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Kriterien für nachhaltige Investitionen

Auf der Basis des BDEW-Positionspapiers „Recommendations for Technical Screening Criteria“ wird sich der BDEW weiterhin intensiv zu den technischen Evaluierungskriterien im Rahmen der Taxonomie-Verordnung einbringen.

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Die europäischen Rahmenbedingungen für die Finanzierung von nachhaltigen Technologien müssen zukunftsfeste und befördernde Finanzierungspfade ermöglichen. Dafür werden die technischen Evaluierungskriterien der Taxonomie-Verordnung fundamentale Weichenstellungen vornehmen und spürbare Auswirkungen auf die Energiewirtschaft ausüben.
 
Der delegierte Rechtsakt zu den technischen Evaluierungskriterien für nachhaltige Tätigkeiten wird auf Basis der Empfehlungen der Technical Expert Group (TEG) von der Europäischen Kommission bis zum 31. Dezember 2020 verabschiedet werden. Im Positionspapier „Recommendations for Technical Screening Criteria“ formuliert der BDEW konkrete Empfehlungen an die Kommission zur Umsetzung des unverbindlichen TEG-Berichts.

Insbesondere empfiehlt der BDEW Kriterien für die nachhaltige Klassifizierung für hocheffiziente Gaskraftwerke sowie KWK-Anlagen und die Gasinfrastruktur über die Kategorie der sogenannten „Übergangsaktivitäten“ gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Taxonomie-Verordnung.

Zusätzlich betont der BDEW, dass die positive Ausrichtung im ursprünglichen Vorschlag der Kommission zur Taxonomie-Verordnung nicht durch die Einführung einer „braunen Kategorie“ behindert werden sollte. Die Einführung einer „braunen Kategorie“ hätte weitreichende negative Folgen für Unternehmen, die sich in der Transformation hin zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen befinden. Daher lehnt der BDEW die Einführung einer „braunen Kategorie“ strikt ab.

Der BDEW wird sich auch weiterhin intensiv für zukunftsbefördernde Kriterien für nachhaltige Investitionen einbringen.

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