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Kommunale Wärmeplanung

Die Wärmewende muss nun „vor Ort“ auf den Weg gebracht werden.

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© Maksim Safaniuk/Shutterstock

„Die Wärmeplanung ist für das Gelingen der Energiewende im Wärmesektor zentral.“ So lässt sich Bundesminister Habeck nach der Auftaktveranstaltung zum Stakeholder-Dialog Wärmeplanung Anfang Juli 2024 zitieren. Fest steht: Für das Gelingen braucht es den Schulterschluss zwischen allen Beteiligten. Das hat der BDEW schon im letzten Jahr gefordert, als das Wärmeplanungsgesetz erst in der Diskussion war. Nun ist das Gesetz seit über 6 Monaten in Kraft und einige Bundesländer haben sich bereits auf den Weg gemacht, das Bundesgesetz in Landesregelungen umzusetzen oder den Kommunen die Wahlmöglichkeit zwischen einem bereits bestehendem Wärmeplanungsrecht aus Landesebene und dem Bundesgesetz zu ermöglichen. Damit beginnt der eigentliche Prozess der Wärmeplanung.

Die Wärmeplanung (WP) darf keinesfalls als reine Pflichtübung gesehen werden, die man schnell abhakt. Sie darf nicht am Geld oder der Behördenausstattung scheitern. Sie muss vielmehr einen langfristigen Plan aufzeigen, wie vor Ort die Wärmeversorgung zunehmend klimaneutral, kosteneffizient und bürgernah gestaltet werden kann. Dafür bedarf es einer guten Kommunikation zwischen den wichtigsten Stakeholdern: den Kommunen und der Energiewirtschaft. Mit niedrigschwelligen Maßnahmen kann man den Prozess der Wärmeplanung auch außerhalb der gesetzlichen Vorschriften gestalten. Diese Maßnahmen bilden eine Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Stellen sowie der Energiewirtschaft und helfen bei der Bewältigung der Aufgaben für die BDEW-Mitgliedsunternehmen innerhalb des Prozesses.

Im Einzelnen könnten das zum Beispiel sein:

  • Aufbau und/oder Neuordnung von Strukturen im Unternehmen für die Wärmeplanung,
  • Einladen der kommunalen Vertretungen zu Workshops/Themenabenden – Thema: Durchführung der WP und Information zur WP,
  • Proaktiv auf Kommunen zugehen,
  • Datenbereitstellung im Unternehmen organisieren,
  • Datenschnittstellen mit dem Empfänger abstimmen oder
  • Abklären, dass bei Bauprojekten auch die Wärmeplanung berücksichtigt werden soll, z. B. auch durch Einrichtung eines ständigen Jour Fixes mit dem Baudezernat.

Der BDEW hat bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes seine Mitglieder mit einem Format „aus der Praxis für die Praxis“ mit Tipps und Handlungsempfehlungen unterstützt, wie die einzelnen Meilensteine in der WP (Bestandsanalyse, Potenzialanalyse etc.) organisiert, gestaltet und kommunikativ zusammen mit den Partnern aus der Kommune angegangen werden können. Auf Basis dieser Formate und vieler Gespräche mit den Mitgliedsunternehmen und anderen Stakeholdern hat der BDEW einen Flyer erstellt, der die Ergebnisse dieser Gespräche „aus der Praxis für die Praxis“ zusammenfasst und „Handlungsempfehlungen für die Zusammenarbeit von Energieversorgungsunternehmen mit den Kommunen bei der Wärmeplanung und allgemeine Hinweise zur Vorbereitung“ gibt.

Der Flyer und das Schaubild stehen zum Download unterhalb des Artikels bereit.

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