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EU-Verordnung zur Meldung von Energiehandelsdaten: BDEW zum ACER-Entwurf für REMIT Trade Reporting User Manual (TRUM)

Die EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat für die nach der EU-Verordnung REMIT (Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency - Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes) vorgeschriebene Meldung von Energieandelsdaten den Entwurf für ein Handbuch (REMIT Trade Reporting User Manual) mit Details der nach Artikel 4 zu meldenden Informationen vorgelegt und in einem Konsultationsverfahren zur Diskussion in der Fachöffentlichkeit gestellt. Die erste Auflage wird sich vor allem mit den Informationen befassen, die verpflichtend sechs Monate nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte zu melden sind. Das Handbuch soll in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Der BDEW begrüßte den Entwurf zwar grundsätzlich, hob aber gleichzeitig fehlende offene Punkte hervor.

Der BDEW begrüßt in seiner Stellungnahme das Handbuch als wichtiges Dokument, um den Marktteilnehmern zu helfen, die Voraussetzungen für die Umsetzung der Meldepflichten nach REMIT zu verstehen. Zudem begrüßt der BDEW, dass die Veröffentlichung des Handbuches zusammen mit der offiziellen Veröffentlichung der Durchführungsrechtsakte geplant ist. Hierbei wurde von Seiten des BDEW noch einmal hervorgehoben, dass das Handbuch auch in engem Zusammenhang mit der Veröffentlichung weiterer Anforderungen an entsprechende Meldepflichten steht. Der BDEW betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass die noch ausstehenden Dokumente "Requirements for Registered Reporting Mechanisms RRM“ ("Anforderungen für registrierte Berichtsmechanismen") und "Technical Specifications for Registered Reporting Mechanisms" schnell in einem Konsultationsverfahren mit der Fachöffentlichkeit diskutiert werden. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, dass ACER zwischen den Marktteilnehmern, die selbst melden wollen, und solchen Unternehmen, die eine Meldung als Dienstleistung anbieten wollen, differenziert. Am 21./22. Mai 2014 war der BDEW zu einem Verbändegespräch in Ljubljana und konnte dabei auf die Forderungen der deutschen Energiewirschaft hinweisen.

Nach dem Entwurf der Durchführungsrechtsakte wird die Meldepflicht nach Artikel 8 der REMIT sechs Monate nach dem Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte beginnen. Dies gilt erst einmal nur in Bezug auf Transaktionen einschließlich der entsprechenden Handelsaufträge für standardisierte Verträge und Derivate zu diesen Verträgen. Deshalb wird die erste Version des Handbuches sich in erster Linie auf die Details der meldepflichtigen Informationen zu diesen Transaktionen und Geschäftsaufträgen konzentrieren. Es ist aber geplant, das Handbuch zu erweitern bzw. zu aktualisieren, um die Veröffentlichungspflichten hinsichtlich Transaktionen in Transportverträgen und nicht-standardisierten Versorgungsverträgen abzudecken.

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