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Konsultation zum EU-Klimaziel für 2040

Der BDEW unterstützt die frühzeitige Festlegung eines 2040-Klimaziels, fordert aber eine stärkere Fokussierung auf Maßnahmen zur Zielerreichung.

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© Martin Bergsma / Shutterstock

Die Europäische Kommission konsultierte zwischen dem 31. März und dem 23. Juni 2023 Stakeholder zur Festlegung eines EU-weiten THG-Minderungsziels für den Zeitraum bis 2040. 

Der Prozess der Festlegung eines 2040-Ziels steht damit jedoch noch ganz am Anfang: Ziel der öffentlichen Konsultation ist es, die Vorlage einer Folgenabschätzung durch die EU-Kommission in Q1 2024 vorzubereiten. Auf dieser Basis wird die nach den Europawahlen im Juni 2024 neu konstituierte EU-Kommission vsl. im ersten Halbjahr 2025 einen Vorschlag zur Anpassung des Europäischen Klimagesetzes vorlegen, welches bislang das THG-Reduktionsziel für 2030 von mindestens -55 Prozent ggü. 1990 sowie das Klimaneutralitätsziel bis spätestens 2050 im EU-Recht verankert, der BDEW berichtete

Die Ermöglichung von Transformationsprozessen muss im Fokus stehen 
Der BDEW unterstützt in seinem Positionspapier zum Konsultationsfragebogen die frühzeitige Festlegung eines 2040-Klimaziels, um so für Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen zu sorgen. Die Energiewirtschaft schreitet bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft voran und ermöglicht mit dem zunehmenden Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie dem Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft auch die Dekarbonisierung anderer Sektoren. Im Fokus sollte jedoch nun vor allem die Umsetzung der erst vor Kurzem im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets verabschiedeten Maßnahmen liegen, um die Erreichung ambitionierter Klimaziele auch zu ermöglichen. Für den BDEW ist klar, dass Zielambitionen immer auch mit einem regulatorischen Rahmenwerk einhergehen müssen, das Transformationsprozesse ermöglicht, anstatt diese durch langwierige Diskussionen, überbordende Detailvorgaben oder ein zu restriktives EU-Beihilferecht auszubremsen.

Wichtig ist aus BDEW-Sicht zudem zu berücksichtigen, dass die spezifischen CO2-Vermeidungskosten mit zunehmender Annäherung an die Klimaneutralität vermutlich deutlich ansteigen werden. Vor diesem Hintergrund stellt allein die Beibehaltung des derzeitigen Tempos bereits eine sehr ambitionierte Minderungsvorgabe dar. Signifikant höhere THG-Minderungen können oftmals nur mit überproportional höheren Anstrengungen erreicht werden. Daher ist es umso wichtiger die Entscheidung über das 2040-Klimaziel erst auf Basis einer detaillierten Folgenabschätzung der EU-Kommission zu treffen, die unterschiedliche Szenarien auch unter Berücksichtigung technologischer Entwicklungen abwägt und so den besten Zielpfad auf dem Weg zur Klimaneutralität identifiziert. 

CO2-Entnahmen als integraler Bestandteil der EU-Klimastrategie 
Einen besonderen Fokus setzt die Konsultation auf den Beitrag von CO2-Entnahmen zum Erreichen der EU-Klimaziele. Aus Sicht des BDEW ist es richtig, dass zum Erreichen des Ziels der Klimaneutralität die weitreichende Nutzung naturbedingter und industrieller Kohlenstoffsenken ein integraler Bestandteil einer umfassenden EU-Klimastrategie sein muss. Das EU-Klimaziel sollte daher, wie bereits das 2030-Ziel, weiterhin im Sinne einer Nettobetrachtung ausgedrückt sowie durch ein separates Ziel für industrielle Kohlenstoffsenken ergänzt werden, um den Technologiehochlauf zu unterstützen.

Sowohl bei der geologischen Speicherung als auch beim Transport von CO2 muss dabei stets sichergestellt werden, dass der Schutz der Wasserressourcen für die Trinkwasserversorgung vollumfänglich gewährleistet wird. Eine Untergrundspeicherung in Deutschland auf dem Festland bzw. in küstennahen Gebieten, die Einfluss auf die Trinkwassergewinnung haben könnte, muss daher aus BDEW-Sicht zum aktuellen Stand ausgeschlossen werden.

Regulatorische Rahmenbedingungen für die Zielerreichung 
Auch für den Zeitraum post-2030 sollte das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) das zentrale Element der europäischen Klimaschutzpolitik bleiben. Hierfür wurde mit der im „Fit for 55“-Paket beschlossenen Einführung eines EHS 2 für Straßenverkehr, Gebäude und kleine Energie- und Industrieanlagen bereits ein wichtiger Baustein gelegt, der BDEW berichtete. Perspektivisch und nach einer Folgenabschätzung durch die Kommission sollte eine Zusammenführung der beiden Systeme in Betracht gezogen, sowie eine Nutzung von CO2-Entnahmetätigkeiten im Rahmen des EU-EHS zugelassen werden. 

Bei der Anpassung des darüber hinaus gehenden sektoralen EU-Rechtsrahmen, u. a. zum Ausbau der Erneuerbaren Energien oder zur Steigerung der Energieeffizienz, sollten bei der Ausrichtung auf das 2040-Klimaziel im Sinne einer langfristigen Planungs- und Investitionssicherheit nur dort gezielte Änderungen vorgenommen werden, wo sie zur Zielerreichung erforderlich sind.

Nächste Schritte 
Nach der Vorlage der Folgenabschätzung durch die EU-Kommission vsl. in Q1 2024 wird der BDEW deren Ergebnisse analysieren und auf dieser Basis seine Positionen weiterentwickeln, um sich in den weiteren Prozess auf EU-Ebene zur Anpassung des Europäischen Klimagesetzes sowie eventuell des dazugehörigen klima- und energiepolitischen Rechtsrahmens einzubringen. 

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