Im Rahmen einer Pressemitteilung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über wichtige Fortschritte in Gesprächen mit der Europäischen Kommission zur Kraftwerksstrategie informiert. Demnach sei man sich einig über die zentralen Komponenten und Rahmenbedingungen für die zukünftigen Maßnahmen, um dem europäischen Beihilfe- und Energierecht im Grundsatz zu entsprechen. Das BMWK betont, dass die Einigung zu den Rahmenbedingungen der Maßnahmen noch keiner beihilferechtlichen Genehmigung gleichkommt. Konkret plant das BMWK drei Maßnahmen für Ausschreibungen von Kraftwerken zu verabschieden:
Wasserstoff-Sprinter-Kraftwerke: Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarem Wasserstoff (§ 39p EEG)
Abzielend auf Standorte, an denen eine Anbindung an eine Infrastruktur, wie einen großen Wasserstoff- oder Ammoniakspeicher, an ein regionales Netz oder einen Wasserstoff-Cluster oder eine Importmöglichkeit für Wasserstoff oder Ammoniak, vergleichsweise früh gegeben ist, sollen 4,4 Gigawatt (GW) in den Jahren 2024 – 2028 ausgeschrieben werden. Gegenstand der Förderung ist hier die Erzeugung von Strom aus erneuerbarem Wasserstoff, sobald das Kraftwerk in Betrieb genommen wird. Das Programm soll offen sein für neue Projekte und die Umrüstung bestehender erdgasbasierter Kraftwerke.
Wasserstoff-Hybrid-Kraftwerke: Innovative Konzepte mit wasserstoffbasierten Stromspeichern (§ 39o EEG)
Mit einem Ausschreibungsvolumen von 4,4 GW soll mit den Hybrid-Kraftwerken die gesamte Wasserstoffkette von der variablen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zur Elektrolyse, Speicherung und Rückverstromung des erzeugten Wasserstoffs entwickelt und getestet werden. Das Gesamtsystem soll Wind- und PV-Anlagen mit einem wasserstoffbasierten Stromspeicher (Elektrolyseur, lokaler Wasserstoffspeicher und Wasserstoffkraftwerk) kombinieren, wodurch eine steuerbare erneuerbare Stromerzeugung auf der Grundlage von erneuerbarem Wasserstoff entstehen soll. Vor diesem Hintergrund sollen sich die Hybrid-Kraftwerke besonders für Standorte eignen, an denen erst vergleichsweise spät eine Infrastruktur für Wasserstoffkraftwerke zur Verfügung steht. Das Ausschreibungsvolumen soll sich auf die Kapazität der Rückverstromung beziehen.
H2-Ready-Kraftwerke / konvertierbare Kraftwerke mit Wasserstoff-Umstiegspflicht bis 2035
Insgesamt sollen bis zu 15 GW an Kraftwerkskapazität (Neubau und Umrüstung von Bestandsanlagen) ausgeschrieben werden, welche zunächst für einen begrenzenten Zeitraum mit Erdgas betrieben werden und bis spätestens 2035 auf Wasserstoffbetrieb umgestellt werden müssen. Zunächst sollen 10 GW an H2-Ready-Kraftwerken in den Jahren 2024 – 2026 ausgeschrieben werden, von denen bis zu 6 GW für neue Kraftwerke reserviert werden können.
In einer Pressemitteilung begrüßte der BDEW die Einigung als wichtigen Schritt zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit auf dem Weg in Richtung eines dekarbonisierten Strommarktes. Seit April begleitet der BDEW intensiv den Prozess zur lange angekündigten Kraftwerksstrategie und hat in einem Diskussionspapier im Vorfeld bereits wesentliche Eckpunkte zur Kraftwerksstrategie erarbeitet. Positiv zu bewerten ist das Ausschreibungsvolumen der Maßnahmen, mit denen insgesamt 23,8 GW an klimaneutraler Kraftwerkskapazität ausgeschrieben werden sollen. Darüber hinaus begrüßt der BDEW, dass neben dem Kraftwerksneubau durch die mögliche Umrüstung bestehender Erdgaskraftwerke auch das Dekarbonisierungspotenziale von Bestandsanlagen adressiert wird. Damit wird bereits eine der wesentlichen Forderungen des BDEW im Zusammenhang mit den Ausschreibungen aufgegriffen.
Wichtig aus BDEW-Sicht ist nun, zügig Klarheit über die finalen Ausschreibungsdetails und Verordnungen zu erlangen und frühestmöglich den für nach der Sommerpause angekündigten Konsultationsprozess zu starten. Dabei sollte der endgültige Förderrahmen die Potenziale der verschiedenen Technologien – inklusive der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) – optimal nutzen als auch eine energiewirtschaftlich sinnvolle Verzahnung der Ausschreibungen mit einem zukünftigen Marktdesign, wie einem Kapazitätsmarkt, gewährleisten, um sowohl stranded investments als auch Überförderung zu vermeiden.