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Solarpaket: geplante Duldungspflicht für Netzanschlussleitungen

BDEW veröffentlicht einen Faktencheck

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© Kampan / Shutterstock

Der neue § 11a EEG-E 2023 des Gesetzentwurfs zum Solarpaket sieht eine Duldungspflicht für die Verlegung, Errichtung und den Betrieb von Netzanschlussleitungen für Erneuerbaren-Energie-Anlagen (EE-Anlagen) vor. Der BDEW weist mit einem Faktencheck darauf hin, dass die geplante Duldungspflicht nach § 11a rechtmäßig ist und darin ein großes Beschleunigungspotenzial zur Erreichung der Ausbauziele für Photovoltaik und Windenergie an Land zu sehen ist.

Rechtmäßigkeit der geplanten Duldungspflicht für Netzanschlussleitungen

Der § 11a EEG-E ist mit Artikel 14 Grundgesetz vereinbar und stellt gerade keine Enteignung dar. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Eigentum durch sogenannte Inhalts- und Schrankenbestimmungen beschränkt werden kann. Die in § 11a EEG-E statuierte Duldungspflicht stellt eine solche Inhalts- und Schrankenbestimmung dar. Entsprechende Duldungspflichten für Leitungen sind beim Stromnetzausbau (§ 12 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)) und Breitbandausbau (§ 134 Telekommunikationsgesetz (TKG)) absolut üblich und finden nach geltender Regelungspraxis bereits seit vielen Jahren Anwendung.

Ausreichende einmalige Entschädigungszahlung und Fortbestand der Schadenersatzansprüche des Grundstückeigentümers

Die Grundstücke können zu ihren üblichen Zwecken weiter genutzt werden. Darüber hinaus besteht bei einer nachträglich eintretenden Unzumutbarkeit ein Umverlegungsanspruch des Grundstückseigentümers auf Kosten des Anlagenbetreibers. Vor diesem Hintergrund weist der BDEW darauf hin, dass ein Wert von fünf Prozent vom Verkehrswert für die in Anspruch genommene Fläche des Schutzstreifen gemäß § 11a EEG-E angemessen ist.

Beschleunigungseffekte für die EE-Projekte

Derzeit werden EE-Projekte aufgrund fehlendem Zugangsrecht verzögert und teilweise nicht realisiert. Mit dem geplanten § 11a EEG-E wird ein praxistauglicheres Instrument für einen beschleunigten EE-Ausbau eingeführt. Die Duldungspflicht wird eine unmittelbar positive Auswirkung auf EE-Projekte haben. Für Photovoltaik-Vorhaben beträgt der geschätzte Beschleunigungseffekt mehrere Monate. Für Wind-an-Land-Projekte wird sogar von einer Beschleunigung von eins bis fünf Jahren ausgegangen.

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