• Verband
  • Energie
  • Wasser/Abwasser
  • Presse
  • MAGAZIN
  • Service
  • Übersicht

Verband

Erdgas, Strom und Heizwärme sowie Wasser und Abwasser. Der BDEW vertritt über 2000 Unternehmen.

Zum Verband

MAGAZIN

"Zweitausend50" - das Online-Magazin

STARTSEITE

Service

Der BDEW erarbeitet Branchenpositionen, findet Lösungen, erstellt Zahlenmaterial und Grafiken und bereitet diverse Informationen rund um die Themen der Energie- und Wasserwirtschaft auf.

Drucken

Kri­sen­vor­sor­ge: Re­gis­trie­rungs­end­spurt auf der Si­cher­heits­platt­form Gas

Die Re­gis­trie­rung von Bi­lanz­kreis­ver­ant­wort­li­chen und Letzt­ver­brau­chern (>/= 10 MWh/h) - bitte prüfen Sie Ihre Pflicht zur Re­gis­trie­rung.

None

© Oil and Gas Photographer / Shutterstock

Seit dem 1. Oktober 2022 ist das zentrale Kom­mu­ni­ka­ti­ons­me­di­um des Bun­des­last­ver­tei­lers und der be­tei­lig­ten Akteure für die Re­gis­trie­rung frei­ge­schal­tet (BDEW be­rich­te­te). Die Si­cher­heits­platt­form ist ein we­sent­li­cher Be­stand­teil der Vor­be­rei­tun­gen der Bun­des­netz­agen­tur auf ihre mögliche Rolle als Bun­des­last­ver­tei­ler. Sie trägt zur Op­ti­mie­rung der Abläufe in einer Gas­man­gel­la­ge bei. Bis Ende Oktober sollten sich ca. 2.500 große Gas­letzt­ver­brau­cher (>/= 10 MWh/h) und etwa 600 Bi­lanz­kreis­ver­ant­wort­li­che zur Nutzung der Si­cher­heits­platt­form re­gis­trie­ren. Die Plattform wird vom Markt­ge­biets­ver­ant­wort­li­chen Trading Hub Europe betrieben, die im September speziell zu den Funk­tio­nen in­for­miert hatten.

Ge­setz­li­che Pflicht erfüllen
Die Bi­lanz­kreis­ver­ant­wort­li­chen sind aus § 2b En­er­gie­si­che­rungs­ge­setz (EnSiG) in Ver­bin­dung mit der Gas­si­che­rungs­ver­ord­nung (GasSV) ver­pflich­tet, diese Re­gis­trie­rung vor­zu­neh­men. Die Re­gis­trie­rung möglichst vieler Markt­teil­neh­mer soll zur ef­fi­zi­en­ten Auflösung einer möglichen Gas­man­gel­la­ge beitragen. So kann die IKT-ge­stütz­te Iden­ti­fi­ka­ti­on von möglichen Ver­sor­gungs­re­duk­ti­ons­leis­tun­gen und deren Aus­wir­kun­gen eine dif­fe­ren­zier­te Be­trach­tung der größten Gas­letzt­ver­brau­cher er­mög­li­chen und damit eine wichtige Da­ten­ba­sis für Ent­schei­dun­gen des Bun­des­last­ver­tei­lers liefern. Die Bun­des­netz­agen­tur plant zudem, in ihrer Rolle als Bun­des­last­ver­tei­ler Ver­fü­gun­gen an Letzt­ver­brau­cher und Bi­lanz­kreis­ver­ant­wort­li­che unter anderen auch über die Si­cher­heits­platt­form zu über­mit­teln.

Der BDEW empfiehlt daher im Rahmen der Vor­be­rei­tung auf die Be­wäl­ti­gung einer po­ten­zi­el­len Gas­man­gel­la­ge allen Bi­lanz­kreis­kreis­ver­ant­wort­li­chen nach­drück­lich, die Re­gis­trie­rung auf der Si­cher­heits­platt­form vor­zu­neh­men, sollte diese bisher nicht erfolgt sein. 

Die Bun­des­netz­agen­tur behält sich aus­drück­lich vor, weitere Schritte gegenüber Bi­lanz­kreis­ver­ant­wort­li­chen und Letzt­ver­brau­chern ein­zu­lei­ten, die ihrer Ver­pflich­tung bisher nicht nach­ge­kom­men sind. Gemäß § 15 EnSiG hat die Bun­des­netz­agen­tur die Mög­lich­keit ein Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren ein­zu­lei­ten und Bußgelder bis zu einer er­heb­li­chen Höhe für die Miss­ach­tung der Ver­pflich­tung zu verhängen. 

Suche