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Neufassung überfällig: Überblick im Energielabel-Dschungel

Bislang noch keine Einigung bei der Neuordnung der europäischen Energieeffizienzkennzeichnung. Infografiken der HEA-Fachgemeinschaft bieten Durchblick für die Energieberatung.

Bereits seit den 90er Jahren informiert das europäische Energielabel - mit den bekannten farbigen Balken von grün bis rot - Verbraucher über den Energieverbrauch von Geräten. Bekanntheit und Einfluss sind groß: 95 Prozent der Befragten kennen das Energielabel, bei 84 Prozent beeinflusst es die Kaufentscheidung.

Mittlerweile müssen 16 Gerätegruppen für den Verkauf im Geschäft genauso wie im Online-Shop mit dem Energielabel gekennzeichnet werden.

Die Label-Vielfalt ist groß, daher hat die HEA-Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung, die Marktpartnerorganisation des BDEW, als Service für Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit zwei Infografiken entwickelt. Diese zeigen übersichtlich, welche Gerätegruppen gelabelt werden müssen mit den möglichen Energieeffizienzklassen.

Die Klassen A bis G tragen nur noch Waschtrockner, Staubsauger und Warmwasserbereiter. Viele Geräte sind aufgrund des technischen Fortschrittes in die Plusklassen einsortiert: A+++ bis D werden beispielsweise auf dem Label von Kühl- und Gefriergeräten und Backöfen angezeigt, A++ bis E bei Fernsehern, Lampen, Leuchten und Klimaanlagen. Neun Klassen von A++ bis G umfasst dagegen das neue Energielabel für Festbrennstoffkessel ab April 2017.

Einigung zum Relaunch überfällig

Die Neuordnung des Energielabels ist überfällig, da zwischen Europäischem Parlament und Rat der EU in einigen Punkten noch immer keine Einigung erzielt werden konnte. Streitpunkte betreffen hauptsächlich die Kompetenzenaufteilung bei zukünftigen produktspezifischen Verordnungen sowie die Ausgestaltung von Rescaling und der geplanten Produktdatenbank (BDEW direkt 8/2016, BDEW direkt 7/2016, BDEW direkt 9/2015).

Fortgang

Nachdem das Europäische Parlament einen Vorschlag im November des letzten Jahres vorgelegt hat, liegt die weitere Entscheidung nun beim Rat. Inwiefern sich der Rat auf die Vorschläge des Europäischen Parlaments zubewegen kann, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Erfolgt eine Einigung beim geplanten vierten Trilog am 21. März 2017 könnte die neue Rahmenverordnung frühestens ab Sommer 2017, wirksam werden. Im Anschluss startet die produktspezifische Umsetzung. Die ersten Geräte mit dem neuen Energielabel und einer einheitlichen Klassifizierung mit A bis G dürften frühesten ein bis zwei Jahre später im Handel verfügbar sein.

Der BDEW wird auch den Verlauf der Trilogverhandlungen weiter verfolgen und über die Ergebnisse sowie die Auswirkungen auf die Mitgliedsunternehmen informieren.

Hintergrund

Das europäische Energielabel soll grundlegend reformiert werden. Geplant ist u.a. die Rückkehr zu einer einheitlichen Skala von A bis G um die Verbraucherinformation zu vereinfachen. Am 15. Juli 2015 hatte die Europäische Kommission dazu einen Vorschlag zur Neuordnung der Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) vorgelegt (BDEW direkt 9/2015).

Der BDEW hatte sich mit einem Positionspapier und Gesprächen mit deutschen Abgeordneten aktiv in die Verhandlungen eingebracht BDEW direkt 13/2015).

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