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Marktkommunikation

2024 findet die Umsetzung fast aller EDI@Energy-Dokumente abweichend zum normalen Änderungsmanagement einmalig am 3. April 2024 statt

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Abweichend vom ursprünglich festgelegten Termin wurde die Umsetzung fast aller EDI@Energy-Dokumente für alle Marktteilnehmer von der BNetzA nun verbindlich auf den 3. April 2024 verlegt.

Mit der Mitteilung Nr. 37 zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation hatte die BNetzA die Konsultation der Datenformate eröffnet. Dabei sind auch Konsultationsbeiträge zu dem Umsetzungstermin 1. April 2024 eingegangen. Aufgrund dessen, dass in diesem Jahr der 1. April auf den Ostermontag fällt, hat die BNetzA im Rahmen der außerplanmäßigen Konsultationssitzung am 11. Januar 2024 eine Verschiebung des Umsetzungstermins beschlossen.

Fast alle EDI@Energy-Dokumente, die gemäß der beiden BNetzA-Mitteilungen Nr. 35 und Nr. 36 zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation zum 1. April 2024 Gültigkeit erlangt hätten sowie die beiden EDI@Energy-Dokumente aus dem Konsultationsergebnis

  • Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien 2.5b
  • UTILMD AHB Strom 1.2a

erlangen erst am 3. April 2024 Gültigkeit. Diese Verschiebung stellt eine einmalige Ausnahme dar und wird mit einer BNetzA-Mitteilung Nr. 38 begleitet.

Die Verschiebung des Umsetzungstermins gilt auch für Redispatch und die dazugehörigen XML-Dokumente sowie die Anwendungshilfe Einführungsszenario: Unavailability_MarketDocument 1.0. Das Einführungsszenario wurde auf edi-energy.de in einer aktualisierten Version 1.1 veröffentlicht.

Ausnahme

Von der Verschiebung des Umsetzungstermins sind die folgenden EDI@Energy-Dokumente nicht betroffen:

  • Regelungen zum Übertragungsweg AS4, Version 2.1
  • Regelungen zum Übertragungsweg, Version 1.7

Diese treten weiterhin zum 1. April 2024 in Kraft und beenden damit zu diesem Zeitpunkt die Gültigkeit ihrer Vorgängerversionen.

Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten

Damit die Konsistenz der EDI@Energy-Dokumente erhalten bleibt, wird gleichzeitig das EDI@Energy-Dokument „Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten, Version 3.4“ als außerordentliche Veröffentlichung veröffentlicht. Darin wird die Frist der zeitlich beschränkten Codes, die bisher bis zum 1. April 2024 gültig waren, bis zum 3. April 2024 verlängert.

Umsetzungstermin steht im Forum Datenformate

Bei allen von der Verschiebung betroffenen EDI@Energy-Dokumenten ist im Forum Datenformate der Inhalt des Feldes „Gültig ab“ vom 01.04.2024 auf den 03.04.2024 und bei den Vorgängerversionen der Inhalt des Feldes „Gültig bis“ vom 31.03.2024 auf den 02.04.2024 gesetzt worden.

EDI@Energy Anwendungshilfe „Beispiele von Berechnungsformeln für das Solarpaket 1“

Im Referentenentwurf vom 16. August 2023 zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung ist in § 42b EnWG die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mittels einer PV-Anlage geregelt. Zur Umsetzung des Referentenentwurfs hat die PG EDI@Energy in der UTILTS, die zum 3. April 2024 umgesetzt wird, das neue Segment „Aufteilungsfaktor Energiemenge“ (CCI+ZG6) aufgenommen. Dieses wird benötigt, um eine Energiemenge mit konstantem Aufteilungsfaktor zu verteilen.

In dieser Anwendungshilfe werden Beispiele zur Ausprägung der Berechnungsformel mit konstantem Aufteilungsfaktor dargestellt und unterstützt die Marktteilnehmer bei der Umsetzung der UTILTS.

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