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MaBiS-Hub: BDEW zum BNetzA-Festlegungsverfahren

BnetzA will bislang geltende Regelungen zur MaBiS erneuern und mit neuen technologischen Möglichkeiten zukunfts- und leistungsfähiger ausrichten.

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© CHUYKO SERGEY / Shutterstock

 

Das Festlegungsverfahren zur zukünftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten (MaBiS-Hub) nimmt die BNetzA zum Anlass, die bislang geltenden Regelungen zur MaBiS insgesamt einer Revision zu unterziehen und unter Einsatz neuer technologischer Möglichkeiten zukunfts- und leistungsfähig neu auszurichten. Der BDEW hat sich mit einer Stellungnahme am Festlegungsverfahren beteiligt und wird sich im weiteren Verfahren mit seiner Fachexpertise einbringen.

Im Rahmen des am 2. Oktober 2024 eingeleiteten Festlegungsverfahrens zur zukünftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten (MaBiS-Hub) hat die Beschlusskammer 6 der BNetzA ein Eckpunktepapier vorgelegt. Ausgangspunkt des Festlegungsverfahrens ist das Erfordernis zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach § 52 Absatz 3 MsbG (DSGVO-konforme Ausgestaltung der Pseudonymisierung). Die BNetzA nimmt die notwendigen Anpassungen auch zum Anlass, die bislang geltenden Regelungen zur MaBiS insgesamt einer Revision zu unterziehen und unter Einsatz neuer technologischer Möglichkeiten zukunfts- und leistungsfähig neu auszurichten. Hierbei ist es insbesondere Ziel der BNetzA die involvierten Marktpartner von einfachen manuellen Schritten zu entlasten. Das BNetzA-Festlegungsverfahren baut auf der kürzlich erfolgten BNetzA-Festlegung BK6-24-174 zur Anpassung der Marktkommunikation zur Realisierung der nach dem MsbG geforderten Übermittlung von Zählerstandsgängen (Datenübermittlung ZSG) auf.

Der BDEW unterstützt grundsätzlich den Ansatz der BNetzA zur kurz- und mittelfristen Klärung der Thematik zur Pseudonymisierung. Die BNetzA greift damit die vom BDEW kommunizierte Idee zur Umsetzung der pseudonymisierten Übermittlung der Zählerstandsgang- und Lastgangdaten ab 2030 auf. Gegenüber den Vorschlägen des BDEW hat die BNetzA die Thematik mit dem vorliegenden Eckpunktepapier zur künftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten (MaBiS-Hub) weiterentwickelt. Der BDEW hat daher insbesondere zu diesen Punkten in seiner Stellungnahme Hinweise und Anmerkungen eingebracht. Auch in das weitere Verfahren wird sich der BDEW mit seiner Fachexpertise einbringen und Konzepte als weitere Diskussionsgrundlage erarbeiten, unter anderem zu den Aspekten Bilanzierungsverfahren, analytisches Verfahren/ synthetisches Verfahren.

Der BDEW hält seine Mitglieder diesbezüglich weiter informiert.

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