinie auf den Warenhandel und insofern auf den Energiemarkt angekündigt. Hier hatte der BDEW klar Stellung bezogen und auf die Unterschiede des Energiehandels zum Finanzsektor hingewiesen. Besonders zu erwähnen ist die fehlende systemische Relevanz des Energiehandels. Weiter sind die Aktivitäten der BDEW-Mitgliedsunternehmen am Energiegroßhandel durch die physische Optimierung der Erzeugungs- und Vertriebspositionen gekennzeichnet.

Der BDEW hatte aktiv auf die möglichen Folgen und Risiken für den Energiehandel bei Ausdehnung der MiFID-Vorschriften hingewiesen und sich dafür eingesetzt, dass die besonderen Erfordernisse der Energiebranche von den gesetzgebenden Körperschaften der EU weiterhin berücksichtigt werden. So hätte die Ausweitung der MiFID direkte Kosten für die Unternehmen, die eine Bankenlizenz benötigen, zur Folge. Kritisch wäre  - über die  Kosten für die Lizenz hinaus -, dass die Handelsgeschäfte dann auch noch mit Eigenkapital wie bei Banken unterlegt werden müssten. Darüber hinaus hätte die geplante Ausweitung der Lizenzierung nach MIFID weitere Folgen gehabt, wie ein verpflichtendes Clearing.

In der nun vorgeschlagenen Definition der Finanzinstrumente sollen - ebenfalls entgegen vorangegangener Diskussionen - langfristige Lieferverträge auch weiterhin nicht als Finanzinstrumente behandelt werden. Emissionszertifikate (EUAs) hingegen werden als Finanzinstrumente definiert und unterliegen damit den Vorschriften der MiFID. Diese könnten wie bisher von Energieversorgungsunternehmen gehandelt werden, würden aber bilanziell als Finanzinstrumente behandelt werden müssen.

Eine Einigung zwischen Europäischem Parlament, Europäischem Rat und der EU-Kommission wird nach Schätzungen ca. 15 bis 18 Monate in Anspruch nehmen, so dass ein Inkrafttreten voraussichtlich frühestens 2013 möglich wäre. Anschließend müssten die neuen Vorschriften dieser Richtlinie in einem Zeitraum von zwei Jahren in deutsches Recht überführt werden, so dass eine Anwendung ab 2015 erwartet wird.

So falsch eine Anwendung der Regeln für Banken in der Energiewirtschaft ist, so richtig ist aus Sicht des BDEW die Einführung des maßgeschneiderten Regelwerks für die Energiewirtschaft REMIT (Verordnung zur Integrität und Transparenz des Energiemarkts). Diese tritt Ende 2011 in Kraft und und regelt die Aufsicht der Energiegroßhandelsmärkte. Klare und transparente Regeln stärken das Vertrauen aller Handelsteilnehmer in den Markt, sind ein Beitrag zu mehr Wettbewerb und werden von der deutschen Energiewirtschaft ausdrücklich begrüßt.

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