Die Weiterentwicklung der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID) definiert
auch für die Energiewirtschaft bestehende Ausnahmetatbestände vom
Lizenzerwerb neu. Aktuell sind die typischen Tätigkeiten von
Energieversorgungsunternehmen von den Lizenzpflichten des KWG befreit.
Die MiFID ist derzeit noch im Europäischen Gesetzgebungsprozess, so dass
die finale Anwendung erst für frühestens 2016 erwartet wird. Jedoch
gibt es bereits heute auch in der Energiewirtschaft einen
eingeschränkten Bereich von Dienstleistungen in Bezug auf
Finanzinstrumente, die von den Unternehmen eine KWG-Lizenz erfordern.
Der Praxisbericht
soll interessierten Unternehmen der Energiewirtschaft eine Orientierung
geben, welche Aufgaben und Pflichten mit einer KWG-Lizenz einhergehen,
so dass der Aufwand eines Erwerbs und dessen Erhalt abgeschätzt werden
kann.
Struktur des Praxisberichts
Der
vorliegende Praxisbericht gibt zunächst eine kompakte Übersicht über das
bestehende Regelwerk des Bankenrechts in Europa und dessen Umsetzung in
Deutschland. Dabei werden die typischen Tätigkeiten, die
lizenzpflichtig sind, kurz vorgestellt.
Der Praxisbericht stellt nachfolgend die zentralen Bedingungen für den Lizenzerwerb vor. Im Einzelnen sind dies:
Anforderungen für die Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut,
Pflichten und Anforderungen aus der Erlaubnis des KWG und der dazugehörigen Verordnungen nach dem KWG und dem WpHG,
Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz,
Beitrags- und Umlagepflichten, die aus dem Lizenzerwerb entstehen,
zusätzliche Unternehmensprüfungen.
Der
Leser erhält in jedem Kapitel eine kurze Beschreibung der wichtigsten
Aufgaben und Pflichten. Eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung steht
nicht im Vordergrund. Hierzu sind alleine die Gesetze und Vorgaben der
beaufsichtigenden Institutionen maßgeblich und rechtsbindend. Eine
ausführliche Linksammlung zu den einschlägigen Vorgaben erleichtert
jedoch eine selbständige Vertiefung mit den Vorgaben der Lizenzierung im
Einzelnen und rundet den Praxisbericht ab.