In der neuen Fassung IX wurden insbesondere Regelungen hinsichtlich ausstehender Anforderungen gemäß GaBi Gas 2.0 zur untertägigen Datenmeldung, der Umstellung auf eine tägliche Netzkontenabrechnung sowie der untertägigen Verpflichtungen aufgenommen.
Zudem wurden Vorschläge bezüglich der weiteren Ausgestaltung von Regelungen zur Einbringung gebündelter Kapazitäten an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten, zur Umsetzung der Vorgaben der BEATE-Festlegung zur Bepreisung von Ein- und Ausspeisekapazitäten sowie zur Implementierung einer Öffnungsklausel für die Zuteilung neuer Kapazität im Falle einer Änderung des europäischen Network Code Capacity Allocation Mechanism (NC CAM) - Incremental Capacity eingebracht. Vorgaben zum Demand-Side-Management (DSM)-Regelenergieprodukt der Martkgebietsverantwortlichen wurden aufgenommen, die im Wesentlichen den Kommunikationsfluss der Parteien regeln.
Änderungen haben sich auch in Bezug auf den Lieferantenrahmenvertrag Gas ergeben. Dieser wurde weitestgehend mit dem Netznutzungsvertrag Strom vereinheitlicht. Auch der Bilanzkreisvertrag wurde umfangreich mit dem Ziel der besseren Verständlichkeit überarbeitet. Darüber hinaus wurden Leitfäden aktualisiert und im Falle des Leitfadens Marktraumumstellung hinsichtlich neuer Erkenntnisse fortgeschrieben.
Die beteiligten Verbände passen die Kooperationsvereinbarung Gas
je nach Erfordernis den neuen rechtlichen Vorgaben und
Marktveränderungen an. In der neuen Version IX wurden der Hauptteil der
Kooperationsvereinbarung Gas und ein Teil der Anlagen und Leitfäden
überarbeitet.
Wesentliche Themen sind:
die Umsetzung der Festlegung zur Gasbilanzierung ("GaBi Gas 2.0") im Wesentlichen in Bezug auf die tägliche Netzkontoabrechnung, untertägige Verpflichtungen für Bilanzkreisverantwortliche und untertägiger Datenmeldungen
die weitere Ausgestaltung von Regelungen zur Einbringung und Nominierung gebündelter Kapazitäten an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten,
die Umsetzung der Vorgaben der BEATE-Festlegung zur Bepreisung von Ein- und Ausspeiskapazitäten
die Festlegung von Reservierungsquoten für Kapazitäten sowie das Ermöglichen von Regelungen für neue technische Kapazität gemäß des europäischen Network Code Capacity Allocation Mechanism (NC CAM) - Incremental Capacity
die Aufnahme von Regelungen zum neuen DSM-Regelenergieprodukt der Marktgebietsverantwortlichen
die Überarbeitung des Lieferantenrahmenvertrages Gas hin auf eine weitgehende Harmonisierung mit dem Lieferantenrahmen- bzw. Netznutzungsvertrag Strom
eine Restrukturierung des Bilanzkreisvertrages Gas und Anpassungen hinsichtlich der Verbesserung von Lesbarkeit und Verständlichkeit
die Überprüfung und Anpassung der allgemeinen Klauseln der Standardverträge,
die Aktualisierung der Leitfäden SLP Gas, Bilanzkreismanagement Gas, Krisenvorsorge, Sicherheitsleistungen und Vorauszahlungen Gas sowie der Leitfaden Marktraumumstellung
Alle Dokumente zur KoV IX sind ab sofort hier abrufbar.