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Marktkommunikation

BNetzA konsultiert nach MsbG und Eichgesetz angepasste Datenformate

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© Tommy Lee Walker / Shutterstock

Die BDEW-Projektgruppe EDI@Energy hat Anpassungen in den Datenformaten vorgenommen, um den Erfordernissen aus dem Eichgesetz und dem Messstellenbetriebsgesetz nachzukommen. Die Konsultation der Datenformate hat die BNetzA am 12. Dezember 2023 eröffnet.

In der Mitteilung Nr. 37 zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation hat die BNetzA am 12. Dezember 2023 die folgenden von der Projektgruppe EDI@Energy erarbeiteten Datenformate zur Konsultation gestellt:

  • Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien 2.5b
  • UTILMD AHB MaBiS 4.1b
  • UTILMD AHB Strom 1.3
  • UTILMD MIG Strom S1.2

Der Unterarbeitsausschuss SMGW der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen der Eichaufsichtsbehörden der Bundesländer hat in der Sitzung vom 29. März 2023 den Beschluss gefasst, dass alle für eine Abrechnung relevanten Zählerstände ohne Ausnahmen entsprechend § 33 Abs. 3 Nr.1 MessEG kommuniziert werden müssen. Dies gilt insbesondere auch für das mME-Zählwerk für den TAF 2 (nicht nur bei Ein- und Ausbau). Dieser Beschluss wurde in die zur Konsultation stehenden Dokumente eingearbeitet.

Aufgrund der Anpassung des § 20 Abs. 1d EnWG durch das GNDEW vom 27. Mai 2023 wird außerdem die Abbildung des virtuellen Summenzählers in den Datenformaten erforderlich.

Konsultationsbeiträge zu den EDI@Energy-Dokumenten können bis (Ablauf des) Donnerstag, 04.01.2024 an die E-Mail-Adresse datenformate@bnetza.de gesandt werden.

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