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Positionspapier zur Reduktion von Berichtspflichten auf EU-Ebene

Mit der Vorlage eines ersten Omnibus-Pakets am 26. Februar 2025 plant die EU-Kommission ihr Vorhaben zum Abbau von Bürokratie und Berichtspflichten mit ersten konkreten Maßnahmen zu hinterlegen.

Aus Sicht des BDEW ist es zwingend erforderlich, Unternehmen von den umfangreichen Vorgaben im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und Taxonomie) und der Lieferkettensorgfaltspflichten (CSDDD) zu entlasten. Daher unterstützt der BDEW die Pläne der EU-Kommission, dies in Form eines Omnibus-Pakets umzusetzen und setzt sich dafür ein, im Verfahren die folgenden zwei Grundsätze zu berücksichtigen:

 

  1. Ein Moratorium für komplett neue Vorgaben oder die Verschärfung bestehender Vorgaben insbesondere bei der anstehenden Überprüfung der Taxonomie-Verordnung und ihrer Umsetzungsrechtsakte sowie der angekündigten sektorspezifischen Standards für die Energie- und Wasserwirtschaft in der CSRD.
     
  2. Eine gezielte Vereinfachung des bestehenden Regelwerks, die über die Streichung doppelter Berichtspflichten hinausgeht und eine spürbare Reduktion der Berichts-pflichten für Unternehmen zur Folge hat, ohne dabei die betroffenen Rechtsakte als Ganzes in Frage zu stellen.

 

Darüber hinaus zeigt der BDEW in seinem Positionspapier konkreten Änderungsbedarf der drei EU-Rechtsakte zur Entlastung von Unternehmen von den Berichtspflichten auf.

Das vollständige Positionspapier finden Sie in deutscher und englischer Version im Download-Bereich.

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