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Kritische Infrastrukturen: Verordnung wird derzeit aktualisiert

Der BDEW hat im Rahmen der Verbändeanhörung am 26. Mai 2021 beim BMI zahlreiche Anpassungsvorschläge und einen eigenen Branchenvorschlag zur vorgeschlagenen Neuregelung der Schwellenwerte für Energieerzeugungsanlagen unterbreitet.

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© Matthias Balk/ picture alliance

Am 26. April 2021 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen Entwurf zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen (BSI-KritisV) veröffentlicht. Der BDEW hat im Rahmen der Verbändeanhörung am 26. Mai 2021 beim BMI zahlreiche Anpassungsvorschläge und einen eigenen Branchenvorschlag zur vorgeschlagenen Neuregelung der Schwellenwerte für Energieerzeugungsanlagen unterbreitet. Die überarbeitete Verordnung soll voraussichtlich am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Der BDEW begleitet das Verfahren weiterhin eng.  

BDEW kritisiert Neuregelung der Schwellenwerte

Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung der BSI-KritisV schlägt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) umfangreiche Anpassungen in der Verordnung vor: Neben einigen Schärfungen und Ausweitungen von Begrifflichkeiten und Anlagendefinitionen wird die Neuaufnahme von weiteren Anlagenkategorien vorgeschlagen wie Gashandelssysteme, Gasgrenzübergabestellen, eine Anlage oder ein System von Aggregatoren zum Vertrieb von Kraftstoff und Heizöl sowie eine Anlage oder ein System zur zentralen kommerziellen Steuerung des Tankstellennetzes. 

Am kritischsten aus Sicht des BDEW sind jedoch die Überlegungen zur Neuregelung der Schwellenwerte für Erzeugungsanlagen der Stromversorgung. Demnach wird auf Vorschlag des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erwogen, die Schwellenwerte von heute 420 MW elektrischer Netto-Nennleistung auf lediglich 36 MW abzusenken.

Der BDEW erachtet diese potenzielle Absenkung aus systemischer Sicht als nicht zielführend und unverhältnismäßig, weshalb der BDEW einen Branchenvorschlag zur Neuregelung unterbreitet hat. Aus Sicht der Energiewirtschaft sollte in der Sache eine neue Kategorie eingeführt werden für „Anlagen ab 36 bis 420 MW elektrischer Nettonennleistung UND Primärregelfähigkeit bzw. Fähigkeit zur schnellen Neusynchronisierung, sofern technisch möglich und vertraglich vereinbart mit den relevanten Übertragungsnetzbetreiber(n“.

Diese Anlagen sollten einen abgestuften technischen und administrativen Sicherheitsansatz unterworfen werden, um deren operative IT-Sicherheit zu stärken und bürokratische Aufwände zu reduzieren. Auf diesem Weg kann das Regelungsziel der BSI-KritisV erreicht werden, diejenigen Anlagen stärker zu regulieren, die eine systemische Relevanz für das Energiesystem haben.

Der BDEW hat die Position der Energie- und Wasserwirtschaft in einer Anhörung des BMI am 26. Mai 2021 eingebracht, um die größtmögliche Rechtssicherheit für alle betroffenen Unternehmen zu gewährleisten. Mit einem Abschluss des Verfahrens ist im Laufe des Juni 2021 zu rechnen. Im Anschluss wird der BDEW die Anwendungshilfe „BSI-KritisV“ einer Aktualisierung unterziehen, um die regulatorischen Änderungen für seine Mitgliedsunternehmen übersichtlich zusammenzufassen.

Die BDEW-Stellungnahme sowie das BDEW-Diskussionspapier finden Sie anbei.

Wir werden erneut berichten.



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