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Längere Verfahrenslaufzeiten von Windenergieprojekten

Im Schnitt dauert es bis zur Inbetriebnahme einer Windenergieanlage an Land 96 Monate oder acht Jahre. Im Herbst 2014 lag dieser Wert noch bei fünfeinhalb Jahren.

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Eine kürzlich veröffentlichte Datenanalyse für den Zeitraum 2011 bis 2022 der Fachagentur Wind an Land e.V. verdeutlicht, dass sich der Realisierungszeitraum für den Bau von Windenergieanlagen an Land in den letzten Jahren deutlich verlängert hat.

 

Die Analyse kam zu folgenden Ergebnissen:

  • Die Phase der Vorprüfung hat sich von 14 Monaten auf ca. 21 Monate verlängert.
  • Die Dauer der Planungsphase erhöhte sich von ca. 24 Monaten auf 28 Monate.
  • Die Zeitspanne zwischen Projektierungsbeginn bis zum Antrag der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung verlängerte sich um ein Jahr auf ca. vier Jahre.  
  • Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren dauerte mit zuletzt 25 Monaten Verfahrenslaufzeit fast doppelt so lange wie noch im Zeitraum 2011-2017.
  • Die Vollständigkeitserklärung der Genehmigungsbehörden hat sich ebenfalls von ca. neun Monaten auf derzeit ca. 18 Monate verlängert.
  • Lag die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vor, dauerte es mit deutlich steigender Tendenz zuletzt ca. 27 Monate, bis die genehmigte Windenergieanlage Strom ins Netz einspeisen konnte. Damit hat sich die Zeitspanne im Vergleich zu 2011 mehr als verdoppelt. Folglich dauert es ab Beginn des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens im Schnitt ca. 50 Monate, bis eine Windenergieanlage in Betrieb gehen kann.

Um die ambitionierten gesetzlichen Ausbauziele von 115 Gigawatt (GW) Windenergie an Land im Jahr 2030 zu erreichen, müssen die Realisierungszeiten insgesamt deutlich verkürzt werden. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung zahlreiche Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Diese müssen auch von den Genehmigungsbehörden umgesetzt werden können.

Der BDEW regt an, die Verfahren auf allen Ebenen durch eine Standardisierung und Vereinfachung zu verschlanken.

  • Zunächst bedarf es einer einfachen und zügigen Erweiterung der Flächenkulisse.
  • Außerdem bedarf es wichtiger Anpassungen im Genehmigungsverfahren. Hier sind erste Impulse im Rahmen der laufenden BImSchG-Novelle gesetzt. Diese gehen aber noch nicht weit genug, um die Verfahren entscheidend zu beschleunigen. In diesem Zusammenhang ist schon jetzt eine enge Verzahnung der Neuregelungen mit den Vorgaben aus der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie zu beachten (RED III).
  • Des Weiteren bedarf es einer Verstetigung der artenschutzrechtlichen Regelungen aus der EU-Notfall-VO bzw. eines nahtlosen Übergangs bei der Umsetzung der entsprechenden Regelungen (Acceleration Areas) aus der RED III.
  • Auch die Problematik der schleppenden Erteilung der wichtigen Transportgenehmigungen ist umgehend zu lösen.
  • In der Praxis können Vollzugsleitfäden eine wichtige Hilfestellung bieten.
  • Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, die Behörden personell besser auszustatten. In diesem Zusammenhang regen wir an, den Einsatz behördenexterner Projektmanager (vgl. § 43g EnWG, § 2a 9. BImSchV (Regierungsentwurf zur BImSchG-Novelle)) gesetzlich zu vereinfachen und zu stärken. Gerade vor dem Hintergrund der notwendigen Beschleunigung des Um- und Ausbaus der Energieinfrastruktur ist es erforderlich, die Zulassungsbehörden weitergehend zu unterstützen und zu entlasten. Daher sollte die Rolle des Projektmanagers – wie im Regierungsentwurf zu BImSchG-Novelle zutreffend enthalten - neben den bereits vorgesehenen Aufgaben der Koordinierung und Unterstützung auch im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren auf die Möglichkeit erstreckt werden, den Entwurf des Genehmigungsbescheids zu erstellen.
  • Schließlich sollten die Behörden zeitnah mit leistungsfähiger IT-Hardware und IT-Software ausgestattet werden. Dies bietet das Potential, die Miterbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden zu entlasten und die Verfahren zu beschleunigen.

 

Kontakt: Sven Mayer-Steudte, Onshore-Windenergie, +49 30 300 199 – 1315, sven.mayer-steudte@bdew.de und RAin Katharina Graf, Planungsrecht bei Energieerzeugungsanlagen und Naturschutzrecht, +49 30 300199-1525, katharina.graf@bdew.de

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Beschleunigungsgesetzgebung für Windenergie-an-Land nimmt weiter Fahrt auf (exklusiv für BDEW Beitragszahler/Login)

BDEW-Stellungnahme zu den Eckpunkten einer Wind-an-Land-Strategie des BMWK

Arbeitshilfe zum Vollzug des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz) (Arbeitshilfe Wind-an-Land)

Vollzugsempfehlung zu § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz

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