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KoV Gas: Wichtige Hinweise zum gegenläufigen Regelenergieaufkommen in den beiden Marktgebieten

Bei Ausspeisenetzbetreibern in der Marktgebietsüberlappung ist es in der Vergangenheit zu Ungleichgewichten bei den Ein- und Ausspeisungen zwischen den Marktgebieten von GASPOOL und NetConnect Germany (NCG) gekommen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im September 2014 eine Datenabfrage bei diesen Netzbetreibern gestartet, um die Ursache dieser Ungleichgewichte zu untersuchen. Die Verbände BDEW, VKU und GEODE haben am 8. Dezember 2014 in einem Schreiben an alle Gasnetzbetreiber noch einmal diesbezügliche Regelungen der Kooperationsvereinbarung Gas VII (KoV Gas) erläutert und um Überprüfung der Handhabung in den betroffenen Unternehmen insbesondere vor dem Hintergrund des bevorstehenden Winters gebeten.

Die Verbände BDEW, VKU und GEODE erarbeiten im Rahmen ihrer Vorarbeiten für die VIII. Fassung der Kooperationsvereinbarung Gas einvernehmliche Ansätze für die Lösung des Problems der stark gegenläufigen Entwicklung des Regelenergieaufkommens in den beiden Marktgebieten GASPOOL und NetConnect Germany (NCG). In einem ersten Schritt ist dabei wesentlich, dass alle Beteiligten die entsprechenden Regelungen der aktuellen KoV Gas einheitlich interpretieren und entsprechend anwenden.

Die Verbände BDEW, VKU und GEODE haben deshalb in einem Schreiben vom 8. Dezember 2014 an alle Gasnetzbetreiber in Deutschland den Sachstand beschrieben sowie die einschlägigen Regelungen in der Kooperationsvereinbarung Gas VII erläutert, die dem Auftreten einseitiger Fehlmengen in den Marktgebieten entgegenwirken sollen. Alle betroffenen Unternehmen sollten prüfen, ob sie die Regelungen der geltenden Kooperationsvereinbarung entsprechend einhalten.

Die beteiligten Verbände bemühen sich um eine einvernehmliche Lösung, die weitere Schritte der Bundesnetzagentur dazu überflüssig macht.

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