Die Wärmewende in Deutschland nimmt Fahrt auf: Seit dem 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz in Kraft. Dieses verpflichtet die Bundesländer, flächendeckende Wärmeplanung auch in Kommunen umzusetzen, in denen bislang keine entsprechenden Landesgesetze existieren. Ziel ist es, die kommunale Wärmeplanung zum zentralen Navigator für die Wärmewende zu machen – für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie Energieversorger. Sie schafft den Rahmen für die notwendige Infrastruktur der künftigen, klimaneutralen Wärmeversorgung.
Eine aktuelle Analyse des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) zeigt: 98 Prozent der Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern haben bereits mit der Wärmeplanung begonnen oder diese abgeschlossen.
Kommunale Wärmeplanung in Deutschland
(Hinweis: Bereits bestehende Landesgesetze zur Wärmeplanung, die nicht auf Basis des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes erstellt wurden, schreiben noch keine Wärmeplanung für alle Kommunen vor. Daher wurde für die Darstellung in der Karte eine Grenze von 45.000 Einwohnern gewählt, die sich an der EU-Energieeffizienzrichtlinie orientiert.)
Das ist ein großer Schritt. Doch um die Pläne in die Praxis umzusetzen, braucht es jetzt entschiedene Maßnahmen:
- Förderung anpassen: Förderprogramme, Gesetze und Verordnungen sollten einem "Wärmewende-Check" unterzogen und aufeinander abgestimmt werden.
- Ein konsistentes Wärmepaket: Eine höhere BEW-Förderung, eine überarbeitete Fernwärmeverordnung und eine praxistaugliche Wärmelieferverordnung sind unverzichtbar.
- Kontinuität statt Unsicherheit: Gesetzliche Vorschriften dürfen nicht ständig geändert werden, um allen Beteiligten Planungs- und Investitionssicherheit zu geben.
Kommunale Wärmeplanung in NRW
Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen ist die kommunale Wärmeplanung bereits von vielen Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohner in Arbeit. Diese Kommunen haben bereits freiwillig mit der der kommunalen Wärmeplanung begonnen, obwohl das dazugehörige Landesgesetz erst am 20.12.2025 in Kraft getreten ist.
Wärmeplanung: Fristen und Herausforderungen
Trotz Fortschritten bleibt einiges zu tun. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen. Für kleinere Kommunen endet die Frist am 30. Juni 2028. Damit diese Vorgaben eingehalten werden, müssen auch die Bundesländer handeln: Da wo keine spezifischen Landesgesetze die Wärmeplanung regeln müssen die betroffenen Bundesländer nun das Bundesgesetz in Landesrecht überführen. Das betrifft zum Beispiel Bayern oder Sachsen.
In Baden-Württemberg gibt es bereits ein Landesgesetz, das die Stadtkreise und Großen Kreisstädte verpflichtet hat, die kommunalen Wärmepläne bis zum 31. Dezember 2023 zu erstellen. Daher haben in Baden-Württemberg die Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohner die Wärmeplanung bereits abgeschlossen.
Damit alle Kommunen handlungsfähig bleiben, braucht es zusätzliche Unterstützung. Gerade kleinere Städte und Gemeinden benötigen Koordinierungshilfen, etwa durch das Konvoi-Verfahren. Hier sind Bund und Länder gefragt, den Prozess zu beschleunigen.
Dialog und Finanzierung: Schlüssel zur Wärmewende
Ein wichtiger Erfolgsfaktor sind die Dialogprozesse zwischen den Beteiligten – Kommunen, Energieversorgern und der Politik. Diese Prozesse sollten nicht nur auf lokaler Ebene, sondern auch bundesweit verstetigt werden. Der Austausch ermöglicht es, die Umsetzung der Wärmepläne auf realistischen Annahmen, wie dem Ausbau der Wärmenetze, aufzubauen.
Doch die Wärmewende benötigt nicht nur technische Lösungen, sondern auch neue Finanzierungsmodelle. Schleswig-Holstein zeigt mit seiner Landesbürgschaft, wie privates Kapital mobilisiert werden kann. Dieses Modell erleichtert es Wärmeversorgern, Kredite für die Dekarbonisierung der Wärmenetze zu erhalten. Solche innovativen Finanzierungsinstrumente sollten frühzeitig in die Landesgesetze integriert werden.
Fazit: Wärmewende nur mit Tempo und Planungssicherheit
Die Zeit drängt: Für die Dekarbonisierung des Wärmesektors bleiben nur wenige Jahre. Damit alle Räder ineinandergreifen, müssen gesetzliche Rahmenbedingungen, Förderung und Kontinuität konsequent aufeinander abgestimmt werden. Nur so kann die Wärmewende erfolgreich vorangebracht und Deutschland seinem Ziel der Klimaneutralität nähergebracht werden.
Für BDEW-Mitgliedsunternehmen (Log-in erforderlich) steht ein Überblick zum aktuellen Stand der Wärmeplanungsgesetzen in den einzelnen Bundesländern hier zur Verfügung.