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Markttransparenzstellen-Gesetz: Beratungen im Bundestag beginnen im September

Ebenso wie der im März 2012 vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Referentenentwurf (BDEW direkt 5/2012) geht auch der vom Bundeskabinett Anfang Mai beschlossene Regierungsentwurf zum Markttransparenzstellen-Gesetz über EU-Vorgaben hinaus und verursacht unnötige Zusatzbelastungen. Dies kritisiert der BDEW in seiner aktuellen Stellungnahme zum Regierungsentwurf. Die Beratungen im Bundestag zum Markttransparenzstellen-Gesetz beginnen im September. Der BDEW wird sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass sich die geplanten Vorgaben des Gesetzes in das europäische Marktaufsichts-Regime einpassen und der Zusatzaufwand für die betroffenen Unternehmen so gering wie möglich gehalten wird.

Die Bundesregierung will mit dem am 2. Mai 2012 vorgelegten Kabinettsentwurf für ein "Markttransparenzstellen-Gesetz" eine EU-Verordnung vom Dezember 2011 zur Verbesserung der Transparenz auf Großhandelsmärkten für Energie (REMIT) in nationales Recht umsetzen. Mit dem Gesetz sollen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) um umfangreiche Meldepflichten für fast alle Marktteilnehmer am Energiemarkt erweitert und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) neue Buß- und Strafbarkeitstatbestände eingeführt werden.

Der Bundesrat hat dem Gesetz im Rahmen seiner Stellungnahme am 15. Juni 2012 grundsätzlich zugestimmt, aber Bedenken geäußert mit Blick auf die Vereinbarkeit der vorgesehenen Vorschriften zur Strafbarkeit im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit dem Bestimmtheitsgebot. In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung dies zurück.

In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf, der nun Gegenstand der Beratungen im Bundestag sein wird, kritisiert der BDEW nach wie vor, dass der deutsche Vorschlag in der vorliegenden Form weit über die EU-Vorgaben hinausgeht, stellenweise dem EU-Recht widerspricht und bei Behörden und Unternehmen unnötige Kosten und Belastungen verursachen wird. Die BDEW-Stellungnahme steht unter "Anlagen und Materialien" zum Herunterladen bereit:

Die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs soll am 13. September 2012 stattfinden. Die Überweisung ist an folgende Ausschüsse vorgesehen:  Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (federführend), Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Die BDEW-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf wird den für die Bearbeitung des Gesetzes zuständigen Mitgliedern des Bundestages zur Verfügung gestellt und auch als Grundlage für die Gespräche mit den Bundestagsabgeordneten dienen.

Dem Vernehmen nach teilt auch die Europäische Kommission die Bedenken des BDEW insbesondere mit Blick auf die erheblichen Überschneidungen mit der EU-Verordnung REMIT.

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