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Marktkommunikation zur Strom- und Gaspreisbremse: Lieferantenwechsel

Neue Version der BDEW-Anwendungshilfe veröffentlicht.

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© Yevhen Prozhyrko / Shutterstock

Die neue Version ist aufgrund der Anpassungsnovelle des Strompreisbremsengesetzes erforderlich, da bei der Nutzung von Nachtspeicherheizung/Wärmepumpen der einheitliche Referenzpreis von 40 ct/kWh bei Privathaushalten, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, zu einer sozialen Ungerechtigkeit führte und dadurch diese mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet wurden. Denn Heizstrom kann in der Regel zu deutlich niedrigeren Preisen bezogen werden als Haushaltsstrom. Aus diesem Grund wurde in der Novelle zum Strompreisbremsengesetz für Netzentnahmestellen, die weniger als 30 Preisbremse.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, der Referenzpreis für Heizstrom als auch für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt.

Der BDEW hat diese Änderungen in der veröffentlichten Version 1.1 der BDEW-Anwendungshilfe „Marktkommunikation zur Strom- und Gaspreisbremse: Lieferantenwechsel“ berücksichtigt. Die Anpassungen beziehen sich auf den Wertbereich einer csv-Datei. Weitere Einzelheiten sind der Änderungshistorie in der BDEW-Anwendungshilfe zu entnehmen.

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