Drucken

Redispatch 2.0: Nächster Schritt im Festlegungsverfahren

Die Richtung stimmt - BDEW fordert aber Nachbesserungen bei Kommunikationsprozessen.

None

© Andrey Popov / Shutterstock

 

Der BDEW hat am 4. November 2024 seine Stellungnahme zu den ersten Impulsen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Weiterentwicklung des Redispatch 2.0 vorgelegt. Zuvor hatte die Beschlusskammer 6 der BNetzA am 26. September 2024 das erwartete Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Festlegungen zum Redispatch 2.0 (BK6-23-241) veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Darin schlägt die Regulierungsbehörde übergangsweise zum Teil erhebliche Anpassungen an Funktion und Umsetzung des Redispatch 2.0 vor, damit dieser in den kommenden Jahren besser umsetzbar wird. Das entsprechende Festlegungsverfahren war bereits am 31. August 2023 eingeleitet worden.

Kernthemen: Bilanzierung, Kommunikationsprozesse, Abrufinformationen

Mit dem Eckpunktepapier hat die BNetzA entscheidende Weichenstellungen für den Redispatch 2.0 im Verteilernetz zur Konsultation gestellt: So sollen Redispatch-relevante Anlagen im Verteilernetz bis Ende 2030 schrittweise auf Aufforderung des Übertragungsnetzbetreibers ins Planwertmodell wechseln. Das Wahlrecht eines Bilanzierungsmodells soll entfallen, ebenso wie die Pauschalabrechnung. Mit Blick auf die Kommunikationsprozesse soll der Einsatzverantwortliche (EIV) künftig die Prozessaufgaben aller anlagenbezogenen Rollen (BTR, LF, BKV, EIV) übernehmen. Die Marktrolle EIV soll wiederum künftig der BKV wahrnehmen, sofern kein anderes Unternehmen benannt wird. Zudem soll für jeden Kommunikationsprozess der Bedarf automatischer Antwort- und Clearingprozesse geprüft werden. Für den Stammdatenprozess werden Antwort- und Clearingprozesse ergänzt. Grundsätzlich erwägt die BNetzA, übergangsweise nur noch Rahmenvorgaben für die Prozesse der massengeschäftstauglichen Kommunikation vorzugeben und die konkrete Ausgestaltung der Branche unter Anleitung der Übertragungsnetzbetreiber zu überlassen. Vorankündigungen von Redispatch-Abrufen sollen im Verteilernetz im Prognosemodell künftig mit 30 Minuten Vorlauf angekündigt werden.

BDEW: Richtung stimmt, Nachbesserungen bei Kommunikationsprozessen erforderlich

Insbesondere die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Redispatch 2.0 zu den Bilanzierungsmodellen, zur Netzbetreiberkoordinierung und zu Tests gehen aus Sicht des BDEW in die richtige Richtung: Diese Vorschläge haben – in Kombination mit den Regelungsvorschlägen des Referentenentwurfs zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) – das Potenzial, Verbesserungen bei der branchenweiten Umsetzung des Redispatch 2.0 herbeizuführen. Erfreulich ist, dass sich zahlreiche Vorschläge, die die Branche im Rahmen des Abschlusspapiers der BDEW-Task Force Rahmenbedingungen Redispatch 2.0 vorgelegt hat, auch im Eckpunktepapier wiederfinden. Neben den konkreten Einzelregelungen verdeutlichen die Eckpunkte, dass der Weg zu einem auf allen Ebenen effizienten, robusten und kostenoptimierten Redispatch 2.0 künftig schrittweise, erprobungsbasiert, gemeinschaftlich und nachvollziehbar erfolgen soll. Dies begrüßt der BDEW ausdrücklich.

Die Vorschläge des Eckpunktepapiers, die die Rollen und Prozesse der Marktkommunikation betreffen, weisen auf den Willen der BNetzA hin, bestehende Praxisprobleme zu lösen. Der weitere Festlegungsprozess sollte hier Rechtssicherheit sowie weitere Klarstellungen und Ergänzungen in Richtung eines ganzheitlichen und widerspruchsfreien Modells schaffen. So werden Verwirrung und Umsetzungsschwierigkeiten vermieden und unbeabsichtigte Folgewirkungen ausgeschlossen. Dieses Ziel muss noch nicht in den Eckpunkten, wohl aber im Festlegungsentwurf erreicht werden. Der BDEW wird im weiteren Verfahren Vorschläge unterbreiten, wie das möglich ist. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl die für die Systemsicherheit unverzichtbare operative Umsetzbarkeit als auch branchenweit klare und einheitliche Regelungen.

Nächste Schritte hängen von EnWG-Entwicklungen ab

Auf Basis des Konsultationsverfahrens zum Eckpunktepapier wird die BNetzA im nächsten Schritt einen Festlegungsentwurf vorlegen. Wann das passieren kann und ob die Vorschläge allesamt umgesetzt werden können, ist aktuell noch offen: Denn die Eckpunkte stützen sich in Teilen auf den vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), dessen weiterer parlamentarischer Prozess vor den anstehenden Bundestagsneuwahlen unklar ist (siehe hierzu sowie zur BDEW-Stellungnahme auch BDEW-News vom 1. Oktober 2024). Der BDEW wird seine Mitgliedsunternehmen über Neuigkeiten auf dem Laufenden halten.

Suche