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Redispatch 2.0: Erste Frist bis 14. Mai 2021 abgelaufen

Bis zum 14. Mai 2021 sollten alle Netzbetreiber ihren am Netz angeschlossenen Anlagenbetreibern einen Vorschlag zur Zuordnung der Technischen Ressource zu den Steuerbaren Ressourcen übermitteln. Dies ergibt sich aus dem mit der BNetzA abgestimmten Einführungsszenario. Der BDEW empfiehlt allen Netzbetreibern, dies – sofern noch nicht geschehen – schnellstmöglich nachzuholen und die erforderlichen Ressourcen-ID zu beantragen. 

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© Love Solutions/ Shutterstock

Zur fristgerechten Einführung des Redispatch 2.0 sind verschiedene vorbereitende Schritte erforderlich, die im Einführungsszenario des BDEW beschrieben sind und mit der BNetzA abgestimmt wurden. Diese Schritte sind notwendig, damit der Anschlussnetzbetreiber (ANB) bis zum 11. Juni 2021 die initiale Zuordnung der Technischen Ressource zu den Steuerbaren Ressourcen mit dem jeweiligen Einsatzverantwortlichen (EIV) abgestimmt und die entsprechenden IDs zugeordnet haben kann.

Auf Basis dieser Zuordnung können gemäß dem Einführungsszenario ab dem 1. Juli 2021 die initialen Stammdaten übermittelt werden, um zum 1. Oktober 2021 einen koordinierten Einstieg in die praktische Anwendung der Redispatch 2.0-Prozesse zu ermöglichen. Die benötigten Ressourcen-ID können vom Anschlussnetzbetreiber (ANB) seit dem 1. April 2021 bei der BDEW-Tochtergesellschaft Energie Codes und Services GmbH bestellt werden.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte am 6. November 2020 die BNetzA-Festlegung zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen (BK6-20-059) mit dem gesetzlich bereits vorgegebenen Umsetzungstermin zum 1. Oktober 2021 veröffentlicht. Der BDEW begleitet aktiv die weiteren Umsetzungsschritte, u.a. durch ein Einführungsszenario, welches die notwendigen Schritte zur Umsetzung der BNetzA-Regelungen in Bezug auf den bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen beschreibt (BDEW berichtete).

Gemäß dem Einführungsszenario sollen ab dem 1. Juli 2021 die initialen Stammdaten vom Einsatzverantwortlichen übermittelt werden. Damit dies erfolgen kann, sind zunächst Technische Ressourcen, Steuerbare Ressourcen, Steuergruppen und Cluster Ressourcen, die im Rahmen von Redispatch 2.0 Anwendung finden, für den elektronischen Datenaustausch mit den erforderlichen Identifikationsnummern (zusammenfassend „Ressourcen-ID“) auszustatten.

Die Identifikationsnummern werden zentral durch die Energie Codes und Services GmbH ausgegeben und sind gemäß dem Einführungsszenario dezentral durch den ANB den relevanten Objekten (Technische Ressource, Steuerbare Ressource) bzw. Bündelungen (Steuergruppe, Cluster Ressource) zuzuordnen.

Der erste Vorschlag vom Anschlussnetzbetreiber zur Zuordnung der Technischen Ressource zu den Steuerbaren Ressource sollte bis zum 14. Mai 2021 an den Anlagenbetreiber/EIV übermittelt werden. Für die Übermittlung der Zuordnung von Technischen Ressourcen zu einer Steuerbaren Ressource hat der BDEW ein standardisiertes Excel-Formblatt „Zuordnung TR-ID zu SR-ID“ erarbeitet und veröffentlicht. Diese Schritte sind notwendig, sodass der ANB bis zum 11. Juni 2021 die initiale Zuordnung der Technischen Ressource zu den Steuerbaren Ressourcen mit dem jeweiligen EIV abgestimmt und die entsprechenden IDs zugeordnet haben kann.

Die im Einführungsszenario Redispatch 2.0 referenzierte BDEW-Anwendungshilfe „Ressourcen-ID: Bildungsvorschrift“ beschreibt die Bildungsvorschrift sowie den Vergabeprozess für diese neuen Identifikationsnummern im Detail.

Hier finden Sie die BNetzA-Mitteilung Nr. 1 zu Redispatch 2.0 vom 6. April 2021. Weitere Infos hier und hier.

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