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Fachlicher Hinweis zu Erdungsanlagen in Gebäuden

Gemeinsam mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hat der BDEW einen fachlichen Hinweis zu Erdungsanlagen veröffentlicht.

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© Sorn340 Studio Images/ Shutterstock

Anlass ist die aktuelle Überarbeitung der DIN 18014, die die fachgerechte Ausführung von Erdungsanlagen beschreibt. Die Errichtung von Erdungsanlagen in neuen Gebäuden wird in den allgemein anerkannten Regeln der Technik gefordert. Entsprechende Vorgaben finden sich in der VDE/FNN-Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 sowie in den VDE-Regelwerken DIN VDE 0100-410 und DIN VDE 0100-540.

Auch in den Technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber finden sich regelmäßig entsprechende Regelungen. Der BDEW-Bundesmusterwortlaut für Technische Anschlussbedingungen (TAB 2019) verweist in Abschnitt 11 ebenfalls auf die Vorgaben aus dem o.g. VDE-Regelwerk, nach denen in neu zu errichtenden Gebäuden Erdungsanlagen nach DIN 18014 installiert werden müssen.

Überarbeitung der DIN 18014

In der DIN 18014 werden die Anforderungen an die Planung, Ausführung und Dokumentation von Erdungsanlagen für Gebäude beschrieben. Im Normenausschuss Bauwesen (NABau) beim DIN Deutsches Institut für Normung e. V. wird derzeit die Norm überarbeitet. Ein entsprechender Norm-Entwurf (E DIN 18014:2021 01) ist im Dezember 2020 veröffentlicht worden. 

Bis zum 11. März 2021 können noch zum Entwurf Stellungnahmen eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des DIN

Gegenüber der aktuellen Fassung DIN 18014:2014 03 wurden im Norm-Entwurf neben dem Fundamenterder nun auch erstmals weitere Ausführungsvarianten für Erdungsanlagen aufgenommen. Es werden zudem Kriterien beschrieben, mit denen die Gleichwertigkeit der weiteren Ausführungsvarianten im Vergleich zu einem wirksamen Fundamenterder geprüft werden können. Bislang beinhaltet die DIN 18014 nur Vorgaben für eine normgerechte Planung, Ausführung und Dokumentation eines Fundamenterders.

Kritik zu fehlenden Alternativen für Ausführung einer Erdungsanlage

Im Vorfeld der Überarbeitung der DIN 18014 wurde teilweise die Kritik geäußert, dass im Regelwerk lediglich der Fundamenterder beschrieben wird und keine anderen Ausführungsvarianten einer Erdungsanlage, auch wenn diese als gleichwertig einzustufen wären. Auf diese Kritik wird mit der Überarbeitung der DIN 18014 eingegangen. Auch in der im vergangenen Jahr geänderten DIN 18015-1 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Planungsgrundlagen) wird inzwischen auf alternative Ausführungsvarianten hingewiesen.

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat auf Ihren Internetseiten einen Hinwies veröffentlicht, wie ihrer Ansicht nach Netzbetreiber mit der Möglichkeit von anderen Ausführungen neben dem Fundamenterder umgehen sollten. Demnach spricht sich die BNetzA dafür aus, dass Netzbetreiber auch bereits vor der endgültigen Verabschiedung der neuen Fassung der DIN 18014 neben dem Fundamenterder gleichwertige andere Ausführungsformen zulassen. Den Hinweis der Beschlusskammer 6 finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

Daher empfiehlt der BDEW evtl. Verweise auf die aktuell gültige Fassung der DIN 18014 in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber nicht zu eng auszulegen. Vielmehr sollten neben dem aktuell in der DIN 18014 beschriebenen Fundamenterder auch andere Ausführungsvarianten zugelassen werden, soweit diese zur Erreichung der Schutzziele dauerhaft geeignet sind und die gleichwertige Schutzwirkung dauerhaft gewährleistet ist.

Kritische Diskussionen zur Einbaupflicht von Erdungsanlagen

Des Weiteren wird vereinzelt Kritik an den Vorgaben im VDE-Regelwerk geäußert, da diese eine generelle Einbaupflicht von Erdungsanlagen in allen neu zu errichtenden Gebäuden beinhalten. Diese Einbaupflicht sei zu pauschal geregelt, daher unsachgemäß und sollte folglich ersatzlos entfallen.

Diesen Kritikpunkt können der BDEW und der ZVEH nicht nachvollziehen. Diese Diskussion war letztlich der Anlass dafür, die Fakten und Argumente für den Einbau von Erdungsanlagen in neue Gebäude und damit für ein verlässlich verfügbares globales Erdungssystem in einem fachlichen Hinweis zusammen zu tragen und gemeinsam zu veröffentlichen.

Gemeinsamer fachlicher Hinweis von BDEW und ZVEH

BDEW und ZVEH haben die Fakten und Argumente in einem gemeinsamen fachlichen Hinweis zusammengetragen, die für den weiteren Einbau von Erdungsanlagen in neu zu errichtenden Gebäuden sprechen. 

In den elektrischen Verteilernetzen in Deutschland sind am häufigsten die Netzformen TT-System und TN-C-System anzutreffen. Kundenanlagen, die an ein TT-Netz angeschlossen werden, müssen zwingend über eine normgerechte Erdungsanlagen (Anlagenerder) verfügen, damit die Schutzfunktionen sichergestellt und die Maßnahmen für den Schutz gegen elektrischen Schlag dauerhaft wirksam sind. 

Bei einem TN-System erfolgt die Erdung des PEN-Leiters im Netz grundsätzlich an der Stromquelle (Betriebserder). Durch die Vielzahl von Verbindungen des PEN-Leiters mit einer gebäudeeigenen Erdungsanlage wird ein vermaschtes Erdungssystem („globales Erdungssystem“) bestehend aus den Betriebserdern im Netz und den Anlagenerdern in den Kundenanlagen aufgebaut.

Aufgrund des geringen gegenseitigen Abstands dieser Erdungsanlagen ist sichergestellt, dass keine gefährlichen Berührungsspannungen am PEN-Leiter auftreten können (Einhaltung der „Spannungswaage“). Dies ist die Voraussetzung dafür, dass in Deutschland der Neutralleiter im Fehlerfall keine unzulässigen Berührungsspannungen führt und nicht abgeschaltet werden muss. Ohne zuverlässige Erdungsmaßnahmen in Gebäuden wären eine allpolige Abschaltung und eine aufwendigere und kostenintensivere Ausstattung der Schalt- und Schutztechnik in allen elektrischen Kundenanlagen notwendig.

Durch das globale Erdungssystem wird demnach ein sehr günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis zur Erreichung der Schutzziele gewährleistet. Und zusätzlich zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen unterstützt eine Erdungsanlage in einem globalen Erdungssystem den Funktionserhalt von Geräten und Einrichtungen in der Kundenanlage.

Aus diesen Gründen sind wirksame Erdungsanlagen auch in Zukunft eine Grundvoraussetzung für eine komplexere, digitale und vernetzte Elektroinstallation und damit für zukunftssicheres Bauen und Wohnen.

Da Maßnahmen, die nicht bereits bei der Errichtung des Gebäudes getroffen werden, nachträglich nur mit erheblichem baulichem und finanziellem Mehraufwand für den Kunden umgesetzt werden können, sprechen sich der BDEW und der ZVEH dafür aus, dass Erdungsanlagen auch weiterhin in neu zu errichtenden Gebäuden installiert werden.


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