Drucken

MaKo: Messstellenbetriebsabrechnung gegenüber dem Netzbetreiber

BDEW bietet eine Arbeitshilfe an, die die BNetzA mit einer Mitteilung unterstützt.

None

© Bojan Milinkov / Shutterstock

Die BDEW-Arbeitshilfe dient dem Markt bis zur Veröffentlichung der BNetzA-Festlegung BK6-22-024 für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24) interimsweise als unverbindliche informatorische Lesefassung. Die BNetzA unterstützt das Dokument mit einer Mitteilung.

Mit dem GNDEW vom 27. Mai 2023 ändern sich unter anderem die bestehenden Regelungen für die Abrechnung der Messentgelte durch die Messstellenbetreiber.

Für eine massenmarkttaugliche Umsetzung dieser Regelungen hat die BNetzA Prozesse zur "Messstellenbetriebsabrechnung gegenüber dem Netzbetreiber" sowie erforderliche Änderungen des "Messstellenbetreiber-Rahmenvertrages" im Rahmen einer Nachkonsultation zum laufenden BNetzA-Festlegungsverfahren zur Einführung eines beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden am 20. Juni 2023 zur Konsultation gestellt.

Vor dem Hintergrund des besonderen Umstandes, dass die Prozesse zur “Messstellenbetreiberabrechnung gegenüber dem Netzbetreiber“ Bestandteil des noch laufenden BNetzA-Festlegungsverfahrens zum beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden sind sowie der engen Umsetzungsfristen hat der BDEW in Abstimmung mit der BNetzA auf Basis des Konsultationsentwurfs und der ersten Erkenntnisse der Konsultation zu den Entscheidungsbaum-Diagrammen und Datenformaten die vorliegende informatorische und unverbindliche Arbeitshilfe erstellt.

Die Entscheidungsbaum-Diagramme wurden am 4.Oktober 2023 veröffentlicht, die Datenformate werden am 24. Oktober 2023 veröffentlicht. Die Umsetzung im Markt erfolgt am 1. April 2024.

Der BDEW weist darauf hin, dass die abschließende BNetzA-Festlegung zur Festlegung von Regelungen für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden in Abhängigkeit der Konsultationsergebnissen von den Inhalten der vorliegenden Arbeitshilfe abweichen kann.

Die Veröffentlichung des Dokuments wird durch eine BNetzA-Mitteilung begleitet.

Nach Veröffentlichung dieser BNetzA-Festlegung wird die vorliegende Arbeitshilfe gelöscht.

Suche