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Redispatch 2.0: BNetzA startet Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung

BDEW legt Richtungsimpulse vor.

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© Eviart / Shutterstock

Die Beschlusskammer 6 der BNetzA hat ein Festlegungsverfahren zur Fortentwicklung des Redispatch 2.0 eingeleitet, das in eine Anpassung der bestehenden Redispatch- Festlegungen münden soll. Der BDEW begrüßt die Verfahrenseröffnung ausdrücklich und hat der BNetzA im Vorfeld eigene Ansätze zur Optimierung übermittelt.

Hintergrund für die Verfahrenseinleitung sind laut BNetzA unter anderem die bestehenden Schwierigkeiten bei der Umsetzung des bilanziellen Ausgleichs, die zuletzt mit der Aussetzung der Bilanzierung in den Pilotprojekten der am Übertragungsnetz angeschlossenen Verteilernetzbetreiber deutlich geworden sind (siehe hierzu auch BDEW-News vom 21. Juli 2023).

Verfahrensgegenstand

Die Beschlusskammer stellt in ihrer auf der Internetseite der BNetzA veröffentlichten Ankündigung einer Festlegung (BK6-23-241) fest, dass eine flächendeckende Einführung des gezielten bilanziellen Ausgleichs auf Verteilernetzebene unter den derzeit geltenden Umständen auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist. Die Beschlusskammer erwägt daher vor allem, die derzeit geltenden Festlegungen zum bilanziellen Ausgleich (BK6-20-059), zur Netzbetreiberkoordination (BK6-20-060) sowie zu den Datenlieferverpflichtungen (BK6-20-061) zu ändern, um eine zügige, aber schrittweise Realisierung des gezielten bilanziellen Ausgleichs in den Verteilernetzen zu fördern.

Dabei hält die BNetzA an dem Ziel fest, Redispatch in einem massengeschäftstauglichen Verfahren zu gestalten. Angesichts des geplanten und notwendigen Zubaus von EE-Erzeugung bleibe die Abregelung von Erzeugung durch den Netzbetreiber auf absehbare Zeit unvermeidbar.

In einem ersten Schritt will die BNetzA mit Unterstützung eines Sachverständigen die bestehenden Probleme analysieren. In einem nächsten Schritt sollen Eckpunkte konsultiert werden, die dann die Basis für eine Änderung der Redispatch-relevanten Festlegungen bilden. Ein genauerer Zeitplan ist noch nicht bekannt.

Richtungsimpulse des BDEW

Um die identifizierten Probleme zu adressieren, hat der BDEW bereits im Frühjahr eine „Task Force Rahmenbedingungen Redispatch 2.0“ zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung des Redispatch 2.0 eingesetzt.

Das Abschlusspapier der Task Force mit Richtungsimpulsen zur Weiterentwicklung des Redispatch 2.0 wurde der BNetzA im August 2023 übergeben. Die Vorschläge des BDEW zur Weiterentwicklung des Redispatch 2.0 werden in der Verfahrenseinleitung der BNetzA aufgegriffen werden und sollen in die weiteren Überlegungen einfließen.

Die Vorschläge des BDEW zielen insbesondere auf Verbesserungen des bilanziellen Ausgleichs, eine Verringerung der Komplexität und praktikablere Prozesse ab:

  • Zur Verbesserung der Bilanzierung schlägt der BDEW vor, alle Anlagen des Redispatch 2.0 zunächst dem Prognosemodell zuzuordnen und wesentliche Anlagen im Anschluss Schritt für Schritt geordnet ins Planwertmodell zu überführen. In einem angepassten Prognosemodell soll der energetisch-bilanzielle Ausgleich zukünftig im Auftrag des Netzbetreibers durch den jeweiligen Bilanzkreisverantwortlichen durchgeführt werden, der hierfür entsprechend vergütet wird. Um die Abrufqualität zu erhöhen, ist ein verpflichtender kontinuierlicher Verbesserungsprozess, ein priorisierter Abruf von Anlagen mit hoher Steuerungsqualität und der Austausch von Echtzeitdaten vorgesehen.
  • Um den Redispatch 2.0 zu vereinfachen und transparenter zu gestalten, sollen bestehende Marktrollen und deren Aufgaben überprüft werden. Darüber hinaus sollen sowohl die Abrufvariante als auch die Abrufschnittstelle zwischen Netzbetreibern weitgehend standardisiert und am Redispatch 2.0 beteiligte Akteure besser befähigt werden.
  • Zuletzt sind Verbesserungen in Sachen Abrechnungsprozess, Abrufprozess und Wechselprozess des Einsatzverantwortlichen vorgesehen.

Die Impulse des BDEW stellen erste sinnvolle Schritte in Richtung eines optimierten Redispatch 2.0 dar. In der Branche besteht wertschöpfungsübergreifend Einigkeit darüber, dass für eine zeitnahe, sichere und branchenweite Umsetzung des Redispatch 2.0 weitere Ausarbeitungen und Details notwendig sind. Das Festlegungsverfahren bietet die Chance, erhebliche Verbesserungen beim Redispatch 2.0 zu erreichen.

Es gelten die Mitteilungen der BNetzA

Solange der bilanzielle Ausgleich nicht durch den Anschlussnetzbetreiber durchgeführt werden kann, ist dieser weiterhin durch den betroffenen Bilanzkreisverantwortlichen des Lieferanten auszuführen. Insoweit findet die sog. „BDEW-Übergangslösung“ weiterhin Anwendung (siehe auch Mitteilung Nr. 8 der BNetzA zum Redispatch). Die Kosten für die hierfür entstehenden Aufwendungen trägt der Netzbetreiber. Diese können von dem Netzbetreiber in die Netzentgelte gewälzt werden, wenn dieser nachweist, dass ihn kein Verschulden hierfür trifft.

Bestätigt wird der Status quo durch die Mitteilung Nr. 9 der BNetzA. Darin führt die Behörde aus, dass der Übergang des bilanziellen Ausgleichs auf den Netzbetreiber so lange ausgeschlossen sei, wie Gründe der Systemsicherheit entgegenstünden. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang aber auch auf die Mitteilung Nr. 10 der BNetzA, in der diese nochmals deutlich macht, dass und welche gesetzliche Verpflichtungen nach wie vor für alle Marktbeteiligten gelten. So sind beispielsweise notwendige Informations- und Datenlieferverpflichtungen unbedingt zu erfüllen und einzuhalten. 

Der BDEW empfiehlt allen Anschlussnetzbetreibern, die einen bilanziellen Ausgleich für Maßnahmen des Redispatch 2.0 gemäß § 13a Abs. 1a EnWG nicht leisten können, die Bilanzkreisverantwortlichen an ihrem Netz fortlaufend entsprechend zu informieren und mögliche gemeinsame Lösungen miteinander abzustimmen.

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