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Positionspapier: CO2-Bepreisung

Die Klimaschutzziele der Bundesregierung sind nur zu erreichen, wenn alle Sektoren einen angemessenen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Zur Erreichung des Klimaschutzziels von 2030 in Höhe von 55% im Vergleich zu 1990 müssen laut Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung die Energiewirtschaft 61-62%, der Gebäudebereich 66-67% und der Verkehrsbereich 40-42% an CO2 Minderung erreichen.

Für dieses Ziel ist es sinnvoll, CO2 Emissionen in allen Sektoren einen Preis zu geben. Aktuell sind Technologien und Energieträger unterschiedlich stark durch Abgaben und Umlagen belastet. Wirksame CO2-Preissignale in allen Sektoren sowie eine schrittweise Überprüfung und Anpassung der heutigen Abgaben-, Umlagen- und Entgeltsystematik sind notwendig, um faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Energieträgern und Technologien über die Sektoren hinweg zu erzeugen. Eine CO2-Bepreisung in allen Bereichen wäre ein wichtiger Schritt für eine erfolgreiche Sektorkopplung und eine CO2 Minderung im Wärme- und Verkehrsbereich.

Da der ETS nicht alle Sektoren umfasst, schlägt der BDEW vor, dass eine zusätzliche CO2-Bepreisung im Nicht- ETS-Bereich eingeführt wird, die einen kostenseitigen Gleichlauf mit dem ETS-Bereich herstellt.

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