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Konvertierungsentgelt in qualitätsübergreifenden Marktgebieten

Der BDEW hat das von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichte Konsultationsdokument im Rahmen des 2. Konsultationsverfahrens "zur Änderung der Festlegung zur Einführung des Konvertierungssystems in qualitätsübergreifenden Marktgebieten" bewertet.

Ende Juli startete die BNetzA das 2. Konsultationsverfahren "zur Änderung der Festlegung zur Einführung des Konvertierungssystems in qualitätsübergreifenden Marktgebieten". Darin ging es um die konkrete Ausgestaltung und damit auch um die Beibehaltung des Konvertierungsentgeltes. Zum einen stellte die BNetzA den Erhebungszeitpunkt des zu ermittelnden Konvertierungsentgeltes zur Wahl (ex ante und ex post). Außerdem hat die BNetzA die ex ante Variante anreizorientiert und die ex post Variante kostenoptimiert ausgestaltet. Mit Variante 1 möchte die BNetzA einen ausreichenden Anreiz zum qualitätsübergreifenden Handel setzen, ohne dabei den MGV zum überwiegenden Beschaffer der Absatzmengen von L-Gas-Letztverbrauchern im Markt zu machen. Beide Varianten sind zur Bewertung gestellt worden.

Die BDEW Stellungnahme zur 2. Konsultation umfasst einen Teil mit grundlegenden Anmerkungen und den sich daraus ergebenden konkreten textlichen Änderungen für den Standardvertrag. Aus Sicht des BDEW fehlt im Festlegungsentwurf der BNetzA die konkrete Zielsetzung und somit Begründung einer möglichen Änderung der Festlegung. Zudem ist zu befürchten, dass es bei Beibehaltung des Konvertierungsentgeltes zu keiner weiteren Zunahme des qualitätsübergreifenden Handels mit Gas in den beiden deutschen Marktgebieten kommen wird. Ein Rückgang der bilanziellen Konvertierung und eine zunehmende qualitätsscharfe Bewirtschaftung der Bilanzkreise in den Marktgebieten wären zu erwarten. Damit würde die Wettbewerbsintensität im L-Gas-Markt beeinträchtigt. Der BDEW fordert daher eine regelmäßige Evaluierung der Wirkungsweise des Konvertierungsentgeltes.

Die BNetzA hat im Erörterungstermin am 27. Juli 2016 angekündigt, den Beschluss aus 2012 und die zukünftige Festlegung parallel gelten zu lassen. Dies sollte vermieden werden, denn es birgt rechtliche Unsicherheit. Die BNetzA sollte eine eindeutige Regelung über die sachgerechte Allokation zwischen dem Konvertierungssystem und der GaBi Gas 2.0 für die aus Vorhaltung langfristiger Regelenergieprodukte entstehenden Kosten treffen. Die geplante Erweiterung von Veröffentlichungspflichten für die MGV begrüßt der BDEW. Der BDEW hat die Varianten 1 und 2  hinsichtlich ihrer Wirkungsweise bewertet.

Zusätzlich zum Verfahren hat die BNetzA mit Beschluss vom 7.September 2016 ihre vorläufige Anordnung vom 19. Februar 2016 kurzfristig widerrufen. Die Anordnung beinhaltete im NCG-Marktgebiet die Möglichkeit einer Erhebung eines Konvertierungsentgelts (in Richtung H- nach L-Gas) von bis zu 1,811 Euro/MWh. Davon hatte die NCG aber bisher keinen Gebrauch gemacht. Deshalb bleibt es bei dem aktuellen Entgelt von 0,453 Euro/MWh.

Mit den Verlängerungsanträgen bzw. den Anträgen auf eine generelle Beibehaltung des Konvertierungsentgeltes der Marktgebietsverantwortlichen (MGV) GASPOOL und NetConnect Germany (NCG) im Januar bzw. Februar 2016 begann eine im Markt kontrovers geführte Diskussion. Das Entgelt sollte nach der Festlegung von 2012 zur Einführung eines Konvertierungssystems (von H- nach L-Gas) zum Oktober 2016 ursprünglich auf null abgesenkt werden.


Das darauffolgende 1. Konsultationsverfahren befasste sich vor allem mit den Auslösern für eine mögliche Änderung der Festlegung. Die MGV hatten als Grund die zum Zeitpunkt der Festlegung nicht vorhersehbaren veränderten Rahmenbedingungen angegeben. Zudem stellte sich die Frage nach der Notwendigkeit einer dauerhaften Beibehaltung und deren Auswirkungen. Dazu hier die Stellungnahme des BDEW zum 1. Konsultationsverfahren vom 22. April 2016.

Ausblick

Die BNetzA hat angekündigt, die neue Festlegung bis zum Ende des Jahres zu veröffentlichen. Die befürchtete Beeinträchtigung der Wettbewerbsintensität im L-Gas-Markt bleibt weiter ein Thema für den BDEW. Die Diskussion ist eingebettet in die Marktraumumstellung. Es sind Lösungen zu suchen, die die Liquidität in kleiner werdenden Absatzmärkten so lange wie möglich erhalten bzw. Anbindungen an liquide L-Gas Märkte zu diskutieren.

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