Drucken

Neue Energielabel für Heizung und Warmwasserbereiter ab 26. September 2015

Auf Haushaltsgeräten ist es bereits ein vertrauter Anblick, ab dem 26. September dieses Jahres muss es nun auch auf neuen zentralen Wärmeerzeugern und Warmwasserbereitern angebracht werden: das Energielabel. Das Label gibt Auskunft über verschiedene Merkmale des jeweiligen Gerätes und soll Verbraucher für effiziente und damit klimaschonende Produkte sensibilisieren.

Hintergründe für das neue, europaweit einheitliche Energielabel sind die erweiterten Verordnungen der EU zu Ökodesign und zur Energiekennzeichnung. Hersteller werden verpflichtet, Mindestanforderungen für die Energieeffizienz einzuhalten, um dem Klimawandel entgegenzuwirken.

Das neue Energielabel muss ab 26. September 2015 im Handel deutlich sichtbar außen auf Raumheiz- und Warmwassergeräten angebracht sein. Auch bei der Bewerbung der Produkte und in Produktunterlagen müssen die Energieeffizienzklassen angeben werden. Angebote der Handwerker für ein neues Heizgerät müssen die Angaben des Labels enthalten. Nur Geräte, die vor dem Stichtag an den Handel geliefert wurden, dürfen auch ohne Label verkauft werden.

Die Aufmachung des Etiketts orientiert sich am Design der vorhanden Energielabel: Die Effizienzklassen sind farblich im "Ampel-System" gekennzeichnet. Grün symbolisiert dabei die beste, Rot steht für die schlechteste Effizienzklasse. Die neuen EU-Energielabel gelten für Wärmeerzeuger  und Warmwasserbereiter, die elektrisch, mit Erdgas oder mit Heizöl betrieben werden. Unter die Verordnung fallen keine Geräte, die überwiegend Biomasse nutzen, z. B. Erzeuger die mit Holzpellets betrieben werden.

Für Wärmeerzeuger  (LOT1 - Heizkessel und Kombiboiler) werden ab September zunächst die Effizienzklassen A++ bis G Pflicht. Aufgrund des zu erwartenden technischen Fortschritts wird es ab 26. September 2019 dann die Labelklassen A+++ bis D geben. Auch die Vorschriften für Warmwasserbereiter (LOT 2) verschärfen sich. Werden die Geräte ab 26. September 2015 zunächst in die Klassen A bis G eingeteilt, wird ab dem 26. September 2017 auf die Effizienzklassen A+ bis F umgestellt. Die beiden Verordnungen gelten für Geräte und Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von höchstens 70 kW. Die Verordnung für Warmwasserbereiter gilt weiter für Warmwasserspeicher mit einem Speichervolumen von bis zu 500 Liter Speicherinhalt. Für eine Kombination von Anlagenkomponenten verschiedener Hersteller können Handwerker oder Energieberater ein Label für eine so genannte Verbundanlage des Kunden erstellen.

Weiterführende Informationen zu beiden Labels gibt es bei der Bundesanstalt für Materialwirtschaft (BAM).

Suche