Drucken

Regulierung Künstlicher Intelligenz ist nachzubessern

EU: Der BDEW fordert eine Beschränkung des Anwendungsbereichs, damit nicht eine Vielzahl konventioneller IT-Systeme erfasst werden.

None

© gorodenkoff / shutterstock

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine KI-Verordnung vorgelegt. Dazu hat der Rat bereits einen modifizierten Vorschlag unterbreitet, der derzeit im Europäischen Parlament diskutiert wird. Der Trilog zwischen den drei Gesetzgebungsorganen steht noch aus. Der BDEW fordert eine Beschränkung des Anwendungsbereichs, damit nicht eine Vielzahl konventioneller IT-Systeme erfasst werden.

Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts

Künstliche Intelligenz (KI) gehört zu den Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts und bietet enorme wirtschaftliche Anwendungsmöglichkeiten. Die Entwicklung und Anwendung von KI in Europa braucht deshalb einen klugen Rahmen und gezielte Förderung anstatt neuer Hürden bei der Entwicklung und Markteinführung. Der BDEW hat sich deshalb mit 14 weiteren Verbänden der deutschen Wirtschaft dafür ausgesprochen, die KI-Verordnung noch nachzubessern.

Vorschlag für eine KI-Verordnung

Am 21. April 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine KI-Verordnung (KI-VO) vor. Für die Entwicklung einer Branchenposition zur anstehenden Regulierung hat sich der BDEW bereits im Juni 2021 an einer BNetzA-Konsultation zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in den Netzsektoren erfolgreich beteiligt. Im Dezember 2021 hat der BDEW in einer Stellungnahme zur KI-VO konkrete Vorschläge gemacht, wie KI-Anwendungen im Energie- und Wassersektor durch die europäische Regulierung gefördert und nicht ausgebremst werden.

BDEW-Position

Der BDEW fordert jetzt mit 14 weiteren deutschen Verbänden, die im KI-Regulierungsvorschlag der Europäischen Kommission enthaltene Definition enger zu fassen, damit nicht eine Vielzahl von konventionellen IT-Systemen unsachgerecht erfasst und folglich in den Anwendungsbereich der Regulierung fallen würden. Die Liste der hochriskanten KI-Anwendungen berücksichtigt gegenwärtig nur den allgemeinen Einsatzbereich, nicht jedoch die konkrete Ausgestaltung der KI, ihre konkrete Verwendung oder das eigentliche Risiko, welches sie mit sich bringen, so dass eine Vielzahl von harmlosen KI-Anwendungen als hochriskant gelten. Es gilt zu vermeiden, dass die neuen Anforderungen und Vorgaben durch eine zusätzliche KI-Regulierung zu Doppelregulierungen und einem inkonsistenten Rechtsrahmen führen. Denn langfristige Innovation ist nicht durch zusätzlichen Bürokratieaufwand und erhebliche Rechtsunsicherheiten zu bekommen. 

Ein Beispiel dafür betrifft Anwendungen in der Energie- und Wasserwirtschaft, bei denen bereits weitreichende sektorale Sicherheitsanwendungen die Autonomie von KI einschränken, zum Beispiel bei der Netzkontrolle oder dem Betrieb von Kraftwerken. Grundsätzlich bergen KI-Anwendungen selbst in den kritischen Infrastrukturen nicht per se ein Risiko, sondern jede Anwendung bedarf einer differenzierten Risikoanalyse. Deshalb muss bei aller berechtigter Vorsicht trotzdem die Verhältnismäßigkeit der Regulierung sichergestellt werden. Insbesondere die Forderung nach fehlerfreien Datensätzen bei Trainingsdaten für die als hochriskant eingestuften KI-Systeme stößt an tatsächliche Grenzen. Außerdem wünscht sich die deutsche Wirtschaft mehr Unterstützung bei der Umsetzung, z.B. durch Checklisten, Leitlinien und Leitfäden der Kommission.

Ohne Zweifel wird KI nahezu alle Bereiche unseres Lebens durchdringen und bringt sowohl Chancen als auch Risiken mit sich. Der risikobasierte Ansatz der Europäischen Kommission zur Regulierung von KI ist deshalb grundsätzlich sinnvoll und zu begrüßen. Bei einigen vorgeschlagenen Regelungen besteht allerdings noch Nachbesserungsbedarf. Der BDEW wird das weitere Verfahren auf europäischer Ebene weiter begleiten und auch auf nationaler Ebene unterstützen. 
 

Suche